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recht.de • Thema anzeigen - Nachbesserung Möbel
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 Betreff des Beitrags: Nachbesserung Möbel
BeitragVerfasst: 30.07.10, 22:08 
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Ich hätte folgende Frage:

Wie sieht es bei der Nachbesserung bei Möbeln aus? Bei mir hat sich folgendes zugetragen. Ich habe vor 1 1/2 Jahren eine Couchgarnitur in einem Möbelhaus gekauft. Als diese geliefert wurde stellte ich fest, dass die Eigenschaften der Couch nicht denen sntsprachen die mir beim Kauf zugesichert wurden und für welche ich bezahlt hatte. Dieser Mangel wurde durch eine mobile Polsterfirma mehr schlecht als recht beseitigt. Danach ist ein neuer Mangel aufgetreten, bei welchem sich die Polsterung an den Sitzflächen aufgelöst hat.
Auch dieser Mangel wurde durch eine Polsterfirma begutachtet. Der Gutachter kam zu dem Entschluß, dass die komplette Garnitur ausgetauscht werden muss. Dies ist auch geschehen, nur leider ist die neue Garnitur ebenfalls Fehlerhaft.

Da sich die ganze Geschichte nun schon über ein Jahr hinzieht würde ich gerne vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings besteht der Verkäufer nochmals auf ein zweimaliges Nachbesserungsrecht, da mir eine neue Garnitur geliefert wurde.

Ist dies so richtig oder nicht und was kann ich tun um doch vom Vertrag zurücktreten zu können? Vielen dank schonmal im Voraus.


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 Betreff des Beitrags: Re: Nachbesserung Möbel
BeitragVerfasst: 02.08.10, 16:15 
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Grundsätzlich gilt:

BGB § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

---

Ist der gleiche Mangel wieder aufgetreten, besteht meines Erachtens ein Rücktrittsrecht. Liegt aber ein anderer Fehler vor, hat der Verkäufer mMn ausnahmsweise ein weiteres Nachbesserungsrecht.

_________________
Ich habe keine Ahnung, was ich hier tue...

...aber Inkompetenz hat mich auch
noch nie von etwas abgehalten.


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 Betreff des Beitrags: Re: Nachbesserung Möbel
BeitragVerfasst: 04.08.10, 22:08 
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hallihallo,
ich arbeite direkt im möbelhaus und kenne mich daher gut mit dem nachbesserungsrecht aus.
Generell wird zwischen garantieansprüchen und gewährleistung unterschieden. die ersten 6 monate ab kaufdatum gibts ne herstellergarantie. in dieser zeit bekommt der kunde fast alles ersetzt bzw. ausgetauscht. danach tritt die gewährleistung des händlers in kraft. nun ist es so, dass generell zwischen herstellerfehler oder eigenverschulden unterschieden werden muß. für nachweisliche herstellerfehler haftet der händler weiterhin mit ersatz oder austausch. eigenverschulden wird generell nicht ausgebessert.
generell ist es so, dass man auf einen komplettaustausch der ware nur bestehen kann, wenn diese nicht mehr reparabel ist oder nicht genutzt werden kann. es darf 2 mal wegen des gleichen mangels ausgebessert werden. erst beim dritten mal darf der kunde auf eine rückgabe bestehen. ob nun das geld ausgezahlt wird oder sich ein neues möbelstück ausgesucht werden kann liegt im kulanzrahmen des händlers.da in diesem fall die couch bereits ausgetauscht wurde, besteht kein neuer garantieanspruch, obwohl die ware neu ist. das kennt man bestimmt vom handy auch.
ich hoffe geholfen zu haben, lieben gruß
ApplePie82


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 Betreff des Beitrags: Re: Nachbesserung Möbel
BeitragVerfasst: 04.08.10, 22:31 
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Beiträge: 3908
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ApplePie82 hat geschrieben:
ich arbeite direkt im möbelhaus und kenne mich daher gut mit dem nachbesserungsrecht aus.

Ah ja.
ApplePie82 hat geschrieben:
Generell wird zwischen garantieansprüchen und gewährleistung unterschieden. die ersten 6 monate ab kaufdatum gibts ne herstellergarantie. in dieser zeit bekommt der kunde fast alles ersetzt bzw. ausgetauscht. danach tritt die gewährleistung des händlers in kraft.

Wenn Sie sich so gut auskennen, dann sollten Sie eigentlich den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen und wissen, was von beiden wann vom Kunden wem gegenüber in Anspruch genommen werden kann.
Aus dem Blödsinn, den Sie geschrieben haben schließe ich aber, das Sie weder den Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung des Händlers und freiwilliger Garantie des Herstellers kennen, noch dass Sie wissen, welche Ansprüche ein Kunde wem gegenüber hat. :roll:

_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Nachbesserung Möbel
BeitragVerfasst: 05.08.10, 09:35 
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Wohnort: hinterm Deich
Nu sei doch nicht gleich so ruppig zu dem Neuling......der fängt doch grad erst an hier. :wink:
:liegestuhl:

hier gibts überigens Nachhilfe

http://www.ra-kotz.de/garantie.htm

_________________
Die Hotelbranche spart durch die Mehrwertsteuersenkung für Übernachtungen in Deutschland nach allgemeinen Schätzungen pro Jahr eine Milliarde Euro.

Quelle SZ


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 Betreff des Beitrags: Re: Nachbesserung Möbel
BeitragVerfasst: 05.08.10, 10:02 
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Beiträge: 3908
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J_Denver hat geschrieben:
Nu sei doch nicht gleich so ruppig zu dem Neuling......der fängt doch grad erst an hier. :wink:
:liegestuhl:

:shock: War das schon zu ruppig? :oops:
Na ja: Rauhe Schale, weicher Kern.

_________________
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