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recht.de • Thema anzeigen - Hypothetisch: Katzenhaltung verbieten nach 10 Jahren?
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 Betreff des Beitrags: Hypothetisch: Katzenhaltung verbieten nach 10 Jahren?
BeitragVerfasst: 31.07.10, 02:10 
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Hallo an alle,

habe eine rein hypothetische Frage zum Thema Tierhaltung. Mein Mann und ich wohnen seit 10 Jahren in einer 5 ZKBB zur Miete und haben zwei Wohnungskatzen, die schon vor Einzug meine Weggefährten waren. Der Vermieter hat damals mündlich die Haltung der Katzen erlaubt. Nun hat er aus Altersgründen das ganze Haus an seine Tochter überschrieben, die es durch eine Hausverwaltung verwalten lässt. Wir haben die Dame bisher nicht kennen gelernt, wissen nicht mal den Name. Es kam nur diese Tage ein Brief der neuen Hausverwaltung, in dem um unsere Personalien gebeten wurde, so als ob denen der Mietvertrag gar nicht vorliegen würde, denn da steht ja eigentlich alles drin.
Unsere Nachbarin und wir erwarten (ganz pessimistisch ;-)), dass es Änderungen geben wird, mindestens Mieterhöhung, da es, seit wir hier wohnen, keine gab.
Nun meine Angst: Kann jetzt nachträglich die Tierhaltung verboten werden? Hat man ein „Gewohnheitsrecht“, wenn die Katzen vor 10 Jahren erlaubt wurden, jedoch nur mündlich?
Wie gesagt, die Frage ist hypothetisch, da es der neuen Vermieterin möglicherweise total egal ist, ob die Mieter Tiere halten. Ich suche nur nach Argumenten, FALLS sie doch was dagegen hat.
Meine Miezen sind inzwischen recht alt und dem entsprechend nicht mehr ganz so fit, brauchen auch täglich Medikamente. Sie weg zu geben kommt niemals in Frage. Ein Umzug geht momentan finanziell auch nicht.

Ich hoffe, Ihr habt Tipps für mich?
Freu mich über jede Antwort!

Liebe Grüße
Falschparker


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 Betreff des Beitrags: Re: Hypothetisch: Katzenhaltung verbieten nach 10 Jahren?
BeitragVerfasst: 31.07.10, 12:50 
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Was steht denn in der Hausordnung dazu? Steht da etwas davon, dass Tierhaltung verboten ist?

Das mit den Personalien ist in der Tat komisch. Schreibt doch einfach zurück, dass diese dem Mietvertrag entnommen werden können und sich daran seit Mietbeginn nichts mehr geändert hat ;-) Oder einfach mal zurückschreiben mit der Bitte um die Personalien des Verwalters ;-)

Wenn die Haltung von Tieren mal erlaubt wurde, kann man dies nicht so ohne weiteres wieder rückgängig machen. Was steht nebenbei im Mietvertrag dazu?

Allerdings denke ich sieht das anders, wenn die Katze auf einmal z.B. wegen des Alters ständig Lärm machen, ihr Geschäft in die Wohnung usw. machen würde... Also ein berechtigter Grund vorliegt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hypothetisch: Katzenhaltung verbieten nach 10 Jahren?
BeitragVerfasst: 31.07.10, 14:25 
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Hallo,

im Mietvertrag steht:

Die Haltung von Haustieren aller Art ist grundsätzlich nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt. (…). Eine einmal erteilte Zustimmung kann vom Vermieter widerrufen werden, wenn von dem Tier Störungen, Verschmutzungen oder sonstige Belästigungen ausgehen.

Die Katzen stören niemanden und machen auch keinen Schmutz. Ich frag mich nur, ob die „neue“ Vermieterin nun auch neu genehmigen muss, dass die Katzen gehalten werden dürfen.
Für uns war damals Grundvoraussetzung bei der Wohnungssuche, dass Tierhaltung erlaubt ist.

Was die Personalien betrifft haben wir uns auch schon überlegt, dass wir einen ganz ähnlichen Fragebogen, wie wir ihn ausfüllen sollten, an die Hausverwaltung schicken, damit wir auch alle Daten haben ;-).

Liebe Grüße
Falschparker


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 Betreff des Beitrags: Re: Hypothetisch: Katzenhaltung verbieten nach 10 Jahren?
BeitragVerfasst: 31.07.10, 20:50 
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Egal, ob die Wohnung vererbt, verkauft oder wie auch immer "weitergegeben" wurde, der Mietvertrag bleibt davon unberüht. Und damit auch damit verbundene Absprachen.

Die Klausel, dass Haustiere jeder Art durch den Vermieter genehmigt werden müssen, ist meiner Ansicht nach nicht rechtens. Man kann sehr wohl z.B. Fische oder bestimmte Vögel ohne Genehmigung der Vermieters halten.

Hunde und Katzen können meines Wissens vom Vermieter untersagt werden. Der hat euch dies jedoch bereits genehmigt. Und das kann die neue Vermieterin nicht einfach so außer Kraft setzen. Bleibt jedoch die Beweisbarkeit, dass euch dies genehmigt wurde.

Der "Haken" an der Sache ist die Klausel: "Eine einmal erteilte Zustimmung kann vom Vermieter widerrufen werden, wenn von dem Tier Störungen, Verschmutzungen oder sonstige Belästigungen ausgehen." Dies könnte der Aufhänger für die Vermieterin sein, euch die Katze zu verbieten. Müsste allerdings natürlich von ihr nachgewiesen werden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hypothetisch: Katzenhaltung verbieten nach 10 Jahren?
BeitragVerfasst: 01.08.10, 02:23 
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Hallo,

danke! ♥
Den Teil mit den Fischen und Vögeln hatte ich nicht abgeschrieben, sondern als (…) bei meinem Posting gekennzeichnet, weil ich dachte, dass es irrelevant ist, nichts zur Sache tut und ich eine schreibfaule Pocke bin ;-). Steht aber im Mietvertrag, dass die Haltung dieser Tiere erlaubt ist.

Hm, beweisen können wir die damalige Absprache natürlich nicht. Anwesend dabei waren mein Mann und ich, der damalige Vermieter und seine Frau. Denke nicht, dass die uns an den Karren fahren würden. Allerdings weiß ich auch nicht, ob sie sich an diese Absprache erinnern, ist 10 Jahre her und ich hab sie seither nicht gesehen!

Störungen, Verschmutzungen oder sonstige Belästigungen kann ich echt ausschließen. Hier ist nur eine Wohneinheit pro Etage und unter uns ist eine Arztpraxis, also selbst wenn man hören würde, wenn eine Katze irgendwo runterspringt, würde wohl niemand um den Schlaf gebracht werden ;-).

Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass Katzen inzwischen auch als „Kleintiere“ gelten und somit nicht kategorisch verboten werden können. Die Quelle find ich leider nicht mehr, weiß da jemand mehr?

Liebe Grüße
Falschparker


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 Betreff des Beitrags: Re: Hypothetisch: Katzenhaltung verbieten nach 10 Jahren?
BeitragVerfasst: 01.08.10, 17:26 
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Naja, das mit Katzen als "Kleintiere" wurde m.W. mal so oder mal so entschieden (wobei die Urteile, die Katzen als "Kleintiere" einstufen eher die Minderzahl sein dürften). Hier gibt es das ein oder andere Urteil, was bspw. darauf abhebt, daß eben Katzen z.B. nicht unbedingt außerhalb der Wohnung sich aufhalten (keine Verschmutzung), nicht Bellen usw.

Das mit der Beweisbarkeit der mündlichen Genehmigung durch den alten Vermieter ist erstmal nicht so optimal. Ggf. nochmal an diesen wenden?

Was die Nachfrage bzgl. der Personalien angeht verstehe ich aber nicht, was das soll? Sind der neuen Eigentümerin die Mietverträge abhanden gekommen? Welche Daten möchte Sie denn haben und wie konnte sie Dich anschreiben, ohne "Personalien"?


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 Betreff des Beitrags: Re: Hypothetisch: Katzenhaltung verbieten nach 10 Jahren?
BeitragVerfasst: 01.08.10, 23:40 
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Hi,

die Hausverwaltung hat den Brief direkt in unseren Briefkasten geworfen und sie fragen, wer alles dauerhaft in der Wohnung lebt, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, ob man einen Kellerraum hat, Bankverbindung. Schon schräg.
Keine Ahnung, ob denen die Mietverträge vorliegen. Seit Mietbeginn hat sich nur mein Nachname geändert, weil wir vor sechs Jahren geheiratet haben.

LG
Falschparker


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 Betreff des Beitrags: Re: Hypothetisch: Katzenhaltung verbieten nach 10 Jahren?
BeitragVerfasst: 02.08.10, 11:58 
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Naja, ein merkwürdiges Sammelsurium an Fragen, die ggf. eher zu einer "Selbstauskunft" vor Mietbeginn gehören bzw. bei bestehendem Mietverhältnis sinnlos sind.

- "wer alles dauerhaft in der Wohnung lebt" - soweit korrekt, da für verschiedene Dinge für den Vermieter von Interesses, z.B. Abrechnung personenbezogener Betriebskosten

- ferner ist es natürlich üblich, sich Klarheit über die Identität des Mietinteressenten zu verschaffen, nach Name und Anschrift zu fragen -> das sollte aber doch bei bestehendem Mietverhältnis bekannt sein?

Inwieweit "Telefonnummer", "E-Mail-Adresse" dazugehören ... mag sein, daß Gerichte Telefonnummern irgendwo mal anerkannt haben. Meine persönliche Meinung ist, beides geht den Vermieter oder die Hausverwaltung nichts an und wäre dann eine freiwillige Angabe. Die HVw. oder der VM wissen ja, wo Du wohnst und können Dich dort persönlich brieflich oder durch Besuch erreichen - wenn Du nicht da bist treffen sie Dich halt nicht an, würden Dich aber auch nicht telefonisch erreichen.

Ebenso besteht keine Pflicht ein Telefon, Handy oder eine Email zu unterhalten .... mag sein, daß sich dies irgendwann mal ändert :D (e-Postbrief, De-Mail)...

- "ob man einen Kellerraum hat" ... öhm, sollte der Vermieter doch wissen, ob er einen vermitet hat? :)

- "Bankverbindung" ... hmm, wenn Du die Mieter per Überweisung / Dauerauftrag zahlst, wofür sollte er diese benötigen, vielleicht um Guthaben aus BK-Vorauszahlung zurückzuüberweisen?

Prinzipiell ist Deine Annahme bzgl. "Katzenhaltung" aber erstmal nur Dein persönlich, negativ-pessimistischer Verdacht?


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 Betreff des Beitrags: Re: Hypothetisch: Katzenhaltung verbieten nach 10 Jahren?
BeitragVerfasst: 02.08.10, 13:05 
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Hi,
ja, es ist ein wirklich merkwürdiges Sammelsurium an Fragen, da die meisten Infos in der Tat bekannt sein müssten.
Ich hoffe ja mal, dass die nach der Bankverbindung gefragt haben, weil noch die Nebenkostenabrechnung von 2008 aussteht, da der frühere Verwalter gestorben ist.

Richtig, meine Annahme bezüglich der Katzenhaltung ist einfach negativ gedacht, vielleicht gibt es gar kein Problem. Ich will nur im Falle eines Falles Argumente haben ;-).

LG
Falschparker


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 Betreff des Beitrags: Re: Hypothetisch: Katzenhaltung verbieten nach 10 Jahren?
BeitragVerfasst: 02.08.10, 13:54 
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Falschparker hat geschrieben:
Hi,
ja, es ist ein wirklich merkwürdiges Sammelsurium an Fragen, da die meisten Infos in der Tat bekannt sein müssten.
Ich hoffe ja mal, dass die nach der Bankverbindung gefragt haben, weil noch die Nebenkostenabrechnung von 2008 aussteht, da der frühere Verwalter gestorben ist.


Früherer Verwalter = Vater der neuen Vermieterin? Oder alter Vermieter (Vater) "übergibt" das Objekt seiner Tochter (sie ist neue Eigentümerin?) und diese beauftragt einen neuen Verwalter, da der alte verstorben?

Was war denn das für einer? Einzelperson mit Mini-Büro ohne Personal ... deshalb Unterlagen nicht mehr auffindbar? => Warum bittet sie die Mieter nicht um eine Kopie des Mietvertrages? Wäre ja für den Vermieter interessant (sollte er sein Exemplar nicht haben), zu wissen, was dort drinsteht?

Zitat:
Richtig, meine Annahme bezüglich der Katzenhaltung ist einfach negativ gedacht, vielleicht gibt es gar kein Problem. Ich will nur im Falle eines Falles Argumente haben ;-).


Okay, somit habe ich das richtig gesehen. Tja, m.E. ist die "mündliche" Zusage halt im Zweifel schwer beweisbar (außer der alter Vermieter bestätigt es) .... viel Glück jedenfalls, Deine Vermutungen werden sich denke ich, kaum bewahrheiten....


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 Betreff des Beitrags: Re: Hypothetisch: Katzenhaltung verbieten nach 10 Jahren?
BeitragVerfasst: 02.08.10, 21:57 
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Ja, der alte Vermieter hat das Haus seiner Tochter überschrieben. Er hatte einen Verwalter (Einzelperson), der verstorben ist. Und die Tochter hat nun einen neuen Verwalter.
Mit einer Kopie der Mietverträge dürfte es für unsere Nachbarin schwierig werden, sie hat nämlich streng genommen gar keinen ;-).
Sie hat mit ihrem Mann knapp 30 Jahre in unserer Wohnung gelebt und ist vor 10 Jahren zwei Stockwerke höher gezogen, weil die Wohnung oben eine Dachterrasse hat, wir sind ihre Nachmieter. Und der VM meinte damals zu ihr, man müsse keinen neuen Vertrag machen.
Zustände sind das hier ;-).

LG
Falschparker


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