Asyl-Urteil des EuGH - wer entscheidet für Deutschland?

politische Aspekte von Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben; rechtliche Aspekte von politischem Agieren

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FM
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Asyl-Urteil des EuGH - wer entscheidet für Deutschland?

Beitrag von FM »

Der EuGH wies im heutigen Urteil C - 646/16 darauf hin:
Zu berücksichtigen ist nämlich, dass die Regelungen für das Überschreiten der Außengrenzen den zuständigen nationalen Behörden die Befugnis verleihen können, aus humanitären Gründen von den Einreisevoraussetzungen abzuweichen, die grundsätzlich für Drittstaatsangehörige gelten, um die Rechtmäßigkeit ihres künftigen Aufenthalts in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Eine derartige Befugnis ist insbesondere in Art. 5 Abs. 4 Buchst. c des Schengener Grenzkodex vorgesehen, der es den an ihm teilnehmenden Mitgliedstaaten erlaubt, Drittstaatsangehörigen, die eine oder mehrere der für sie grundsätzlich geltenden Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, die Einreise in ihr Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen oder Gründen des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler Verpflichtungen zu gestatten.
http://curia.europa.eu/juris/document/d ... cid=589602
Besagte Regelung lautet:
Ein Mitgliedstaat kann Drittstaatsangehörigen, die eine oder mehrere Voraussetzungen
des Absatzes 1 nicht erfüllen, die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären
Gründen oder Gründen des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler
Verpflichtungen gestatten.
Wer ist aber in der BR Deutschland die zuständige nationale Behörde? Die Presse legt das Urteil so aus, als hätte der EuGH damit Frau Merkel Recht gegeben. Wo ist festgelegt, dass die Bundeskanzlerin (alleine) zuständige Behörde ist?
Tastenspitz
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Re: Asyl-Urteil des EuGH - wer entscheidet für Deutschland?

Beitrag von Tastenspitz »

FM hat geschrieben:Wo ist festgelegt, dass die Bundeskanzlerin (alleine) zuständige Behörde ist?
Dort wo festgelegt ist, dass die Presse immer recht hat. :mrgreen: :wink:
Die zuständige nationale Behörde dürfte der Zoll sein. Und die wiederum handeln nach Gesetzen, die vom Parlament beschlossen werden.
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Townspector
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Re: Asyl-Urteil des EuGH - wer entscheidet für Deutschland?

Beitrag von Townspector »

FM hat geschrieben:

Wer ist aber in der BR Deutschland die zuständige nationale Behörde? Die Presse legt das Urteil so aus, als hätte der EuGH damit Frau Merkel Recht gegeben. Wo ist festgelegt, dass die Bundeskanzlerin (alleine) zuständige Behörde ist?
Im Grundgesetz und im Aufenthaltsgesetz

Den Landesregierungen und dem Bundesinnenminister sind hier Befugnisse für Anordnungen gegeben:
§ 23 Aufenthaltsgesetz Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden;Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden

(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird. Zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit bedarf die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern.

(2) Das Bundesministerium des Innern kann zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt. Ein Vorverfahren nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt. Den betroffenen Ausländern ist entsprechend der Aufnahmezusage eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Die Niederlassungserlaubnis kann mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage versehen werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

(3) Die Anordnung kann vorsehen, dass § 24 ganz oder teilweise entsprechende Anwendung findet.

(4) Das Bundesministerium des Innern kann im Rahmen der Neuansiedlung von Schutzsuchenden im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestimmten, für eine Neuansiedlung ausgewählten Schutzsuchenden (Resettlement-Flüchtlinge) eine Aufnahmezusage erteilt. Absatz 2 Satz 2 bis 5 und § 24 Absatz 3 bis 5 gelten entsprechend.
Der Bundesinnenminister führt sein Ressort gem. Art . 65 S. 2 GG selbständig im Rahmen seiner Zuständigkeit innerhalb der durch die Bundeskanzlerin vorgegebenen Richtlinien der Politik.

Diese setzt die Kanzlerin aus dem Recht der Ihr verliehenen Richtlinienkompetenz des Art 65 Abs. 1 GG: "Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung."
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
FM
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Re: Asyl-Urteil des EuGH - wer entscheidet für Deutschland?

Beitrag von FM »

Muss die Anordnung des Bundesministers des Inneren - vermutlich eine Allgemeinverfügung - irgendwo veröffentlicht werden?
FM
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Re: Asyl-Urteil des EuGH - wer entscheidet für Deutschland?

Beitrag von FM »

Gestern abend war dazu ein ausführlicher Bericht im Fernsehen. Demnach telefonierte die Kanzlerin vorher mit "den wichtigsten" Ministern, konnte aber den Bundesinnenminister nicht erreichen, weil er krank war. Darf sie dann stellvertretend entscheiden?
Name4711
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Re: Asyl-Urteil des EuGH - wer entscheidet für Deutschland?

Beitrag von Name4711 »

FM hat geschrieben:Gestern abend war dazu ein ausführlicher Bericht im Fernsehen. Demnach telefonierte die Kanzlerin vorher mit "den wichtigsten" Ministern, konnte aber den Bundesinnenminister nicht erreichen, weil er krank war. Darf sie dann stellvertretend entscheiden?
Hat sie ja nunmal. wer will das nachträglich prüfen oder sanktionieren? Alleenfalls der Bundestag könnte sein Misstrauen erklären und die gesamte Regierung zurücktreten müssen :ostern: (ein passendes smilie bei einer Groko gibt's da gar nicht)
Wichtel
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Re: Asyl-Urteil des EuGH - wer entscheidet für Deutschland?

Beitrag von Wichtel »

FM hat geschrieben: Eine derartige Befugnis ist insbesondere in Art. 5 Abs. 4 Buchst. c des Schengener Grenzkodex vorgesehen, der es den an ihm teilnehmenden Mitgliedstaaten erlaubt, Drittstaatsangehörigen, die eine oder mehrere der für sie grundsätzlich geltenden Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, die Einreise in ihr Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen oder Gründen des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler Verpflichtungen zu gestatten.

Besagte Regelung lautet:
Ein Mitgliedstaat kann Drittstaatsangehörigen, die eine oder mehrere Voraussetzungen
des Absatzes 1 nicht erfüllen, die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären
Gründen oder Gründen des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler
Verpflichtungen gestatten.
Ich habe hierbei ein grundsätzliches Verständnisproblem:

Als die Kanzlerin im eigenmächtigen Alleingang den Sturm auf Deutschland und den innengrenzen-freien EU-Raum auslöste, wusste sie nicht nur, dass Deutschland auch nicht ansatzweise darauf vorbereitet war (die Grenzen wurden anfangs ja weitgehend ohne wirksame oder sogar ganz ohne Kontrolle einfach "überlaufen"), sondern sie wusste auch - oder musste zumindest wissen - , dass es sich bei dieser Menschen-Flut nicht nur um wirkliche Flüchtlinge handelte, sondern dass sich unter diese echten Kriegs-Flüchtlinge mit Sicherheit auch etliche Unberechtigte bis hin zu Verbrechern und Terroristen eingeschlichen hatten.
Kann mir jemand die Frage beantworten, die ich mir selbst beim besten Willen nicht beantworten kann:
Welcher der drei Ausnahme-Tatbestände (humanitäre Gründe; nationales Interesse; internationale Verpflichtungen) soll in diesem Fall die Entscheidung der Kanzlerin gerechtfertigt haben, mit ihrer unkontrollierten Grenzöffnung sehenden Auges auch den islamistischen Terrorismus nach Deutschland und Europa zu lassen, um nicht zu sagen: zu holen?

Dieses vom EuGH geschaffene "Selbsteintrittsrecht" jedes einzelnen Mitgliedsstaates kann m.E. doch nicht ernsthaft bedeuten oder so ausgelegt werden, dass es uneingeschränkt für alle "Arten" von Einreisewilligen gelten soll, also nicht nur für wirkliche Flüchtlinge, sondern auch für Kriminelle und Terroristen!?
Nach dem "Grundgesetz der Intelligenz" kann keiner dümmer daherreden als er selber ist. Trotzdem ist alles, was ich hier äußere, in jeder Hinsicht unverbindlich!
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Re: Asyl-Urteil des EuGH - wer entscheidet für Deutschland?

Beitrag von Charon- »

Wichtel hat geschrieben: sondern auch für Kriminelle und Terroristen!?
Doch natürlich (und gerade). Z.B. befinden sich jetzt gerade in Deutschland 80 namentlich bekannte Personen, denen vorgeworfen wird, mit Waffen gegen Zivilisten vorgegangen zu sein, um Angst und Chaos zu verbreiten, um ihre Propaganda zu stützen. Dennoch wird diesen Personen Asyl gewährt. Warum? Weil die Vorwürfe von der Türkei erhoben wurden.

Dasselbe Spiel kann man auch mit Snowden spielen, wenn man will. "Kriminell und Terrorist" sind nunmal abhängig von der Perspektive.
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
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Re: Asyl-Urteil des EuGH - wer entscheidet für Deutschland?

Beitrag von Sylliska »

Charon- hat geschrieben:"Kriminell und Terrorist" sind nunmal abhängig von der Perspektive.
Die Perspektive der Türkei interessiert hier doch aber nicht... Dann dürften auch keinerlei Syrer aufgenommen werden, weil Assad die bestimmt auch anders einschätzt als wir.

Es geht doch um die eigene inländische Einschätzung. Und die wurde 2015 eben munter über Bord geworfen und wider besserem Wissens außer Acht gelassen. Und auf Nachfrage wurde bekräftigt, dass sich doch ISIS-Kämpfer sicherlich nie unter die Flüchtlinge mischen würden... Wie konnte man damals nur auf so eine Annahme kommen...?
Charon-
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Re: Asyl-Urteil des EuGH - wer entscheidet für Deutschland?

Beitrag von Charon- »

Sylliska hat geschrieben:Es geht doch um die eigene inländische Einschätzung.
Ginge es um die inländische Einschätzung, wäre es noch viel klarer, ohne den Schuldspruch eines deutschen Richters kann keiner ein Verbrecher sein.
Wie konnte man damals nur auf so eine Annahme kommen...?
Wieviele Attentate wurden denn von Leuten verübt, die im Rahmen der Flüchtlingswelle kamen, und wieviele von Leute, die sich schon lange vorher in Europa aufgehalten haben? Der Attentäter von Berlin war bereits seit 2011 in Europa, also innerhalb der Schengengrenzen, die Attentäter von Paris waren sogar Franzosen und Belgier, der Attentäter von London lebte bereits von Kindesbein an in England.
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
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Re: Asyl-Urteil des EuGH - wer entscheidet für Deutschland?

Beitrag von Tastenspitz »

Charon- hat geschrieben: Der Attentäter von Berlin war bereits seit 2011 in Europa, also innerhalb der Schengengrenzen, die Attentäter von Paris waren sogar Franzosen und Belgier, der Attentäter von London lebte bereits von Kindesbein an in England.
Immer diese Tatsachen. :mrgreen:
Die verwirren doch nur und passen nicht in´s Feindbild.
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Wichtel
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Re: Asyl-Urteil des EuGH - wer entscheidet für Deutschland?

Beitrag von Wichtel »

Richtig, Tastenspitz: Zurück zu den "nackten Tatsachen":

Meine ganz konkrete Ausgangs-Frage ist nach wie vor nicht beantwortet worden. Welcher der drei "Ausnahme-Tatbestände" wurde hier konkret zugunsten der Kanzlerin angewendet - und mit welcher Begründung? Diese Frage hat absolut nichts mit einem "Feindbild" zu tun, sondern eben tatsächlich nur mit Tatsachen, um deren Benennung und Begründung ich bitte, weil mir beides bisher nicht bekannt ist. Ich erwarte deshalb auch nur TATSACHEN als Antwort.
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Tastenspitz
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Re: Asyl-Urteil des EuGH - wer entscheidet für Deutschland?

Beitrag von Tastenspitz »

Wichtel hat geschrieben:Ich erwarte deshalb auch nur TATSACHEN als Antwort.
Tatsache ist, dass nach wie vor eine große Zahl von Flüchtlingen Tag für Tag in den Staaten der EU ankommen. Tatsache ist auch, dass diese Anzahl diese "Randstaaten" als Aufnahmeland für ankommenden Flüchtlingen sehr schnell überfordert hätte. Insofern ist eine Verteilung nicht nur notwendig sondern entspricht auch dem Gedanken der EU. Das wäre so oder so sehr schnell gekommen. Insofern Nationales Interesse um die EU zu stabilisieren.
Die vermeindliche Öffnung der Grenzen und das da
die Grenzen wurden anfangs ja weitgehend ohne wirksame oder sogar ganz ohne Kontrolle einfach "überlaufen"
habe ich so nicht empfunden.
Allerdings war ich auch nicht vor Ort.
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Wichtel
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Re: Asyl-Urteil des EuGH - wer entscheidet für Deutschland?

Beitrag von Wichtel »

Tastenspitz hat geschrieben: Insofern ist eine Verteilung nicht nur notwendig sondern entspricht auch dem Gedanken der EU. Das wäre so oder so sehr schnell gekommen. Insofern Nationales Interesse um die EU zu stabilisieren.
Die "Stabilisierung der EU", die die Kanzlerin aus Ihrer Sicht im Herbst 2015 in die Wege geleitet und inzwischen förmlich "zur Blüte gebracht " hat, sieht faktisch so aus, dass seither die gesamte EU heillos untereinander zerstritten ist und sogar ihr Auseinanderbrechen droht. Wie der "Gedanke der EU" aussieht, zeigt vor allem das Verhalten einzelner ost- und südosteuropäischer Mitgliedsstaaten, die die ihnen auferlegten "Flüchtlings-Kontinente" sogar gerichtlich angefochten haben bzw. sich sogar gänzlich weigern, Flüchtlinge überhaupt aufzunehmen. Weiterhin wurde die gesamte EU (und auch Deutschland selbst!) mit einem gewaltigen politischen Rechts-Ruck (ich persönlich befürchte bei der BT-Wahl ein AfD-Ergebnis von "20 %+", weil viele Bürger ihre Sorgen und Ängste in der Befürchtung , dann als "Ausländerfeind", "Rassist" oder "Nazi" abgestempelt zu werden, nur nicht öffentlich äußern, dass sie sie aber in der Anonymität einer Wahlkabine durchaus zum Ausdruck bringen werden!) mit einem massiven Ansteigen an Ausländer-Feindlichkeit "stabilisiert(?)", was in seiner noch gar nicht absehbaren Schadens-Auswirkung auch für die (wirklichen) Flüchtlinge selbst in der EU und auch hier bei uns in Deutschland letztlich annähernd so schlimme Folgen auslösen kann wie die, vor denen sie aus ihren Heimatländern geflohen sind.

Das Folgende ist jetzt nur meine persönliche Überzeugung: Für die internationale Stabilität der EU und die nationale Stabilität Deutschlands und letztlich auch für die (wirklichen) Flüchtlinge selbst wäre es "unterm Strich" besser und auf Dauer hilfreicher gewesen, wenn der Einlass in die EU nicht dermaßen kopflos überstürzt, sondern geordnet und in vorheriger(!) Absprache mit den EU-Partnern vonstatten gegangen wäre.
Tastenspitz hat geschrieben: Die vermeindliche Öffnung der Grenzen und das da
die Grenzen wurden anfangs ja weitgehend ohne wirksame oder sogar ganz ohne Kontrolle einfach "überlaufen"
habe ich so nicht empfunden.
Allerdings war ich auch nicht vor Ort.
Dazu ist es eine Tatsache, dass jetzt zahlreiche Unberechtigte nicht abgeschoben werden können, weil sie keinerlei Ausweispapiere besitzen. Demnach sind sie also ohne jegliche Ausweispapiere nach Deutschland und in die EU gelangt. Mit wirksamen Kontrollen wäre dies evident nicht möglich gewesen.

Auch ich selbst war nicht persönlich vor Ort, aber ich habe Verwandte in Neuhaus am Inn, also unmittelbar am Grenzübergang nach Schärding/Österreich. Insofern bin ich informiert, was sich auch an dieser Grenze damals an Chaos ereignet hat.

Zusammenfassend: Mich würde wirklich die allgemeine Forums-Meinung zu Ihrer Aussage interessieren, dass die Grenzöffnung Deutschlands und der EU im Herbst 2015 geeignet gewesen sei, "die EU zu stabilisieren". Mich persönlich haben Sie mit Ihrer Meinung jedenfalls ganz und gar nicht überzeugt.
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Nordland
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Re: Asyl-Urteil des EuGH - wer entscheidet für Deutschland?

Beitrag von Nordland »

Charon- hat geschrieben:Wieviele Attentate wurden denn von Leuten verübt, die im Rahmen der Flüchtlingswelle kamen, und wieviele von Leute, die sich schon lange vorher in Europa aufgehalten haben? Der Attentäter von Berlin war bereits seit 2011 in Europa, also innerhalb der Schengengrenzen, die Attentäter von Paris waren sogar Franzosen und Belgier, der Attentäter von London lebte bereits von Kindesbein an in England.
Der dazugehörige Schluss (= Fakt) ist doch, dass die Integration selbst nach Jahrzehnten nicht funktioniert und auch bei den jüngeren Generationen nicht durchgreift. Und dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft keinerlei Identität schafft.

Dein Einwand ist also bei näherem Hinsehen nichts anderes als Armutszeugnis für die Integrations-Illusionisten. Auf die Frage von Wichtel bezogen, heißt das, es gibt sowieso niemanden, der integriert werden sollte. Ist es ein politisch Verfolgter, sollte er nach Ende der politischen Verfolgung ins Heimatland zurück und unterdessen hier eine menschenwürdige Grundversorgung bekommen. Ist es ein Kriegsflüchtling, sollte er nach Stabilisierung der Lage ins Heimatland zurück und unterdessen hier eine menschenwürdige Grundversorgung bekommen. Ist es ein Gedulteter, der etwa wegen Krankheit nicht abgeschoben werden kann, sollte er nach Wiederherstellung der Reisefähigkeit (das reicht, er muss nicht komplett gesunden) ins Heimatland zurück und unterdessen hier eine menschenwürdige Grundversorgung bekommen.

Abgesehen davon, @Wichtel, sind wir hier ein recht spezielles Forum. Sagen wir's mal so: Juristen, Lehrer und Beamte sind eben meistens regierungstreu und obrigkeitshörig bis zum bitteren Ende. Wir haben hier "bunt" und unkritisch zu sein.
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