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recht.de • Thema anzeigen - Sexuelle Belästigung
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 Betreff des Beitrags: Sexuelle Belästigung
BeitragVerfasst: 31.07.10, 00:49 
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Hallo, ich wohne in einem Berliner Bezirk der mehrheitlich von kulturfremden Ausländern aus der Türkei und dem arabischen Raum bewohnt wird. Leider habe ich die Erfahrung gemacht, das viele dieser Menschen offenbar ein gänzlich anderes Moral- und Anstandsverständnis haben als die meisten Deutschen. Das Problem das ich habe ist, dass meine junge deutsche Freundin in meiner Abwesenheit permanent auf der Straße von solchen Leuten sexuell belästigt wird.

Dies äußert sich darin, dass sie keine fünfzig Meter auf der Straße gehen kann ohne das jemand zu ihr Sachen sagt wie: "Hey Baby, komm mal her!", "Bekomm ich mal nen Kuss?", "Wie heißt du denn, kann ich deine Telefonnummer haben?", "Boah, bist du geil!", "Nette Titten hast du!" "Willst du mal meinen Schw... sehen?" usw. usf. Und wenn sie dann sowas ignoriert und einfach weiter geht, werden ihr noch Sachen hinterhergerufen wie "scheiß deutsche Schlampe!" oder ähnliches.

Mittlerweile gehts mir echt auf den Keks. Meine Freundin geht nur mal um die Ecke in den Supermarkt und wird schon auf dem Hinweg dreimal auf solche Weise angequatscht. Auf dem Rückweg dann auch wieder. Und wirklich ohne Übertreibung, wenn sie allein unterwegs ist fast immer, nur wenn ich daneben laufe reißen sich die meisten zusammen. Mit der Zeit bekommt man ein dickes Fell und ignoriert sowas, es gibt aber auch Situationen, besonders bei kleineren Grüppchen oder im Dunkeln, wo meine Freundin wirklich Angst bekommt und ich kann sie ja nun nicht ständig eskortieren. Manchmal kommt es sogar dazu, dass jemand sie antatscht oder sie bis nach Hause verfolgt. Neulich ist sie vor Angst in ein Warenhaus geflüchtet und hat mich angerufen dass ich sie abholen soll, nachdem sie so ein Typ erst wieder angequatscht hat und ihr dann mehrere Straßen lang hinterhergelaufen ist. Zwei Wochen zuvor hat ihr jemand beim vorbeigehen an den Hintern gefasst. Oder das eine Mal ist einer um sie herumgetänzelt und wollte sie am weitergehen hindern wenn sie ihm keinen Kuss gäbe und dann versuchte er sie zu umarmen.

Dazu kommt, dass dieses Problem nicht nur meine Freundin hat, sondern auch anderer weiblicher Besuch der zu mir nach Hause kommt. Selbst vor meiner erst 14jährigen Schwester die mal zu Besuch da war wurde nicht halt gemacht, da hielten die Autos und hupten sie solle doch mal rüberkommen...

Wenn man Sexuelle Belästigung googelt findet man:
Zitat:
Sexuelle Belästigung ist eine Form von Belästigung, die insbesondere auf das Geschlecht der betroffenen Person abzielt.

Sie gilt heute in den meisten westlichen Ländern als Diskriminierung und ist z. B. im Sinne des Arbeitsrechts rechtswidrig.

Als sexuelle Belästigung gelten unter anderem sexistische und geschlechtsbezogene entwürdigende bzw. beschämende Bemerkungen und Handlungen, unerwünschte körperliche Annäherung, Annäherungen in Verbindung mit Versprechen von Belohnungen und/oder Androhung von Repressalien.


Nun handelt es sich ja hier nicht um Arbeitsrecht, sondern um eine Belästigung in der Öffentlichkeit beim ganz normalen Gang aus dem Haus. Existiert hierfür ebenfalls ein Straftatbestand? Wenn nicht, wie kann ich mich bzw. meine Freundin sich zur Wehr setzen, wenn sie nicht weiterhin auf eine solche Art angesprochen werden möchte?

Wie ist die Rechtslage?

_________________
80% der Deutschen halten die Bundesrepublik für einen demokratischen Rechtsstaat. Die anderen 20% hatten schon einmal mit ihm zu tun...


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 Betreff des Beitrags: Re: Sexuelle Belästigung
BeitragVerfasst: 31.07.10, 11:13 
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Provokantes, beleidigendes Anmachen auf der Straße ist auch eine sexualisierte Gewalt an Frauen und kann m. E. Zivilrechtlich verfolgt werden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Sexuelle Belästigung
BeitragVerfasst: 31.07.10, 11:27 
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Basarmakler hat geschrieben:
Provokantes, beleidigendes Anmachen auf der Straße ist auch eine sexualisierte Gewalt an Frauen und kann m. E. Zivilrechtlich verfolgt werden.


Und?

Will sie, oder besser soll sie sich erst den Auswis zeigen lassen, wenn sie angebaggert wird?

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 Betreff des Beitrags: Re: Sexuelle Belästigung
BeitragVerfasst: 31.07.10, 11:43 
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Zitat:
Basarmakler hat geschrieben:
Provokantes, beleidigendes Anmachen auf der Straße ist auch eine sexualisierte Gewalt an Frauen und kann m. E. Zivilrechtlich verfolgt werden

Zitat:
Ronny1958 hat geschrieben:
Und? Will sie, oder besser soll sie sich erst den Auswis zeigen lassen, wenn sie angebaggert wird?

Die Betonung liegt wohl bei beleidigende Anmache mit sexuellem Hintergrund und das kann doch nicht akzeptiert werden, oder ?


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 Betreff des Beitrags: Re: Sexuelle Belästigung
BeitragVerfasst: 31.07.10, 12:11 
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Den Straftatbestand der sexuellen Belästigung gibt es nicht.

Einige der Äußerungen stellen möglicherweise eine Beleidigung dar. Dem Mädel im Vorbeigehen an den Hintern zu fassen, dürfte eine tätliche Beleidigung mit sexuellem Hintergrund darstellen.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__185.html

Wenn es sich immer um die gleiche Person handeln würde, die so aufdringlich handelt (danach hört sich die Beschreibung aber eigentlich nicht an), könnte man auch an Nachstellung denken.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__238.html

Einen anderen durch entsprechende Aufdringlichkeit so zu bedrängen oder zu ängstigen, dass der in ein Geschäft flüchten und sich dort abholen lassen muss, könnte für meinen Geschmack schon in Richtung einer Nötigung oder Freiheitsberaubung gehen.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__239.html
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__240.html

_________________
Herzliche Grüße
Kormoran


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 Betreff des Beitrags: Re: Sexuelle Belästigung
BeitragVerfasst: 31.07.10, 12:15 
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MannoMann hat geschrieben:
Zitat:
Basarmakler hat geschrieben:
Provokantes, beleidigendes Anmachen auf der Straße ist auch eine sexualisierte Gewalt an Frauen und kann m. E. Zivilrechtlich verfolgt werden

Zitat:
Ronny1958 hat geschrieben:
Und? Will sie, oder besser soll sie sich erst den Auswis zeigen lassen, wenn sie angebaggert wird?

Die Betonung liegt wohl bei beleidigende Anmache mit sexuellem Hintergrund und das kann doch nicht akzeptiert werden, oder ?



Die Frage ist doch nicht ob man es hinnimmt, sondern was man dagegen zu tun gedenkt.

Und da halte ich den Vorschlage des Basarmaklers

Zitat:
kann m. E. Zivilrechtlich verfolgt werden


für wenig zielführend, wenn man nicht weiß

WER belästigt
und
WO er wohnt.

Wenn man das nicht weiß, wird es schwierig werden zivilrechtlich was zu unternehmen.
Savy?

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 Betreff des Beitrags: Re: Sexuelle Belästigung
BeitragVerfasst: 02.08.10, 11:20 
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Kormoran hat geschrieben:
Den Straftatbestand der sexuellen Belästigung gibt es nicht.

Einige der Äußerungen stellen möglicherweise eine Beleidigung dar. Dem Mädel im Vorbeigehen an den Hintern zu fassen, dürfte eine tätliche Beleidigung mit sexuellem Hintergrund darstellen.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__185.html


Nicht zwangsläufig. Nicht jedes "angrapschen" ist eine Beleidigung.

_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!


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 Betreff des Beitrags: Re: Sexuelle Belästigung
BeitragVerfasst: 02.08.10, 12:51 
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gotto hat geschrieben:
Kormoran hat geschrieben:
Nicht zwangsläufig. Nicht jedes "angrapschen" ist eine Beleidigung.

Dass das für "jedes" gilt, wollte ich damit auch nicht zum Ausdruck bringen. :)

Wenn m(M)an(n) einer fremden Frau einfach an den Hintern packt und das dann vielleicht noch so
Zitat:
"Boah, bist du geil!", "Nette Titten hast du!" "Willst du mal meinen Schw... sehen?"
kommentiert, steuert der aber wohl schon gut drauf zu.

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Kormoran


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