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recht.de • Thema anzeigen - Vereinsname zu kommerziellen Werbezwecken genutzt...
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 Betreff des Beitrags: Vereinsname zu kommerziellen Werbezwecken genutzt...
BeitragVerfasst: 30.07.10, 10:49 
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Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe mich durch das Forum gekämpft, aber leider nichts gefunden was auf mein spezielles Problem passt.
Deswegen hoffe ich das ich hier richtig bin. Falls nicht, kann der Beitrag auch gerne in das richtige Forum verschoben werden.

Es geht um folgendes: Eine recht große Firma aus Deutschland vertreibt Hygieneartikel. Das ist erstmal nichts schlimmes.
Die besagte Firma xy hat nun ein Produkt rausgebracht, wo unter anderem auch der Name unseres Vereins abgedruckt ist. Das Problem hierbei ist, wir wurden weder gefragt, noch davon unterrichtet auf was für einem Produkt mit dem Vereinsnamen geworben wird.
Da unser Verein in unserer Region schon recht bekannt ist, und natürlich nicht nur Freunde hat, hat sich dieser Werbegag der Firma xy auch negativ auf unseren Verein ausgewirkt.

Meine Frage ist jetzt: Hab ich irgendeine Möglichkeit gegen die Firma xy vorzugehen? Wennja, welche.

Danke für eure Unterstützung und Hilfe


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 Betreff des Beitrags: Re: Vereinsname zu kommerziellen Werbezwecken genutzt...
BeitragVerfasst: 30.07.10, 14:20 
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Wohnort: Berlin
Ein Vereinsname kann auf dreierlei Weise geschützt sein:
    Der Schutz des Vereinsnamens kann gerichtlich durchgesetzt werden. Konkret hat dies für den, der den Namen zu Unrecht führt, zur Folge,
    - dass er seinen Namen ändern oder durch einen Zusatz ergänzen muss
    - dass die zu Unrecht geführten Namen in Registern und Verzeichnissen gelöscht werden
    - dass er unter Umständen Schadenersatz leisten muss.

Auch eine Unterlassung(serklärung) kann verlangt werden:
    § 12 Namensrecht
    Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

Gruß aus Berlin, Gerd

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Recht beratungsresistant
ist und bleibt der Querulant.

"Wir könnten es wie einen Unfall aussehen lassen!" Charlie Harper


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 Betreff des Beitrags: Re: Vereinsname zu kommerziellen Werbezwecken genutzt...
BeitragVerfasst: 30.07.10, 15:35 
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Hallo Gerd,

danke für die Antwort. Aber ich weiß nicht genau ob mir das weiterhilft.

Die Firma xy trägt ja nicht den Namen des Vereins, sondern hat auf einem ihrer Produkte unseren Vereinsnamen abgedruckt. Auf dem Druck steht wird ein Ereignis erwähnt, welches im Zusammenhang mit unserem Verein steht.
Es ist nicht die Aussage die hier das Problem ist, sondern vielmehr das Produkt selbst, welches bedruckt wurde.

Erst dadurch ist unser Verein von aussenstehenden "lächerlich" gemacht worden.

Deshalb meine Frage, können wir als Verein dagegen etwas unternehmen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Vereinsname zu kommerziellen Werbezwecken genutzt...
BeitragVerfasst: 30.07.10, 17:15 
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Wohnort: Berlin
Machen kann man, was ich und die Quellen oben schrieben:
Abmahnung
Unterlassungerklärung verlangen
Klage auf Unterlassung
Klage auf Schadensersatz

Möglich sind ebenso Strafanzeigen wegen
§ 185 Beleidigung
§ 186 Üble Nachrede
§ 187 Verleumdung

Ob das jeweils mehr Erfolg als Ärger und Kosten einbringt, darüber berät der Anwalt deines Vertrauens. Und ich, sobald in die Zukunft blicken kann (falls die Forumsregeln dies dann dulden :D ). Bis dahin blicke ich mal unverbindlich in Gegenwart und Vergangenheit.

Wenn man kein Gewerbe betreibt, fällt der gewerbliche Rechtsschutz weg, also auch Marken- und Firmennamensschutz.

Wenn der Gegner keinen Verein betreibt, fällt auch dieser konkurrierende Missbrauch flach.

BGB § 12 Namensrecht fällt flach, wenn ein Name lediglich genannt wird, ohne verwendet zu werden für einen eigenen Verein, eine Person usw.

Dann gibt es noch diverse Freiheiten für Kunst, Satire, Scherz und Ironie im Rahmen der Meinungs- und Kunstfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz, nach denen man den Namen eines Vereins öffentlich nennen darf, auch auf Kondomen.

Diese Freiheiten sind aber auch abzuwägen gegenüber einem Persönlichkeitsrecht, das auch für Vereine gelten kann, sagen Hamburger Richter hier:

    Insbesondere schützt nämlich das Vereinspersönlichkeitsrecht das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit, da es für Vereine von besonderer Bedeutung ist, wie er seinen Mitgliedern gegenüber auftritt und wie er in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Derartige abwertende Äußerungen stellen einen Eingriff in die Integrität des Vereins dar, gegen den der Verein sich wehren kann. (LG Hamburg, Urteil vom 19.02.2010 – Az. 325 O 316/09)

Oder aber laut Bundesverwaltungsgericht hier:

    bb) Zum Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gehören nach BVerwG Rdnr. 16 das Verfügungsrecht und das Selbstbestimmungsrecht über die eigene Außendarstellung des Verbands sowie, damit verbunden, der Schutz des sozialen Geltungsanspruchs, der sogenannten „äußeren Ehre“ als des Ansehens in den Augen anderer.

Da les ich jetzt ein bisschen drin, dann weiß ich mehr.

Gruß aus Berlin, Gerd

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 Betreff des Beitrags: Re: Vereinsname zu kommerziellen Werbezwecken genutzt...
BeitragVerfasst: 31.07.10, 02:35 
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Beiträge: 1911
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Kennt die Firma den Verein? Kennt sie das Ereignis? Um welches Produkt geht es denn, das so laecherlich macht?
Wenn sich ein Verein "Rote Socke" nennt dann kann er nichts dagegen tun, dass das in eine Kampagne verwendet wird.

_________________
Freie DNS-Server:
87.118.100.175 (Germany Privacy Foundation)
85.214.73.63 (FoeBuD e.V.)
213.73.91.35 (CCC)
Anleitung zum Umstellen:
http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/


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