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recht.de • Thema anzeigen - Anteilige Miete nicht voll übernehmen
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 Betreff des Beitrags: Anteilige Miete nicht voll übernehmen
BeitragVerfasst: 29.07.10, 22:07 
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Hallo zusammen,

folgendes Szenario:

Der Neue Mieter(Nachmieter) bezieht nach Absprache mit dem derzeitigen Mieter(Vormieter) die Wohnung einen halben Monat früher und vereinbart die Hälfte der Miete zu übernehmen.
Nun hinterlässt der Vormieter die Wohnung nicht ordentlich, sodass professionelle Hilfe in Anspruch (Reinigung) genommen werden muss & dem Nachmieter Kosten entstehen, der wiederrum nicht mehr gewillt ist die komplette halbe Monatsmiete zu übernehmen.

Es ist nichts schriftl. sondern alles nur mündlich festgelegt.
Der Vormieter besteht auf die komplette Zahlung d. Nachmieters - wie stünden vor Gericht die Chancen für den Vormieter
seine Forderung durchzubringen bzw. wie die Chancen für den Nachmieter.

Danke im vorraus! MfG - Alex


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 Betreff des Beitrags: Re: Anteilige Miete nicht voll übernehmen
BeitragVerfasst: 30.07.10, 02:12 
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Für den Nachmieter sieht es da m.E. eher schlecht aus. Hier gibt es wohl nur eines worüber sich beide Parteien einig sind und das ist die Tatsache, dass die Wohnung vorher übergeben und dafür die halbe Monatsmiete vom Nachmieter übernommen wird.
Fast grundsätzlich werden Wohnungen "besenrein" übergeben und das heisst sicher nicht, dass man vom Boden essen können muss. Geputzte Fenster und mit einer Bodenreinigungsmaschine gewaschene Teppichböden gehören auch nicht zum normalen Übergabezustand.
Wenn der Nachmieter meint eine professionelle Reinigungsfirma beauftragen zu müssen, weil er nicht selber putzen will, dann ist das seine Sache.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anteilige Miete nicht voll übernehmen
BeitragVerfasst: 30.07.10, 14:04 
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Ok, danke erstmal für die Antwort. Kann man sich da auch drauf verlassen, auch vor Gericht?
Denn wie gesagt. Es wurde nichts schriftlich alles nur mündlich geklärt. Es gibt keine Zeugen.

Und ist das dann eigentlich Mietrecht oder zählt der Sachverhalt zu etwas anderen?
Es gibt ja keinen Vertrag für die vorzeitige Übernahme der Wohnung.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anteilige Miete nicht voll übernehmen
BeitragVerfasst: 30.07.10, 16:05 
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Zitat:
Kann man sich da auch drauf verlassen, auch vor Gericht?

Vor Gericht kann man sich auf gar nichts verlassen. Und hier steht nunmal Aussage gegen Aussage.
Wobei es eher glaubwürdig ist, dass eine Wohnung nicht kostenlos zwei Wochen vorher zur Verfügung gestellt wird. Wer verschenkt schon ein paar Hundert Euro an - höchstwahrscheinlich - Fremde?!


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 Betreff des Beitrags: Re: Anteilige Miete nicht voll übernehmen
BeitragVerfasst: 31.07.10, 09:04 
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Wohnort: München
Zitat:
Wobei es eher glaubwürdig ist, dass eine Wohnung nicht kostenlos zwei Wochen vorher zur Verfügung gestellt wird.
Das würde ich zwar auch meinen, aber wir haben hier schon erbitterte Diskussionen über diese Frage geführt, in denen auch vehement das Gegenteil vertreten wurde. - Also selbst darauf kann man sich nicht verlassen. 8)

_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.


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