Kosten private KV Kind nach Trennung

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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Pylones
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Kosten private KV Kind nach Trennung

Beitrag von Pylones »

Aktuelle Situation:
V = private KV
M = gesetzliche KV
K = beim V privat versichert

V weigert sich, Arztrechnungen einzureichen, wenn er nicht vorher über den Termin in Kenntnis gesetzt wurde und die Notwendigkeit sieht, dass der Termin stattfinden musste

V weigert sich die Zustimmung zu geben, dass K zur M in die gesetzliche KV wechselt

Unterhaltstitel besteht

Frage 1) Muss M tatsächlich die Rechnungen zahlen, wenn V sich weigert diese bei der KV einzureichen?

Frage 2) Wenn M ebenfalls in die private KV wechselt & das Kind mitversichert, wie würde es sich die Aufteilung der Kosten verhalten? Zahlt M die Kosten alleine oder werden diese zusätzlich zum Unterhalt hälftig vom V mitgetragen?

Grüße
winterspaziergang

Re: Kosten private KV Kind nach Trennung

Beitrag von winterspaziergang »

Pylones hat geschrieben:
Frage 1) Muss M tatsächlich die Rechnungen zahlen, wenn V sich weigert diese bei der KV einzureichen?
Hier vermischt man zwei Rechtsgebiete: Den Arzt oder sonstigen Behandler muss das unklare Verhältnis zwischen M und V nicht interessieren. Wenn man zuvor eine Leistung beansprucht hat, muss man dafür zahlen. Der Arzt stellt eine Rechnung, auf deren fristgemäße Zahlung er einen Anspruch hat.
Frage 2) Wenn M ebenfalls in die private KV wechselt & das Kind mitversichert, wie würde es sich die Aufteilung der Kosten verhalten?
in der PKV kann kein Kind "mit versichert" werden. Da es jetzt privat versichert ist, würde es lediglich die PKV wechseln.
Zahlt M die Kosten alleine oder werden diese zusätzlich zum Unterhalt hälftig vom V mitgetragen?
wer zahlt die KV jetzt?
ExDevil67
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Re: Kosten private KV Kind nach Trennung

Beitrag von ExDevil67 »

Pylones hat geschrieben: Frage 2) Wenn M ebenfalls in die private KV wechselt
Kommt für M überhaupt ein Wechsel in die PKV in Frage?
Pylones
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Re: Kosten private KV Kind nach Trennung

Beitrag von Pylones »

winterspaziergang hat geschrieben:
Pylones hat geschrieben:
Frage 1) Muss M tatsächlich die Rechnungen zahlen, wenn V sich weigert diese bei der KV einzureichen?
Hier vermischt man zwei Rechtsgebiete: Den Arzt oder sonstigen Behandler muss das unklare Verhältnis zwischen M und V nicht interessieren. Wenn man zuvor eine Leistung beansprucht hat, muss man dafür zahlen. Der Arzt stellt eine Rechnung, auf deren fristgemäße Zahlung er einen Anspruch hat.

ok - aber gegen wen richtet sich der Anspruch des Arztes? Wenn V sich weigert die Rechnungen einzureichen, muss dann M haften?
Frage 2) Wenn M ebenfalls in die private KV wechselt & das Kind mitversichert, wie würde es sich die Aufteilung der Kosten verhalten?
in der PKV kann kein Kind "mit versichert" werden. Da es jetzt privat versichert ist, würde es lediglich die PKV wechseln.
Zahlt M die Kosten alleine oder werden diese zusätzlich zum Unterhalt hälftig vom V mitgetragen?
wer zahlt die KV jetzt?
V zahlt die KV.
Pylones
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Re: Kosten private KV Kind nach Trennung

Beitrag von Pylones »

ExDevil67 hat geschrieben:
Pylones hat geschrieben: Frage 2) Wenn M ebenfalls in die private KV wechselt
Kommt für M überhaupt ein Wechsel in die PKV in Frage?
Ja - sonst würde dieser Fall gar nicht zur Debatte stehen :)
SusanneBerlin
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Re: Kosten private KV Kind nach Trennung

Beitrag von SusanneBerlin »

V zahlt die KV.
Und wer hat K bei der PKV angemeldet? Mussten nicht beide Eltern den Vertrag unterschreiben?
V weigert sich, Arztrechnungen einzureichen,
Kann denn nicht M die Rechnungen selbst einreichen, und kann für die Erstattung der Rechnungen nicht jeweils die Kontonummer des Elternteils angegeben werden, der die Rechnung jeweils bezahlt hat?

P.S.: Sie Haben den Buchstaben V als Kürzel für die Versicherung eingeführt, verwenden V jetzt jedoch für den Vater. Das könnte zu Verwirrungen führen.
Grüße, Susanne
Pylones
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Re: Kosten private KV Kind nach Trennung

Beitrag von Pylones »

SusanneBerlin hat geschrieben: Und wer hat K bei der PKV angemeldet? Mussten nicht beide Eltern den Vertrag unterschreiben?
V hat das Kind angemeldet (Beamter - private KV mit Beihilfe, M hat für die privat KV mit unterschrieben, aber Versicherungsnehmer ist V)
Kann denn nicht M die Rechnungen selbst einreichen, und kann für die Erstattung der Rechnungen nicht jeweils die Kontonummer des Elternteils angegeben werden, der die Rechnung jeweils bezahlt hat?
Nein, das ist nicht möglich. M hat keinerlei Vollmachten für die private KV erhalten (wurden von V nach der Trennung zurück genommen), bei der Beihilfe darf nur der Beihilfebrechtigte einreichen & das Konto ist ebenfalls der Beihilfeberechtigte.

V hält sämtliche Abrechnungen zurück und zeigt M nie, was bezahlt wird und was nicht.
P.S.: Sie Haben den Buchstaben V als Kürzel für die Versicherung eingeführt, verwenden V jetzt jedoch für den Vater. Das könnte zu Verwirrungen führen.
--> danke für den Hinweis!
Zuletzt geändert von Pylones am 09.08.17, 11:42, insgesamt 1-mal geändert.
SusanneBerlin
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Re: Kosten private KV Kind nach Trennung

Beitrag von SusanneBerlin »

--> danke für den Hinweis!
Und für das Danke mussten Sie meinen gesamten Beitrag zitieren? Dann noch ein Hinweis: Man kann auch antworten, ohne zu zitieren, dafür gibt es unter dem thread den "Antworten"-Button.
Grüße, Susanne
Pylones
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Re: Kosten private KV Kind nach Trennung

Beitrag von Pylones »

Tatsächlich habe ich ebenso die Fragen beantwortet --> mit dem Handy ein wenig schwierig in er Navigation der einzelnen Zitate.

Grüße
winterspaziergang

Re: Kosten private KV Kind nach Trennung

Beitrag von winterspaziergang »

und was spricht gegen den Einbezug des Vaters?
Pylones
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Re: Kosten private KV Kind nach Trennung

Beitrag von Pylones »

winterspaziergang hat geschrieben:und was spricht gegen den Einbezug des Vaters?
In wie fern Einbezug?

Der Vater will zukünftig keine Rechnungen mehr einreichen, wenn er zu einem Arzttermin nicht seine Zustimmung gegeben hat (nachdem er die Notwendigkeit abgeschätzt hat). Gesundheitseintscheidungen wurden bisher ausschließlich durch die Mutter getroffen, der Vater hat sich dafür nicht interessiert, wurde aber bei wichtigen Erkenntnisse (Krankheiten) sofort in Kenntnis gesetzt.

Das führt aktuell dazu, dass die Mutter mit dem Kind zum Zahnarzt geht, dort eine Untersuchung stattfindet, in der ggf. beschlossen wird, was zu tun ist. Dies dann dem Vater mitgeteilt werden muss, er sein ok gibt und die Mutter mit dem Kind ein 2. Mal zum Arzt gehen muss zur Behandlung.

Die Mutter sieht keine Notwendigkeit, sich beim Vater das ok für einen Arztbesuch holen zu müssen und den damit verbundenen Zeitaufwand, dass Behandlungen durch den Vater freigegeben werden sollen (nach seinem Wunsch), ist nicht leistbar.
ExDevil67
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Re: Kosten private KV Kind nach Trennung

Beitrag von ExDevil67 »

Pylones hat geschrieben:Die Mutter sieht keine Notwendigkeit, sich beim Vater das ok für einen Arztbesuch holen zu müssen.
Zumal es ja auch Situationen geben kann in denen es nicht möglich sein wird vorab mit dem Vater zu klären ob das nun wirklich nötig ist.
Ich würde da mal den Ex-Mann fragen ob er das wirklich ernst meint. Das man erst mit ihm über die Notwendigkeit diskutieren muss ob man das Kind nun vom Rettungsdienst in's nächste Krankenhaus bringen lassen darf wegen einer offenen Armfraktur.
Pylones
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Re: Kosten private KV Kind nach Trennung

Beitrag von Pylones »

Pylones hat geschrieben:Die Mutter sieht keine Notwendigkeit, sich beim Vater das ok für einen Arztbesuch holen zu müssen.
ExDevil67 hat geschrieben:Zumal es ja auch Situationen geben kann in denen es nicht möglich sein wird vorab mit dem Vater zu klären ob das nun wirklich nötig ist.
Ich würde da mal den Ex-Mann fragen ob er das wirklich ernst meint. Das man erst mit ihm über die Notwendigkeit diskutieren muss ob man das Kind nun vom Rettungsdienst in's nächste Krankenhaus bringen lassen darf wegen einer offenen Armfraktur.
Nicht nur das - der Vater kommt weder aus dem medizinischen Bereich noch kann er Notwendigkeiten abschätzen, da er sich in den letzten Jahren noch nicht einmal bei Ärzten erkundigt hat, wie es um die Gesundheit des Kindes bestellt ist. Weiterhin unterstellt er der Mutter, dass sie unnötigerweise zum Arzt geht - daher untersagt er ihr dies mit der Ansage, dass sie dann die Rechnungen selber zu zahlen hat (trotz bestehender Krankenversicherung, bei der die Mutter ab nichts einreichen kann).
winterspaziergang

Re: Kosten private KV Kind nach Trennung

Beitrag von winterspaziergang »

Pylones hat geschrieben: Nicht nur das - der Vater kommt weder aus dem medizinischen Bereich noch kann er Notwendigkeiten abschätzen, da er sich in den letzten Jahren noch nicht einmal bei Ärzten erkundigt hat, wie es um die Gesundheit des Kindes bestellt ist. Weiterhin unterstellt er der Mutter, dass sie unnötigerweise zum Arzt geht - daher untersagt er ihr dies mit der Ansage, dass sie dann die Rechnungen selber zu zahlen hat (trotz bestehender Krankenversicherung, bei der die Mutter ab nichts einreichen kann).
dann stellt sich eher die Frage, ob die Mutter die Rechnungen an den Versicherungsnehmer V senden kann oder die Angelegenheit vor dem Familiengericht entschieden werden muss.

Eine Versicherung des Kindes mit der Mutter privat bringt jedenfalls nicht den erhofften Frieden, so wie sich das liest, da dann der bisher die Versicherung zahlende Vater vermutlich streiken wird
Pylones
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Re: Kosten private KV Kind nach Trennung

Beitrag von Pylones »

Pylones hat geschrieben: Nicht nur das - der Vater kommt weder aus dem medizinischen Bereich noch kann er Notwendigkeiten abschätzen, da er sich in den letzten Jahren noch nicht einmal bei Ärzten erkundigt hat, wie es um die Gesundheit des Kindes bestellt ist. Weiterhin unterstellt er der Mutter, dass sie unnötigerweise zum Arzt geht - daher untersagt er ihr dies mit der Ansage, dass sie dann die Rechnungen selber zu zahlen hat (trotz bestehender Krankenversicherung, bei der die Mutter ab nichts einreichen kann).
winterspaziergang hat geschrieben:dann stellt sich eher die Frage, ob die Mutter die Rechnungen an den Versicherungsnehmer V senden kann oder die Angelegenheit vor dem Familiengericht entschieden werden muss.

Eine Versicherung des Kindes mit der Mutter privat bringt jedenfalls nicht den erhofften Frieden, so wie sich das liest, da dann der bisher die Versicherung zahlende Vater vermutlich streiken wird
Leider ist das nicht möglich - bei der privaten Krankenversicherung könnte die Mutter zwar einreichen, die Überweisung ginge dann aber auf das Konto des Vaters. Und - da Vater = Beamter, muss auch bei der Beihilfe eingereicht werden, dies kann ausschließlich der Vater tun (Rückerstattung ebenfalls nur auf das Konto des V). Dem Vorschlag beides loszulösen und durch die Mutter regeln zu lassen, widerspricht der Vater, ebenso wie einer Rückführung des Kindes in die gesetzliche Familienversicherung der Mutter (und das wäre eigentlich auch nicht im Sinn der Mutter). Daher die Überlegung der Mutter in die private Krankenversicherung zu wechseln und das Kind dann über sich zu versichern (als Versicherungsnehmer).

Die Frage stellt sich dann aber immer noch - zahlt dann die Mutter den Beitrag für das Kind oder teilen sich das beide Eltern.

Und muss die Mutter haften für die Arztrechnungen, die der Vater nicht einreicht, weil er sich weigert?
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