Navigationspfad: Home arrow Foren
Foren
recht.de • Thema anzeigen - §99 betrvg auch bei teilzeitantrag von bedeutung?
Aktuelle Zeit: 06.09.10, 17:55

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: §99 betrvg auch bei teilzeitantrag von bedeutung?
BeitragVerfasst: 30.07.10, 13:40 
Offline
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied

Registriert: 10.09.08, 11:35
Beiträge: 242
Karma: 0
hallo forum,

eine ganz allgemeine frage: hätte ein betriebsrat gemäß §99 betrvg (mitbestimmung bei personellen einzelmaßnahmen) ein mitbestimmungsrecht, wenn ein arbeitnehmer einen antrag auf teilzeit stellt? laut dem genannten paragraphen bezieht sich das mitbestimmungsrecht nur auf einstellungen, eingruppierungen, umgruppierungen oder versetzungen. oder habe ich das was übersehen?


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: majosu und 1 Gast


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
Karma functions powered by Karma MOD © 2007, 2009 m157y
©  Forum Deutsches Recht 1995-2010. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de. Plazieren Sie Ihre Werbung wirkungsvoll! Lesen Sie hier unsere Mediadaten!