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recht.de • Thema anzeigen - Mietminderung aufgrund von Sanierungsmaßnahmen
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 Betreff des Beitrags: Mietminderung aufgrund von Sanierungsmaßnahmen
BeitragVerfasst: 30.07.10, 18:56 
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Mal angenommen, der Vermieter teilt mit, dass aufgrund einer Fassadensanierung der Balkon für die Dauer von ca. 3 Monaten nicht benutzbar sei. Besteht hier die Möglichkeit einer Mietminderung? Wenn ja, welche Höhe (in % der Miete) wäre vorstellbar? Gäbe es Fristen zu beachten?
Gruß
muf01


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 Betreff des Beitrags: Re: Mietminderung aufgrund von Sanierungsmaßnahmen
BeitragVerfasst: 30.07.10, 19:29 
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muf01 hat geschrieben:
Mal angenommen, der Vermieter teilt mit, dass aufgrund einer Fassadensanierung der Balkon für die Dauer von ca. 3 Monaten nicht benutzbar sei. Besteht hier die Möglichkeit einer Mietminderung? Wenn ja, welche Höhe (in % der Miete) wäre vorstellbar?
Die Höhe wird die Kosten des Briefes plus Briefmarke vermutlich nicht wesentlich überschreiten.

Und falls ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird (was in solchen unübersichtlichen Fällen üblicherweise notwendig ist) sind dessen Kosten höher als die Mietminderung.

Man könnte sich auch - so man denn Mitglied ist - auch beim Mieterverein erkundigen. Aber Vorsicht, die erzählen viel, haften aber für nix.

hws


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 Betreff des Beitrags: Re: Mietminderung aufgrund von Sanierungsmaßnahmen
BeitragVerfasst: 30.07.10, 19:38 
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Hallo,

man könnte auch das gute Verhältniss zum VM beibehalten und hoffen, daß er nicht überlegt, wie er denn die Sanierung auf die Mieter abwälzen könnte

Auf alle Fälle sollte man das Gerüst seiner Versicherung mitteilen (böse Buben tun sich mit solch einer Kletterhilfe wesentlich leichter)


MfG

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 Betreff des Beitrags: Re: Mietminderung aufgrund von Sanierungsmaßnahmen
BeitragVerfasst: 31.07.10, 21:06 
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Elektrikör hat geschrieben:
Hallo,

man könnte auch das gute Verhältniss zum VM beibehalten und hoffen, daß er nicht überlegt, wie er denn die Sanierung auf die Mieter abwälzen könnte

Auf alle Fälle sollte man das Gerüst seiner Versicherung mitteilen (böse Buben tun sich mit solch einer Kletterhilfe wesentlich leichter)
MfG


Die Sanierung wird der Vermieter aber nur dann auf die Mieter umlegen können, wenn es sich um eine Modernisierung handelt. Also ganz so einfach abwälzen geht nicht.

Der Mieter sollte aber auf jeden Fall, das ist richtig, seiner Hausratversicherung melden, wenn ein Gerüst gestellt wird.

Wegen einer möglichen Mietminderung würde ich ehrlich gesagt auch nicht viel Aufstand machen. Nehmen wir mal an der Balkon hat 8qm, macht umgelegt auf die Wohnfläche 4qm. Bei einer Kaltmiete von sagen wir mal 6€/qm macht das 24€/Monat und 72€ für die 3 Monate. Sorry, aber deswegen lohnt es sich keinesfalls da ein Fass aufzumachen.
Wobei unklar ist, ob man wirklich so einfach ansetzen kann.


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 Betreff des Beitrags: Re: Mietminderung aufgrund von Sanierungsmaßnahmen
BeitragVerfasst: 02.08.10, 11:16 
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Wohnort: Koblenz
Elektrikör hat geschrieben:
Hallo,

man könnte auch das gute Verhältniss zum VM beibehalten und hoffen, daß er nicht überlegt, wie er denn die Sanierung auf die Mieter abwälzen könnte

webmaster76 hat geschrieben:
Die Sanierung wird der Vermieter aber nur dann auf die Mieter umlegen können, wenn es sich um eine Modernisierung handelt. Also ganz so einfach abwälzen geht nicht.

Elektrikör dachte das schon etwas weiter. An die nächstmögliche Mieterhöhung die unter Umständen eben noch nicht geplant war?


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 Betreff des Beitrags: Re: Mietminderung aufgrund von Sanierungsmaßnahmen
BeitragVerfasst: 02.08.10, 18:34 
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Wohnort: Wehringen
Werner hat geschrieben:
Elektrikör hat geschrieben:
Hallo,

man könnte auch das gute Verhältniss zum VM beibehalten und hoffen, daß er nicht überlegt, wie er denn die Sanierung auf die Mieter abwälzen könnte

webmaster76 hat geschrieben:
Die Sanierung wird der Vermieter aber nur dann auf die Mieter umlegen können, wenn es sich um eine Modernisierung handelt. Also ganz so einfach abwälzen geht nicht.

Elektrikör dachte das schon etwas weiter. An die nächstmögliche Mieterhöhung die unter Umständen eben noch nicht geplant war?


:wink:


MfG

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