ApplePie82 hat geschrieben:
ich arbeite direkt im möbelhaus und kenne mich daher gut mit dem nachbesserungsrecht aus.
Ah ja.
ApplePie82 hat geschrieben:
Generell wird zwischen garantieansprüchen und gewährleistung unterschieden. die ersten 6 monate ab kaufdatum gibts ne herstellergarantie. in dieser zeit bekommt der kunde fast alles ersetzt bzw. ausgetauscht. danach tritt die gewährleistung des händlers in kraft.
Wenn Sie sich so gut auskennen, dann sollten Sie eigentlich den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen und wissen, was von beiden wann vom Kunden wem gegenüber in Anspruch genommen werden kann.
Aus dem Blödsinn, den Sie geschrieben haben schließe ich aber, das Sie weder den Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung des Händlers und freiwilliger Garantie des Herstellers kennen, noch dass Sie wissen, welche Ansprüche ein Kunde wem gegenüber hat.
