Neuwagenkauf übers Internet - Widerruf möglich?

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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sal28
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Neuwagenkauf übers Internet - Widerruf möglich?

Beitrag von sal28 »

Hallo,

folgender Sachverhalt ist zu bewerten:

A bestellt im Januar über einen deutschen Vermittler im Internet ein Reimportfahrzeug (Neuwagen). Der Liefertermin wird auf Ende Juni festgelegt. Anfang Juni erfährt A, dass sich die Lieferung auf Ende August verzögern wird. Gleichzeitig räumt der Vermittler A die Möglichkeit ein, vom Vertrag zurückzutreten ohne eine Frist dafür festzulegen, bis wann dies geschehen kann/muss. Mitte Juli meldet sich A bei dem Vermittler und will vom Rücktrittsrecht gebrauch zu machen. Nun schreibt der Vermittler, dass ein Rücktritt nicht mehr möglich ist, da das Auto in Kürze gebaut werden soll und der Hersteller keine Stornierung mehr erlaubt.

Kann A nicht ohnehin vom Vertrag zurücktreten, da der Kauf unter das Fernabsatzgesetz fällt?

Der Vermittler schreibt in seinen AGB, dass die 14 tägige Rücktrittsfrist mit Vertragsabschluss beginnt. Ist dies nicht gesetzeswidrig, da der Käufer die Möglichkeit erhalten muss, das Produkt in Augenschein zu nehmen und die Frist beginnt, wenn der Käufer die ware erhalten hat?

Fällt ein mit Serienzubehör des Herstellers konfigurierter Neuwagen eigentlich überhaupt unter das Fernabsatzgesetz?

LG
SAL
ktown
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Re: Neuwagenkauf übers Internet - Widerruf möglich?

Beitrag von ktown »

Ist der Wagen nicht individuell nach den Wünschen des Bestellers produziert worden? :wink:
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
sal28
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Re: Neuwagenkauf übers Internet - Widerruf möglich?

Beitrag von sal28 »

Naja, mit der Konfiguration dürften aber auch noch mehr bei anderen Händlern zu finden sein, insofern greift diese Klausel wohl eher nicht.
freemont
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Re: Neuwagenkauf übers Internet - Widerruf möglich?

Beitrag von freemont »

sal28 hat geschrieben:...

Kann A nicht ohnehin vom Vertrag zurücktreten, da der Kauf unter das Fernabsatzgesetz fällt?

Der Vermittler schreibt in seinen AGB, dass die 14 tägige Rücktrittsfrist mit Vertragsabschluss beginnt. Ist dies nicht gesetzeswidrig, da der Käufer die Möglichkeit erhalten muss, das Produkt in Augenschein zu nehmen und die Frist beginnt, wenn der Käufer die ware erhalten hat?
...

Hallo,

dann ist ja nicht strittig, ob das WidR besteht, sondern bloß wann die 2wöchige Frist zu laufen beginnt. Das ist eindeutig so, dass sie erst zu laufen beginnt, wenn der Verbraucher die Ware erhalten hat, so § 356 II Nr. 1.a) BGB.

Als Anfertigung nach Kundenspezifikation kann man das nicht sehen. Der BGH sieht das zum Nachteil der Händler recht eng. Wenn Sachen aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengebaut werden, reicht das grundsätzlich nicht für die Individualisierung. Das geht sogar noch weiter:
Darüber hinaus müssen die Angaben des Verbrauchers, nach denen die Ware angefertigt wird, die Sache so individualisieren, daß diese für den Unternehmer im Falle ihrer Rücknahme deshalb (wirtschaftlich) wertlos ist, weil er sie wegen ihrer vom Verbraucher veranlaßten besonderen Gestalt anderweitig nicht mehr oder nur noch mit erheblichen Schwierigkeiten oder Preisnachlässen absetzen kann (so auch MünchKomm-BGB/Wendehorst, 4. Aufl., § 3 FernAbsG Rdnr. 22; Härting, FernAbsG § 3 Rdnr. 68; Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., FernAbsG § 3 Rdnr. 8).
"Wirtschaftlich wertlos", bei einem Auto könnte ich mir das nur vorstellen, wenn eine Sonderfarbe oder Sonderein- /aufbauten bestellt werden, die sonst Niemand gebrauchen kann.
sal28
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Re: Neuwagenkauf übers Internet - Widerruf möglich?

Beitrag von sal28 »

Wenn das so einfach ist, ein über einen Online-Händler gekauften Neuwagen ohne wirtschaftliche Folgen zurück zu geben, ist das Geschäftsmodell dann nicht zum scheitern verurteilt? Im schlimmsten Fall könnte man sich doch dann einen Neuwagen bestellen, bei der Abholung feststellen, dass er einem nicht mehr gefällt und dann den Kaufvertrag einfach so widerrufen und wenn das ein paar Leute machen dann ist die Liquidität vom Händler dahin :shock:
freemont
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Re: Neuwagenkauf übers Internet - Widerruf möglich?

Beitrag von freemont »

sal28 hat geschrieben:Wenn das so einfach ist, ein über einen Online-Händler gekauften Neuwagen ohne wirtschaftliche Folgen zurück zu geben, ist das Geschäftsmodell dann nicht zum scheitern verurteilt? Im schlimmsten Fall könnte man sich doch dann einen Neuwagen bestellen, bei der Abholung feststellen, dass er einem nicht mehr gefällt und dann den Kaufvertrag einfach so widerrufen und wenn das ein paar Leute machen dann ist die Liquidität vom Händler dahin :shock:

So einfach ist das nicht.

Da können - trotz Widerruf - erhebliche Kosten auf den Käufer zukommen, aus der Gesetzes-Begründung zu § 357 BGB a.F.:

http://www.sadaba.de/Mot/GSBM_BGB_0357.html
... Das hat zur Folge, dass der Unternehmer bei Fernabsatzverträgen den durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstehenden Wertverlust stets allein zu tragen hat. Zwar mag die Wertminderung infolge des „gebraucht statt neu“ in der Regel unerheblich sein. Sie kann indessen in Einzelfällen durchaus auch erheblich sein. Ein Beispiel hierfür sind Kraftfahrzeuge, die allein durch die Erstzulassung einen Wertverlust von etwa 20 % erleiden. In diesen Fällen wäre es nicht gerecht, wenn das Gesetz dem Unternehmer keine Möglichkeit bieten würde, diese Folge zu vermeiden. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass das Widerrufs- oder Rückgaberecht des Verbrauchers wesentlich erschwert, wenn nicht gar zum Teil ganz ausgeschlossen würde, wenn dem Verbraucher die Verpflichtung auferlegt würde, einen durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstehenden erheblichen Wertverlust tragen zu müssen. Zwischen diesen widerstreitenden Interessen ist daher ein angemessener Ausgleich zu schaffen.
...
sal28
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Re: Neuwagenkauf übers Internet - Widerruf möglich?

Beitrag von sal28 »

Wenn das Auto zugelassrn wird ist es klar, dass es Wertverlust erleodet aber was ist wenn das Auto gar nicht zugelassen wird und der Rücktritt beim Händler statt findet, also quasi im Anschluss der Übergabe?
Baden-57
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Re: Neuwagenkauf übers Internet - Widerruf möglich?

Beitrag von Baden-57 »

Die Antworten können alle richtig oder falsch sein, denn die Frage ist zu pauschal.

Es ist nicht erkennbar, ob der Käufer Verbraucher oder Kaufmann ist;
ob es sich um einen PKW aus "Massenherstellung" handelt oder ob hier individuelle Wünsche im Vertrag vereinbart wurden.

Falls eine Finanzierung des PKW vorgesehen ist,... :oops:
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