Erbschaft als Zugewinn?
Moderator: FDR-Team
Erbschaft als Zugewinn?
A und B reichen die Scheidung ein.
A erbt noch während der Ehe Immobilien in einer Erbengemeinschaft Wert für A ca 70.000 Euro von ihren Eltern.. Immobilien sind noch nicht verkauft , wenn dies der Fall ist möchte A das Geld auf ein Konto mit ihrem Namen festlegen.
B droht seiner noch Ehefrau damit , das ihm die Hälfte des Erbes zustände , im Sinne von Zugewinn während der Ehe.
Ist das richtig?
Was kann A tun um sich zu schützen. ?
A erbt noch während der Ehe Immobilien in einer Erbengemeinschaft Wert für A ca 70.000 Euro von ihren Eltern.. Immobilien sind noch nicht verkauft , wenn dies der Fall ist möchte A das Geld auf ein Konto mit ihrem Namen festlegen.
B droht seiner noch Ehefrau damit , das ihm die Hälfte des Erbes zustände , im Sinne von Zugewinn während der Ehe.
Ist das richtig?
Was kann A tun um sich zu schützen. ?
Re: Erbschaft als Zugewinn?
Erbmasse gehört zum Anfangsvermögen des Erben. Der Ehepartner nimmt lediglich an der Wertsteigerung während der Ehe (Immobilie geht im Wert hoch, Zinsen) teil. Irgendwelcher Schutzmassnahmen bedarf es also nicht.
Chavah
Chavah
Re: Erbschaft als Zugewinn?
Wertsteigerung während der Ehe ? Die Erbschaft wird in die Trennungsphase der Ehe ( nach 30 Jahren Ehe ) fallen . Wie verhält sich das dann ?
Re: Erbschaft als Zugewinn?
Hallo Tevi,
auch in der Trennungsphase ist es wie @Chavah schrieb.
Einen möglichen ( ein paar Euro) Zugewinn könnte er bis zur Zustellung des Scheidungsantrages bekommen.
Ab Zustellung des Scheidungsantrages endet auch die Zugewinngemeinschaft.
Mit anderen Worten nochmal: er bekommt höchstens ein paar Euro.
lg
edy
auch in der Trennungsphase ist es wie @Chavah schrieb.
Einen möglichen ( ein paar Euro) Zugewinn könnte er bis zur Zustellung des Scheidungsantrages bekommen.
Ab Zustellung des Scheidungsantrages endet auch die Zugewinngemeinschaft.
Mit anderen Worten nochmal: er bekommt höchstens ein paar Euro.
lg
edy
Ein freundliches "Hallo" setzt sich auch in Foren
immer mehr durch.
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Re: Erbschaft als Zugewinn?
Wie wird der Zugewinn denn errechnet. ?
Re: Erbschaft als Zugewinn?
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Re: Erbschaft als Zugewinn?
Es heißt ja ERBMASSE gehört zum ANFANGSVErmögen ....
Es wurde in einen Ehe-Erbvertrag folgendes geschrieben .
Wir vereinbaren ausdrücklich , Daß Anfangsvermögen das Vermögen ist , das jedem von uns bei der Eheschließung gehört hat , also nicht das Vermögen , das einem jedem von uns heute gehört ..
Wie verhält sich das mit der Erbmasse in diesen Fall?
Es wurde in einen Ehe-Erbvertrag folgendes geschrieben .
Wir vereinbaren ausdrücklich , Daß Anfangsvermögen das Vermögen ist , das jedem von uns bei der Eheschließung gehört hat , also nicht das Vermögen , das einem jedem von uns heute gehört ..
Wie verhält sich das mit der Erbmasse in diesen Fall?
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Re: Erbschaft als Zugewinn?
Nein das ist nicht richtig. Das Endvermögen ist das Vermögen, das man bei der Zustellung des Scheidungsantrags besitzt. Wenn der Scheidungsantrag bereits vor dem Erbfall zugestellt wurde, ist die Erbschaft beim Zugewinnausgleich gleich aus 2 Gründen ohne Belang: 1. weil Erbschaften immer zum Anfangsvermögen gezählt werden. 2. Weil der entscheidende Tag für die Feststellung des Endvermögens der Tag ist, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde.B droht seiner noch Ehefrau damit , das ihm die Hälfte des Erbes zustände , im Sinne von Zugewinn während der Ehe.
Ist das richtig?
Ausgeglichen wird der Unterschied zwischen Anfangs- und Endvermögen. Alles was nach dem Scheidungsantrag dazukam, zählt nicht.
Sich für die Scheidung einen (guten) Anwalt nehmen. Sollte man immer, wenn viel Geld im Spiel ist.Was kann A tun um sich zu schützen. ?
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Das entspricht der gesetzlichen Regelung.Wir vereinbaren ausdrücklich , Daß Anfangsvermögen das Vermögen ist , das jedem von uns bei der Eheschließung gehört hat
Die Vereinbarung ist unklar: Was ist mit dem Teil des Vermögens, der einem heute gehört und der bereits bei der Eheschließung vorhanden war? Nach dem 1. Teil des Satzes wäre es Anfangsvermögen, nach dem Rest des Satzes wäre es kein Anfangsvermögen. Das widerspricht sich.Wir vereinbaren ausdrücklich , Daß Anfangsvermögen das Vermögen ist , das jedem von uns bei der Eheschließung gehört hat , also nicht das Vermögen , das einem jedem von uns heute gehört ..
Da ein Ehevertrag nur wirksam ist, wenn er notariell beurkundet wurde, und ein Notar keine widersprüchlichen Vereinbarungen in die Urkunde aufnimmt, kann es sich bei diesem zitierten Ausschnitt nicht um eine Vereinbarung aus einem wirksamen Ehevertrag handeln.
Grüße, Susanne
Re: Erbschaft als Zugewinn?
@SusanneBerlin
Dieser Ehevertrag wurde von einen Notar gemacht
Dieser Ehevertrag wurde von einen Notar gemacht
Re: Erbschaft als Zugewinn?
Ich vermute, dass mit der Klausel von der gesetzlichen Regelung dahingehend abgewichen werden soll, dass auch Erbschaften und Schenkungen in den Zugewinn fallen. Allerdings halte auch ich die Klausel für unklar formuliert.
Wann wurde der Ehevertrag denn abgeschlossen? Falls der noch nicht abgeschlossen wurde, würde ich ihn an der Stelle von A nicht unterschreiben.
Wann wurde der Ehevertrag denn abgeschlossen? Falls der noch nicht abgeschlossen wurde, würde ich ihn an der Stelle von A nicht unterschreiben.
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Re: Erbschaft als Zugewinn?
Wenn eine der unterzeichnenden Parteien jetzt nicht mehr weiß, was diese Klausel im Notarvertrag bedeutet, könnte er oder sie denjenigen Notar fragen, der den Vertrag formuliert hat, welche Wirkung diese Klausel hat.Tevi hat geschrieben: Dieser Ehevertrag wurde von einen Notar gemacht
Grüße, Susanne
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