Betreff des Beitrags: Beiträge Berufsgenossenschaft
Verfasst: 30.07.10, 14:55
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Registriert: 30.07.10, 14:33 Beiträge: 1
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Folgende Frage:
unser Nachbar (32 J.) ist seit 3 Jahren querschnittsgelähmt (ab Hals) und vor ca. 2 Jahren wg. einer ebenerdigen Wohnung /Haus/ in unsere Gegend gezogen. Es musste natürlich umgebaut und renoviert werden. Da eines der beiden Kinder mit unserem 7-jährigen Sohn in die Schule geht war schnell Kontakt geknüpft. Da viele Hände eben mehr schaffen, haben viele mitgehlolfen.
Lange Rede, kurzer Sinn - nach der Fertigstellung kam nun ein Brief von der Berufsgenossenschaft, wer wo was gemacht hat etc..
Wie ist die Rechtslage: Waren diese Tätigkeiten Gefälligkeiten, teilweise Leistungen aufgrund besonderer familiärer Verpflichtungen (bei Verwandten), oder können diese Hilfsleistungen als ehrenamtliche Tätigkeiten bezeichnet werden.
P.S.: Vielen Dank - wir finden es wirklich toll, dass solche "Anlaufstellen" im Web existieren.
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