Mein Vater hat seit den 90er die Rente. Meine Mutter hatte 2002 einen Schlaganfall und ist seitdem ans Bett gebunden. Da beide von der bisherige (private) Krankenversicherung nicht Beraten wurden, klärte die jetzige KV meine Eltern erst einmal richtig auf.
Mutter soll es zustehen, da Sie seit 2002 nicht mehr das Haus verlassen kann, die RF Markierung (Rundfunkbefreiung) auf dem Behindertenschein zu bekommen. Sogar Rückwirkend.
Die Kreisverwaltung, die für die Behinderten zuständig ist, lehnt RF jedoch einfach ab.
Was kann ich da tun? Gibt es eine Quelle, die ich als Grundlage für mein nächstes Anschreiben nutzen kann, um dem Schreiben etwas Nachdruck zu verleihen?
Ich weiß, dass es hier keine Rechtsberatung gibt, wäre aber für jede Hilfe sehr Dankbar.
Da haste jetzt was falsch verstanden. Es geht nicht um die Rundfunkgebührenbefreiung bei der GEZ, sondern um den Eintrag "RF" im Schwerbehindertenausweis, - der dann die Grundlage für diese Befreiung bei der GEZ darstellt. die Gemeinde weigert sich anscheinend diesem Eintrag vorzunehmen. Dieses Merkzeichen erhalten Behinderte nur dann, wenn sie auf Grund ihrer Behinderung auch mit fremder Hilfe nicht am 'öffentlichen Leben' teilnehmen können. Dann soll Fernsehen und Radiohören so was wie einen Ausgleich dafür darstellen. Hier scheint man wohl davon auszugehen, dass es der Dame mit Rollstuhl und Begleitung eben doch möglich ist.
_________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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