Doppelter Arbeitsplatz ?
Moderator: FDR-Team
Doppelter Arbeitsplatz ?
Guten Tag liebes Forum,
im folgenden beschreibe ich etwas abgewandelten Vorfall der mir so ähnlich zugetragen wurden.
Herr X wohnt mit seiner Familie neben Nachbarn Herr Y. X ist vorgesetzter an der Arbeit von Y. Beide sind nicht gut aufeinander zu sprechen - Hier herrschen also Spannungen.
Y ist in Besitz von einer großen Menge an Wald, so kommt es das Y in so ziemlich jeder freien Minute in seinem Vorhof am Holz machen ist. Hierzu hat Y besondere Fahrzeuge und Maschinen. Y behält einen Teil des Holzes und verkauft den großteil unter der Hand wie Herr X vermutet (Das er das Holz weiterverkauft steht außer Frage) .
Durch die ständigen arbeiten von Y fühlt sich X immer mehr genervt(lärmbelästigung usw.) und fragt sich ob dies nicht langsam als Straftat und unversteuertes Arbeiten anzuwerten ist.
Wie ist in solch einem Fall die Rechtslage ? Ist diese Arbeit von Herrn Y erlaubt obwohl er einen festen Job hat ?
VIelen dank für eure Einschätzungen.
im folgenden beschreibe ich etwas abgewandelten Vorfall der mir so ähnlich zugetragen wurden.
Herr X wohnt mit seiner Familie neben Nachbarn Herr Y. X ist vorgesetzter an der Arbeit von Y. Beide sind nicht gut aufeinander zu sprechen - Hier herrschen also Spannungen.
Y ist in Besitz von einer großen Menge an Wald, so kommt es das Y in so ziemlich jeder freien Minute in seinem Vorhof am Holz machen ist. Hierzu hat Y besondere Fahrzeuge und Maschinen. Y behält einen Teil des Holzes und verkauft den großteil unter der Hand wie Herr X vermutet (Das er das Holz weiterverkauft steht außer Frage) .
Durch die ständigen arbeiten von Y fühlt sich X immer mehr genervt(lärmbelästigung usw.) und fragt sich ob dies nicht langsam als Straftat und unversteuertes Arbeiten anzuwerten ist.
Wie ist in solch einem Fall die Rechtslage ? Ist diese Arbeit von Herrn Y erlaubt obwohl er einen festen Job hat ?
VIelen dank für eure Einschätzungen.
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Re: Doppelter Arbeitsplatz ?
Häh? Tausende von Arbeitnehmern führen ein Gewerbe im Nebenerwerb neben dem sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob. Es ist nicht erkennbar, wieso ausgerechnet Herr Y daran gehindert sein sollte, im Nebenerwerb seinen Wald zu bewirtschaften und daraus Erlöse zu erzielen.Wie ist in solch einem Fall die Rechtslage ? Ist diese Arbeit von Herrn Y erlaubt obwohl er einen festen Job hat ?
Ein Vollzeitjob schließt es nicht aus, dass man weitere Einkünfte haben darf. Natürlich hat man dann eine Steuererklärung zu machen und alle Einkünfte anzugeben.
Grüße, Susanne
Re: Doppelter Arbeitsplatz ?
Meiner Meinung nach dürfte dieser "Nebenjob" nicht in einer Wohnsiedlung ausgeübt werden oder ?
Daher die Vermutung das Y das unter der Hand betreibt.
Daher die Vermutung das Y das unter der Hand betreibt.
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Re: Doppelter Arbeitsplatz ?
Für den Betrieb der benötigten Maschinen kann es Beschränkungen hinsichtlich Zeiten und erlaubter Lautstärke geben, die sich danach richten, wie das Gebiet hinsichtlich der Lärmimmissionen klassifiziert ist (z. B. Kurgebiet, reines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbe, ...) Die Klassifizierung kann man bei seiner Kommunalverwaltung erfragen.
Eine arbeitsrechtliche Fragestellung ergibt sich aus dem Sachverhalt meiner Meinung nach aber nicht.
Eine arbeitsrechtliche Fragestellung ergibt sich aus dem Sachverhalt meiner Meinung nach aber nicht.
Re: Doppelter Arbeitsplatz ?
Höchstens am Rande das dies eine ggf anzeige-/genehmigunspflichtige Nebentätigkeit ist und ob das auch erfolgte.Frisch_ling hat geschrieben:Eine arbeitsrechtliche Fragestellung ergibt sich aus dem Sachverhalt meiner Meinung nach aber nicht.
Und wenn Herr X meint das Y keine Steuern zahlt, kann er sich damit ja an das zuständige Finanzamt wenden. Aber bitte nicht wundern wenn die entsprechende Hinweise nur aufnehmen und danach schweigen.
Re: Doppelter Arbeitsplatz ?
und X wäre weniger belastet und genervt, wenn Y sein Einkommen versteuert ?Me7z hat geschrieben: Durch die ständigen arbeiten von Y fühlt sich X immer mehr genervt(lärmbelästigung usw.) und fragt sich ob dies nicht langsam als Straftat und unversteuertes Arbeiten anzuwerten ist.
jaWie ist in solch einem Fall die Rechtslage ? Ist diese Arbeit von Herrn Y erlaubt obwohl er einen festen Job hat ?
die genannten Zusammenhänge zwischen der Belästigung von X und den nebenberuflichen Arbeiten von Y wurden deutlich genannt. X hat ein Problem mit Y und versucht es über diese Schiene zu lösen.Me7z hat geschrieben:VIelen dank für eure Einschätzungen.
Das ist aber kein Thema für das Arbeitsrecht.
Re: Doppelter Arbeitsplatz ?
Arbeitsrechtlich sehe ich hier nur das Problem, dass X als Vorgesetzter ungeeignet erscheint, wenn das seine Art der Problemlösung mit Mitarbeitern ist. Aber das muss Y ja nicht interessieren.
Re: Doppelter Arbeitsplatz ?
Es könnte eine Einschränkung im Arbeitsvertrag von Y dahingehend existieren, dass Nebenerwerbstätigkeiten grundsätzlich genehmigungspflichtig sind.
Zwar kann der AG die Einwilligung dazu nicht pauschal ohne plausible Gründe verwehren, jedoch sehe ich insbesondere beim (unfallträchtigen) hantieren mit Kettensägen, schweren Maschinen etc. durchaus eine Option.
Ungeachtet dessen schließe ich mich meinen Vorrednern an - Probleme dieser Art sollte man anders aus der Welt schaffen.
Gruß,
report
Zwar kann der AG die Einwilligung dazu nicht pauschal ohne plausible Gründe verwehren, jedoch sehe ich insbesondere beim (unfallträchtigen) hantieren mit Kettensägen, schweren Maschinen etc. durchaus eine Option.
Ungeachtet dessen schließe ich mich meinen Vorrednern an - Probleme dieser Art sollte man anders aus der Welt schaffen.
Gruß,
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Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Re: Doppelter Arbeitsplatz ?
und wieso Posten sie das ganze dann im Bereich Arbeitsrecht?......oder wird jetzt der Sachverhalt so gebogen, dass der eigene Unwillen berechtigt ist?Me7z hat geschrieben:Meiner Meinung nach dürfte dieser "Nebenjob" nicht in einer Wohnsiedlung ausgeübt werden oder ?
Daher die Vermutung das Y das unter der Hand betreibt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Doppelter Arbeitsplatz ?
Na ja, betreffs des Lärmpegels könte man was machen aber nicht arbeitsrechtlich sondern über das Immissionsschutzgesetz. Eine Kreissäge hat 100 db und das überschreitet sogar in reinen Industriegebieten die erlaubte db Höhe:
Die VDI-Richtlinie 2058 und die TA Lärm sehen folgende Immissionsrichtwerte vor:
6 bis 22 Uhr 22 bis 6 Uhr
In Industriegebieten bis 70
In Gewerbegebieten bis 65
In Kerngebieten, Dorf- und
Mischgebieten bis 60
In allgemeine Wohn- und
Kleinsiedlungsgebieten bis 55
In reinen Wohngebieten bis 50
In Kurgebieten, für Kranken-
Krankenhäuser und Pflegeanstalten bis 45
b.m.
Nachts noch um einiges weniger.
Die VDI-Richtlinie 2058 und die TA Lärm sehen folgende Immissionsrichtwerte vor:
6 bis 22 Uhr 22 bis 6 Uhr
In Industriegebieten bis 70
In Gewerbegebieten bis 65
In Kerngebieten, Dorf- und
Mischgebieten bis 60
In allgemeine Wohn- und
Kleinsiedlungsgebieten bis 55
In reinen Wohngebieten bis 50
In Kurgebieten, für Kranken-
Krankenhäuser und Pflegeanstalten bis 45
b.m.
Nachts noch um einiges weniger.
Re: Doppelter Arbeitsplatz ?
Wobei ich da im ersten Schritt etwas vorsichtig bin. Da wäre die Frage wo sich die zur Beurteilung relevanten Messpunkte befinden.barbara müller hat geschrieben:Eine Kreissäge hat 100 db und das überschreitet sogar in reinen Industriegebieten die erlaubte db Höhe:
Rein über die db-Werte wird man da kaum eine Aussage treffen können. Sonst dürften wahrscheinlich schon längst die Berliner Flughäfen wegen Lärm geschlossen worden sein, so'n startendes Flugzeug kommt schließlich auf 130 db.
Re: Doppelter Arbeitsplatz ?
Das haben sie aber schön vorgelesen. Nach Ihrem Verständnis müsste man den Straßenverkehr grundsätzlich abschaffen, da der Gesetzgeber gemäß Zulassung PKW's einen dB Grenzwert von 75 dB vorgibt. Also dürften diese, nach Ihrem Verständnis, noch nicht einmal in Industriegebieten fahren.barbara müller hat geschrieben:Na ja, betreffs des Lärmpegels könte man was machen aber nicht arbeitsrechtlich sondern über das Immissionsschutzgesetz. Eine Kreissäge hat 100 db und das überschreitet sogar in reinen Industriegebieten die erlaubte db Höhe:
Die VDI-Richtlinie 2058 und die TA Lärm sehen folgende Immissionsrichtwerte vor:
6 bis 22 Uhr 22 bis 6 Uhr
In Industriegebieten bis 70
In Gewerbegebieten bis 65
In Kerngebieten, Dorf- und
Mischgebieten bis 60
In allgemeine Wohn- und
Kleinsiedlungsgebieten bis 55
In reinen Wohngebieten bis 50
In Kurgebieten, für Kranken-
Krankenhäuser und Pflegeanstalten bis 45
b.m.
Nachts noch um einiges weniger.
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