Hallo Forum!
Wir nehmen hier mal folgende Situation an:
Arbeitnehmer AN erkrankt, ist zunächst eine Woche AU. AN meldet sich telefonisch auf der Arbeit ab - die Abteilungsleitung LT merkt an, dass in der AU-Woche eine Wochenendschicht anliegt und mahnt AN, dass dieser bitte dran denkt, dem einspringenden Kollegen eine entsprechende Schicht abzunehmen.
Leider ist AN nach der ersten Woche noch nicht gesund sondern noch eine weitere Woche AU geschrieben. Als er sich deswegen wieder bei LT meldet, teilt dieser mit, dass Kollege AN2 den besagten Dienst übernommen hätte und nun AN an Wochenende XY dessen Schicht übernehmen müsse.
Da der Dienstplan seit etwa 2 Monaten gültig ist (TVÖD NRW, wird erstellt und von Betriebsrat abgenickt und tritt dann in Kraft) ist AN an diesem Wochenende verplant/verhindert, da dort eigentlich nicht mit Arbeit zu rechnen war (keine Kinderbetreuung, Veranstaltung gebucht, Hochzeit der Tochter, was auch immer man sich vorstellt).
Gibt es für den Arbeitgeber trotzdem eine Möglichkeit, AN an diesem Wochenende zum Dienst heranzuziehen?
besten Dank für euer Interesse!
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Schicht "nacharbeiten" wg. Krankheit
Moderator: FDR-Team
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Re: Schicht "nacharbeiten" wg. Krankheit
Krank ist krank. Ist zwar für den Kollegen der die Schicht übernommen hat (wie hat der AG das eigentlich geschafft wenn der Dienstplan langfristig erstellt und vom Betriebsrat abgenickt wird) doof wenn er dadurch eine Wochenendschicht mehr hat. Aber das ist das Problem des AG wie er den Ausfall kompensiert.
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Re: Schicht "nacharbeiten" wg. Krankheit
Nachtrag:
Die Sache wurde dem hypothetisch zuständigen BR übergeben...
Leitung LT hat dem einspringenden Kollegen zugesagt, dass er seinen planmäßigen Dienst für das Einspringen nicht mehr machen muss. Daher sollte AN diese Lücke Dienstplanlücke stopfen. Wenn er selbst nicht arbeiten kann, solle er jemand anderen finden da LT "nicht ständig allen Ausfällen hinterherlaufen könnte".(wie hat der AG das eigentlich geschafft wenn der Dienstplan langfristig erstellt und vom Betriebsrat abgenickt wird)
Die Sache wurde dem hypothetisch zuständigen BR übergeben...
Re: Schicht "nacharbeiten" wg. Krankheit
Der Ersatz des krankheitsbedingten Ausfalls ist Sache des Arbeitgebers (bzw. seiner Vertretung, in diesem Fall "LT"), nicht Sache des AN.
Dem AN darf wegen seiner Krankheit keine Ersatzschicht auferlegt werden.
Sollte dieser das nicht einsehen, so ist der Gang zum BR genau das Richtige.
Dem AN darf wegen seiner Krankheit keine Ersatzschicht auferlegt werden.
Sollte dieser das nicht einsehen, so ist der Gang zum BR genau das Richtige.
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