Navigationspfad: Home arrow Foren
Foren
recht.de • Thema anzeigen - Online abgeschlossenen Mobilfunkvertrag widerrufen
Aktuelle Zeit: 06.09.10, 17:25

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 6 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Online abgeschlossenen Mobilfunkvertrag widerrufen
BeitragVerfasst: 30.07.10, 08:13 
Offline
FDR-Mitglied

Registriert: 13.02.08, 15:52
Beiträge: 50
Karma: 0
Guten Morgen,

folgender fiktiver Fall:

Der A "ersteigert" über den Händler B in einem Online-Auktionshaus einen Mobilfunkvertrag mit einem Handy von Hersteller X, das Empfangsprobleme hat, die auch vom Hersteller bestätig wurden.

Der B hat den Vertrag zwischen dem A und dem Mobilfunkanbieter M nur vermittelt, somit muss der Widerruf an den M gerichtet werden. Auf telefonische Nachfrage und Schilderung des Empfangsproblems wurde dem A mitgeteilt, dass weder Vertrag noch Kauf des Handys rückgängig gemacht werden könne, da das Handy ja schon benutzt wurde und somit nicht mehr weiterverkauft werden könne.

Der A ist jedoch der Meinung, dass ein Widerruf und eine damit einhergehende Rückgabe des Gerätes dennoch möglich sein muss, da ihm ohne Nutzung das Empfangsproblem gar nicht aufgefallen wäre.

Wenn, dann kann M höchstens "Schadensersatz" für den 14-tägigen Gebrauch einfordern sowie die Gesprächsminuten und Textnachrichten berechnen.

Wie ist die Rechtslage hier?


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Online abgeschlossenen Mobilfunkvertrag widerrufen
BeitragVerfasst: 30.07.10, 12:18 
Offline
FDR-Moderator

Registriert: 27.11.05, 00:24
Beiträge: 4064
Karma: 3
Ein Widerrufsrecht bzgl. des Mobiltelefons dürfte unstrittig vorliegen, solange die entsprechende Frist noch nicht abgelaufen ist.

Für den Mobilfunkvertrag kommt es zunächst darauf an, ob das Widerrufsrecht bereits nach 312d III erloschen ist.

Wenn dies der Fall ist, dann sieht das AG Karlsruhe dennoch eine Erstreckung des Widerrufes des Kaufvertrages auf den Dienstleistungsvertrag als sogenannten Gesamtwiderruf an (12 C 169/07).

Ob diese Ansicht einer obergerichtlichen Prüfung standhält, ist m.E. zumindest zweifelhaft.

_________________
Mit dem Klapphocker nach Sri Lanka.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Online abgeschlossenen Mobilfunkvertrag widerrufen
BeitragVerfasst: 30.07.10, 12:30 
Offline
FDR-Mitglied

Registriert: 13.02.08, 15:52
Beiträge: 50
Karma: 0
spraadhans hat geschrieben:
Für den Mobilfunkvertrag kommt es zunächst darauf an, ob das Widerrufsrecht bereits nach 312d III erloschen ist.


Das Widerrufsrecht erlischt also, sobald man mit dem Telefon das erste Mal telefoniert hat? Das Problem hierbei wäre nur, dass man ohne Telefonieren leider nicht feststellen kann, ob Empfangsprobleme bestehen.

Angenommen der Mobilfunkanbieter akzeptiert den Widerruf bezüglich des Vertrages nicht , weil bereits telefoniert wurde, Tetnachrichten geschickt wurden, etc.. Das Handy wird jedoch zurückgenommen.

Wie schnell muss der Mobilfunkanbieter ein funktionsfähiges Handy liefern und wie verhält es sich mit den monatlichen Gebühren? Dürfte der A die Zahlungen anteilig kürzen, solange er kein neues Handy hat?


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Online abgeschlossenen Mobilfunkvertrag widerrufen
BeitragVerfasst: 03.08.10, 11:49 
Offline
FDR-Mitglied

Registriert: 13.02.08, 15:52
Beiträge: 50
Karma: 0
Der hier betroffene Mobilfunkanbieter lässt den Widerruf zu, jedoch müssen die bereits getätigten Telefonate bzw. die monatliche Grundgebühr anteilig bezahlt werden für den Zeitraum der Nutzung.

In dem Zusammenhang ist jedoch eine weitere Frage aufgetaucht. Bezüglich eines möglichen Wertersatzes steht der Mobilfunkanbieter auf folgendem Standpunkt:

"Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei Rücksendung der Ware in unvollständigem oder verschlechtertem Zustand Wertersatz zu leisten ist. Der Wertersatz beträgt 75% des Neupreises."

Ist es üblich, dass im Voraus eine Pauschale festgesetzt wird? Sollte in diesem Fall nicht vielleicht doch ein Anwalt beglaubigen, dass das Gerät keine "Schäden" aufweist?


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Online abgeschlossenen Mobilfunkvertrag widerrufen
BeitragVerfasst: 03.08.10, 13:06 
Offline
FDR-Moderator

Registriert: 27.11.05, 00:24
Beiträge: 4064
Karma: 3
Der EUGH hat dem Wertersatz bei Widerruf doch sehr deutliche Grenzen gesetzt, die Nachweisbarkeit der Neuwertigkeit des zurückgesendeten Gerätes ist aber immer vorteilhaft.

Eine vorab bestimmte Pauschale ist ohnehin Schwachsinn.

_________________
Mit dem Klapphocker nach Sri Lanka.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Online abgeschlossenen Mobilfunkvertrag widerrufen
BeitragVerfasst: 03.08.10, 13:25 
Offline
FDR-Mitglied

Registriert: 13.02.08, 15:52
Beiträge: 50
Karma: 0
Beinhaltet die Gebührenordnung einen Maximalbetrag für die Begutachtung des Gerätes und die Bescheinigung der Neuwertigkeit oder wird einfach eine Pauschale festgelegt?


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 6 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
Karma functions powered by Karma MOD © 2007, 2009 m157y
©  Forum Deutsches Recht 1995-2010. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de. Plazieren Sie Ihre Werbung wirkungsvoll! Lesen Sie hier unsere Mediadaten!