Urteile des BVerG
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Urteile des BVerG
Guten Tag,
ich weiß nicht, wo ich meine Frage sonst unterbringen kann, daher falls falsches Thema bitte verschieben.
Mein Frage bezieht sich darauf, ob ein vom BVerG ergangenes Urteil aus dem Zivilrecht auch auf andere Gesetzbücher, wie z.B.auf das SGB anzuwenden sind?
Aktuell dieses Urteil:
BVerfG - 2 BvR 2157/15 - Beschluss vom 04. Juli 2017
Danke.
ich weiß nicht, wo ich meine Frage sonst unterbringen kann, daher falls falsches Thema bitte verschieben.
Mein Frage bezieht sich darauf, ob ein vom BVerG ergangenes Urteil aus dem Zivilrecht auch auf andere Gesetzbücher, wie z.B.auf das SGB anzuwenden sind?
Aktuell dieses Urteil:
BVerfG - 2 BvR 2157/15 - Beschluss vom 04. Juli 2017
Danke.
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Re: Urteile des BVerG
Inwiefern?
Sie müssten schon näher erläutern, inwiefern sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf das Sozialgesetzbuch mit seinen 12 Büchern auswirken soll, wenn Sie dazu Meinungen hören wollen.
Sie müssten schon näher erläutern, inwiefern sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf das Sozialgesetzbuch mit seinen 12 Büchern auswirken soll, wenn Sie dazu Meinungen hören wollen.
Grüße, Susanne
Re: Urteile des BVerG
Der Tenor lautet: "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen." Der Beschluss hat also auch für das Zivilrecht keine konkrete Folge. Es wurde weder ein Gesetz für nichtig erklärt noch ein Urteil aufgehoben.gabelsberger hat geschrieben: Mein Frage bezieht sich darauf, ob ein vom BVerG ergangenes Urteil aus dem Zivilrecht auch auf andere Gesetzbücher, wie z.B.auf das SGB anzuwenden sind?
Aktuell dieses Urteil:
BVerfG - 2 BvR 2157/15 - Beschluss vom 04. Juli 2017
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Re: Urteile des BVerG
Sorry, irgendwie wird das falsche Urteil verlinkt.
Hier noch einmal : http://www.bverfg.de/e/rk20170704_2bvr215715.html
Meine Frage geht dahin, ob das Urteil auch Selbstständige im aufstockenden Alg II Bezug beim Umgang mit den Jobcentern in Bezug auf Rechnungen betreffen könnte.
Hier noch einmal : http://www.bverfg.de/e/rk20170704_2bvr215715.html
Meine Frage geht dahin, ob das Urteil auch Selbstständige im aufstockenden Alg II Bezug beim Umgang mit den Jobcentern in Bezug auf Rechnungen betreffen könnte.
Re: Urteile des BVerG
Sorry mein Fehler Hab es korrigiert.
Man sollte so was nie am Handy machen.
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Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Urteile des BVerG
Der Link führt auf dieselbe Seite wie der erste.
Es geht um Gutachterkosten, die einer geschädigten Autofahrerin nicht von der gegnerischen Versicherung erstattet wurden.
Es geht um Gutachterkosten, die einer geschädigten Autofahrerin nicht von der gegnerischen Versicherung erstattet wurden.
Hallo ktown, Sie haben sich anscheinend in den falschen thread verirrt. Macht ja nixktown hat geschrieben:Sorry mein Fehler Hab es korrigiert
Grüße, Susanne
Re: Urteile des BVerG
Das BVerfG referiert zu dieser Frage lediglich die Rechtsprechung des BGH, ohne diese damit als verfassungsrechtlich einzig mögliche zu definieren. Dem BVerfG ging es nur um die Frage, ob Berufung zuzulassen ist, nicht ob bestimmte Kostenforderungen gerechtfertigt sind oder nicht. Das ist Sache des BGH.
Im Sozialrecht ist es Sache des BSG, und das hat im Urteil vom 05.06.2014 - Aktenzeichen B 4 AS 31/13 R - bereits klargestellt, dass Betriebsausgaben auch in Bezug auf die Höhe zu prüfen sind. Zudem ist die Rechtsgrundlage eine ganz andere.
Im Sozialrecht ist es Sache des BSG, und das hat im Urteil vom 05.06.2014 - Aktenzeichen B 4 AS 31/13 R - bereits klargestellt, dass Betriebsausgaben auch in Bezug auf die Höhe zu prüfen sind. Zudem ist die Rechtsgrundlage eine ganz andere.
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Re: Urteile des BVerG
Danke, aber noch grundsätzlich, kann eine Entscheidung aus einem Rechtsgebiet, hier Zivilrecht, auf andere Rechtsgebiete wie das SGB übertragen werden?
Re: Urteile des BVerG
Die Entscheidung nicht, die Argumentation vielleicht in bestimmten Fällen.
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Re: Urteile des BVerG
Alles klar und Danke.
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