Angenommen man bezieht eine Mietwohnung. Die Eigentümerin / Vermieterin war zur Zeit der Anmietung evtl. schon nicht mehr ganz fit (Alzheimer, Parkinson, ...) und daher wurde der MV zusammen mit ihrem Bruder gemacht. Als es im Wohnhaus einige Probleme gab wurden diese durch einen Mitmieter, der scheinbar gleichzeitig auch Lebensgefährte der Tochter der VM ist, besprochen bzw. auch gelöst. Bei wieder anderen Dingen die die Hausgemeinschaft betreffen scheint hier eine Dame "zuständig" zu sein die schon seit fast 30 Jahren im Haus lebt.
Die VM kam vor einigen Monaten in ein Pflegeheim, in dieser Zeit kümmerte sich jeder der o.g. Personen mal um Belange der Hausgemeinschaft. Nun kam dem M zu Ohren das die VM scheinbar geistig nicht mehr in der Lage ist die Mietsache zu führen und daher alles an eine Firma abgegeben haben, also Mieterverein, Gebäudemanagement oder ähnliches. Dies soll angeblich schon im Mai passiert sein...
Wie ist nun die Sachlage, würde durch so etwas der MV ungültig? Müsste sich dann der neue Ansprechpartner nicht auch mal dem M vorstellen bzw. dem eine Info zukommen lassen?
Nein. Der Vertrag bleibt wie er ist. Er würde selbst durch den Tod der Vermieterin nicht angetastet, sondern dann mit dem Erben fortgesetzt. Wenn die Dame geistig nicht mehr in der Lage ist, ihre Geschäfte zu führen, dann wird ggf. vom Vormundschaftsgericht ein 'Betreuer' bestimmt, der das dann für sie erledigt. Der wird sich dann melden. Bis dahin können dies aber auch andere Personen tun, die dazu von ihr (!) rechtzeitig Vollmachten erhalten haben. Kinder haben aber erstmal nichts zu sagen, nur weil sie Kinder sind.
_________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Ob dem Mieter mal etwas zu Ohren gekommen ist, ob das soweit stimmt usw. das ist alles egal.
Sollte es seitens M zu Mängelanzeigen kommen ist die Vermieterin, mit der der Mietvertrag geschlossen wurde, die Ansprechpartnerin. Und sonst niemand. Meiner Meinung nach ist der Vormund oder der Beauftragte in der Pflicht den Sachverhalt dem M anzuzeigen, dass sich die Zuständigkeiten geändert haben.
Sprich, ist etwas kaputt kann M den Mangel gegenüber der Vermieterin aus dem Mietvertrag anzeigen und um Behebung mit einer angemessenen Frist bitten. Tut sich nichts, kann M dies selbst beauftragen und von der kommenden bzw. den kommenden Mieten abziehen,
Bei wieder anderen Dingen die die Hausgemeinschaft betreffen scheint hier eine Dame "zuständig" zu sein die schon seit fast 30 Jahren im Haus lebt.
Als Mieter in dem Haus würde ich schon aus eigenen Interessen für Aufklärung der Zuständigkeiten bitten. Bis dahin wird die Vermieterin alleiniger Ansprechpartner sein. Ob hier Vollmachten erteilt wurden geht aus dem Posting bislang nicht hervor.
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