Toilette defekt, Austausch, Mieter soll zahlen
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Toilette defekt, Austausch, Mieter soll zahlen
Herr und Frau Mustermann stellen fest, dass beim Abspülvorgang ihrer Toilette Wasser austritt und verständigen ihren Vermieter. Dieser beauftragt einen Installateur mit der Reparatur, die fehlschlägt, dann mit einem Austausch der gesamtem Toilette. Die Rechnung schickt er an die Mieter, da keine Abnutzung vorläge und sie somit Verursacher wären. Ist dies rechtlich so korrekt?
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Re: Toilette defekt, Austausch, Mieter soll zahlen
Was war denn der Grund für den defekt bei Mustermanns?
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Re: Toilette defekt, Austausch, Mieter soll zahlen
Schon bei der Reparatur sollte die gesamte Toilette ersetzt werden, es wurde dann aber nur das Abflussrohr ausgetauscht. Problem blieb aber bestehen, Wasser trat nach wie vor aus. Dann wurde doch die gesamte Toilette getauscht.
Gründe wurden nicht genannt.
Gründe wurden nicht genannt.
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Re: Toilette defekt, Austausch, Mieter soll zahlen
MIETRECHTSLEXIKON hat geschrieben:Der Mieter muss grundsätzlich alle ihm überlassenen Sachen pfleglich behandeln. Die normale Abnutzung ist durch die Miete abgegolten, das gilt für alle Einrichtung oder Installationen einer Wohnung, also auch für die Toilette, das Toilettenbecken, die Brille usw. Dichtungen werden durch Wassereinwirkung und Nutzung im Laufe der Zeit undicht und spröde, ebenso ist Kalkansatz und Urinstein eine normale altersbedingte Folge, für den der Vermieter einzustehen hat ( § 535 BGB Instandsetzung, Instandhaltung).
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Toilette defekt, Austausch, Mieter soll zahlen
Guten Morgen ktown
Das dachte ich auch, deswegen bin ich ja so verwirrt von dieser kruden Geschichte.
"Die Mieter sind als Schadensverursacher (keine Abnutzung) für die Kosten zuständig." hat der Vermieter auf der, durch den Installateur zugestellte, Rechnung vermerkt.
Das dachte ich auch, deswegen bin ich ja so verwirrt von dieser kruden Geschichte.
"Die Mieter sind als Schadensverursacher (keine Abnutzung) für die Kosten zuständig." hat der Vermieter auf der, durch den Installateur zugestellte, Rechnung vermerkt.
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Re: Toilette defekt, Austausch, Mieter soll zahlen
Naja ich denke der Vermieter geht gemäß dem Motto: Versuch macht klug.
Ich würde freundlich auf besagt §§ des BGB verweisen und die Rechnung wieder zurück geben.
Ich würde freundlich auf besagt §§ des BGB verweisen und die Rechnung wieder zurück geben.
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Re: Toilette defekt, Austausch, Mieter soll zahlen
Hallo,
ich nehme an Du hast eine Haftpflichtversicherung, die auch Mietsachschäden abdeckt. Melde also einfach den "Schaden" Deinem Versicherer. Dessen Aufgabe ist es auch ungerechtfertigte Forderungen gegen den Versicherungsnehmer abzuwenden. Wenn Du den Defekt nicht verursacht hast wird sich die Sache so ganz einfach erledigen.
Bei einem Freund von mir hat das auch so geklappt, als der VM wegen eines abgeplatzten Türfalzes das 20 Jahre alte Wohnzimmertürblatt erneuert haben wollte......
ich nehme an Du hast eine Haftpflichtversicherung, die auch Mietsachschäden abdeckt. Melde also einfach den "Schaden" Deinem Versicherer. Dessen Aufgabe ist es auch ungerechtfertigte Forderungen gegen den Versicherungsnehmer abzuwenden. Wenn Du den Defekt nicht verursacht hast wird sich die Sache so ganz einfach erledigen.
Bei einem Freund von mir hat das auch so geklappt, als der VM wegen eines abgeplatzten Türfalzes das 20 Jahre alte Wohnzimmertürblatt erneuert haben wollte......
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Re: Toilette defekt, Austausch, Mieter soll zahlen
Guten Morgen.
Mein nächster Schritt wäre, den Mieterverein einzuschalten aber das mit der Haftpflichtversicherung behalte ich im Hinterkopf, danke.
Mein nächster Schritt wäre, den Mieterverein einzuschalten aber das mit der Haftpflichtversicherung behalte ich im Hinterkopf, danke.
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