eine ganz allgemeine frage: hätte ein betriebsrat gemäß §99 betrvg (mitbestimmung bei personellen einzelmaßnahmen) ein mitbestimmungsrecht, wenn ein arbeitnehmer einen antrag auf teilzeit stellt? laut dem genannten paragraphen bezieht sich das mitbestimmungsrecht nur auf einstellungen, eingruppierungen, umgruppierungen oder versetzungen. oder habe ich das was übersehen?
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