Kosten private KV Kind nach Trennung
Moderator: FDR-Team
Kosten private KV Kind nach Trennung
Aktuelle Situation:
V = private KV
M = gesetzliche KV
K = beim V privat versichert
V weigert sich, Arztrechnungen einzureichen, wenn er nicht vorher über den Termin in Kenntnis gesetzt wurde und die Notwendigkeit sieht, dass der Termin stattfinden musste
V weigert sich die Zustimmung zu geben, dass K zur M in die gesetzliche KV wechselt
Unterhaltstitel besteht
Frage 1) Muss M tatsächlich die Rechnungen zahlen, wenn V sich weigert diese bei der KV einzureichen?
Frage 2) Wenn M ebenfalls in die private KV wechselt & das Kind mitversichert, wie würde es sich die Aufteilung der Kosten verhalten? Zahlt M die Kosten alleine oder werden diese zusätzlich zum Unterhalt hälftig vom V mitgetragen?
Grüße
V = private KV
M = gesetzliche KV
K = beim V privat versichert
V weigert sich, Arztrechnungen einzureichen, wenn er nicht vorher über den Termin in Kenntnis gesetzt wurde und die Notwendigkeit sieht, dass der Termin stattfinden musste
V weigert sich die Zustimmung zu geben, dass K zur M in die gesetzliche KV wechselt
Unterhaltstitel besteht
Frage 1) Muss M tatsächlich die Rechnungen zahlen, wenn V sich weigert diese bei der KV einzureichen?
Frage 2) Wenn M ebenfalls in die private KV wechselt & das Kind mitversichert, wie würde es sich die Aufteilung der Kosten verhalten? Zahlt M die Kosten alleine oder werden diese zusätzlich zum Unterhalt hälftig vom V mitgetragen?
Grüße
Re: Kosten private KV Kind nach Trennung
Hier vermischt man zwei Rechtsgebiete: Den Arzt oder sonstigen Behandler muss das unklare Verhältnis zwischen M und V nicht interessieren. Wenn man zuvor eine Leistung beansprucht hat, muss man dafür zahlen. Der Arzt stellt eine Rechnung, auf deren fristgemäße Zahlung er einen Anspruch hat.Pylones hat geschrieben:
Frage 1) Muss M tatsächlich die Rechnungen zahlen, wenn V sich weigert diese bei der KV einzureichen?
in der PKV kann kein Kind "mit versichert" werden. Da es jetzt privat versichert ist, würde es lediglich die PKV wechseln.Frage 2) Wenn M ebenfalls in die private KV wechselt & das Kind mitversichert, wie würde es sich die Aufteilung der Kosten verhalten?
wer zahlt die KV jetzt?Zahlt M die Kosten alleine oder werden diese zusätzlich zum Unterhalt hälftig vom V mitgetragen?
Re: Kosten private KV Kind nach Trennung
Kommt für M überhaupt ein Wechsel in die PKV in Frage?Pylones hat geschrieben: Frage 2) Wenn M ebenfalls in die private KV wechselt
Re: Kosten private KV Kind nach Trennung
V zahlt die KV.winterspaziergang hat geschrieben:Hier vermischt man zwei Rechtsgebiete: Den Arzt oder sonstigen Behandler muss das unklare Verhältnis zwischen M und V nicht interessieren. Wenn man zuvor eine Leistung beansprucht hat, muss man dafür zahlen. Der Arzt stellt eine Rechnung, auf deren fristgemäße Zahlung er einen Anspruch hat.Pylones hat geschrieben:
Frage 1) Muss M tatsächlich die Rechnungen zahlen, wenn V sich weigert diese bei der KV einzureichen?
ok - aber gegen wen richtet sich der Anspruch des Arztes? Wenn V sich weigert die Rechnungen einzureichen, muss dann M haften?
in der PKV kann kein Kind "mit versichert" werden. Da es jetzt privat versichert ist, würde es lediglich die PKV wechseln.Frage 2) Wenn M ebenfalls in die private KV wechselt & das Kind mitversichert, wie würde es sich die Aufteilung der Kosten verhalten?
wer zahlt die KV jetzt?Zahlt M die Kosten alleine oder werden diese zusätzlich zum Unterhalt hälftig vom V mitgetragen?
Re: Kosten private KV Kind nach Trennung
Ja - sonst würde dieser Fall gar nicht zur Debatte stehenExDevil67 hat geschrieben:Kommt für M überhaupt ein Wechsel in die PKV in Frage?Pylones hat geschrieben: Frage 2) Wenn M ebenfalls in die private KV wechselt
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Re: Kosten private KV Kind nach Trennung
Und wer hat K bei der PKV angemeldet? Mussten nicht beide Eltern den Vertrag unterschreiben?V zahlt die KV.
Kann denn nicht M die Rechnungen selbst einreichen, und kann für die Erstattung der Rechnungen nicht jeweils die Kontonummer des Elternteils angegeben werden, der die Rechnung jeweils bezahlt hat?V weigert sich, Arztrechnungen einzureichen,
P.S.: Sie Haben den Buchstaben V als Kürzel für die Versicherung eingeführt, verwenden V jetzt jedoch für den Vater. Das könnte zu Verwirrungen führen.
Grüße, Susanne
Re: Kosten private KV Kind nach Trennung
V hat das Kind angemeldet (Beamter - private KV mit Beihilfe, M hat für die privat KV mit unterschrieben, aber Versicherungsnehmer ist V)SusanneBerlin hat geschrieben: Und wer hat K bei der PKV angemeldet? Mussten nicht beide Eltern den Vertrag unterschreiben?
Nein, das ist nicht möglich. M hat keinerlei Vollmachten für die private KV erhalten (wurden von V nach der Trennung zurück genommen), bei der Beihilfe darf nur der Beihilfebrechtigte einreichen & das Konto ist ebenfalls der Beihilfeberechtigte.Kann denn nicht M die Rechnungen selbst einreichen, und kann für die Erstattung der Rechnungen nicht jeweils die Kontonummer des Elternteils angegeben werden, der die Rechnung jeweils bezahlt hat?
V hält sämtliche Abrechnungen zurück und zeigt M nie, was bezahlt wird und was nicht.
--> danke für den Hinweis!P.S.: Sie Haben den Buchstaben V als Kürzel für die Versicherung eingeführt, verwenden V jetzt jedoch für den Vater. Das könnte zu Verwirrungen führen.
Zuletzt geändert von Pylones am 09.08.17, 11:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kosten private KV Kind nach Trennung
Und für das Danke mussten Sie meinen gesamten Beitrag zitieren? Dann noch ein Hinweis: Man kann auch antworten, ohne zu zitieren, dafür gibt es unter dem thread den "Antworten"-Button.--> danke für den Hinweis!
Grüße, Susanne
Re: Kosten private KV Kind nach Trennung
Tatsächlich habe ich ebenso die Fragen beantwortet --> mit dem Handy ein wenig schwierig in er Navigation der einzelnen Zitate.
Grüße
Grüße
Re: Kosten private KV Kind nach Trennung
und was spricht gegen den Einbezug des Vaters?
Re: Kosten private KV Kind nach Trennung
In wie fern Einbezug?winterspaziergang hat geschrieben:und was spricht gegen den Einbezug des Vaters?
Der Vater will zukünftig keine Rechnungen mehr einreichen, wenn er zu einem Arzttermin nicht seine Zustimmung gegeben hat (nachdem er die Notwendigkeit abgeschätzt hat). Gesundheitseintscheidungen wurden bisher ausschließlich durch die Mutter getroffen, der Vater hat sich dafür nicht interessiert, wurde aber bei wichtigen Erkenntnisse (Krankheiten) sofort in Kenntnis gesetzt.
Das führt aktuell dazu, dass die Mutter mit dem Kind zum Zahnarzt geht, dort eine Untersuchung stattfindet, in der ggf. beschlossen wird, was zu tun ist. Dies dann dem Vater mitgeteilt werden muss, er sein ok gibt und die Mutter mit dem Kind ein 2. Mal zum Arzt gehen muss zur Behandlung.
Die Mutter sieht keine Notwendigkeit, sich beim Vater das ok für einen Arztbesuch holen zu müssen und den damit verbundenen Zeitaufwand, dass Behandlungen durch den Vater freigegeben werden sollen (nach seinem Wunsch), ist nicht leistbar.
Re: Kosten private KV Kind nach Trennung
Zumal es ja auch Situationen geben kann in denen es nicht möglich sein wird vorab mit dem Vater zu klären ob das nun wirklich nötig ist.Pylones hat geschrieben:Die Mutter sieht keine Notwendigkeit, sich beim Vater das ok für einen Arztbesuch holen zu müssen.
Ich würde da mal den Ex-Mann fragen ob er das wirklich ernst meint. Das man erst mit ihm über die Notwendigkeit diskutieren muss ob man das Kind nun vom Rettungsdienst in's nächste Krankenhaus bringen lassen darf wegen einer offenen Armfraktur.
Re: Kosten private KV Kind nach Trennung
Pylones hat geschrieben:Die Mutter sieht keine Notwendigkeit, sich beim Vater das ok für einen Arztbesuch holen zu müssen.
Nicht nur das - der Vater kommt weder aus dem medizinischen Bereich noch kann er Notwendigkeiten abschätzen, da er sich in den letzten Jahren noch nicht einmal bei Ärzten erkundigt hat, wie es um die Gesundheit des Kindes bestellt ist. Weiterhin unterstellt er der Mutter, dass sie unnötigerweise zum Arzt geht - daher untersagt er ihr dies mit der Ansage, dass sie dann die Rechnungen selber zu zahlen hat (trotz bestehender Krankenversicherung, bei der die Mutter ab nichts einreichen kann).ExDevil67 hat geschrieben:Zumal es ja auch Situationen geben kann in denen es nicht möglich sein wird vorab mit dem Vater zu klären ob das nun wirklich nötig ist.
Ich würde da mal den Ex-Mann fragen ob er das wirklich ernst meint. Das man erst mit ihm über die Notwendigkeit diskutieren muss ob man das Kind nun vom Rettungsdienst in's nächste Krankenhaus bringen lassen darf wegen einer offenen Armfraktur.
Re: Kosten private KV Kind nach Trennung
dann stellt sich eher die Frage, ob die Mutter die Rechnungen an den Versicherungsnehmer V senden kann oder die Angelegenheit vor dem Familiengericht entschieden werden muss.Pylones hat geschrieben: Nicht nur das - der Vater kommt weder aus dem medizinischen Bereich noch kann er Notwendigkeiten abschätzen, da er sich in den letzten Jahren noch nicht einmal bei Ärzten erkundigt hat, wie es um die Gesundheit des Kindes bestellt ist. Weiterhin unterstellt er der Mutter, dass sie unnötigerweise zum Arzt geht - daher untersagt er ihr dies mit der Ansage, dass sie dann die Rechnungen selber zu zahlen hat (trotz bestehender Krankenversicherung, bei der die Mutter ab nichts einreichen kann).
Eine Versicherung des Kindes mit der Mutter privat bringt jedenfalls nicht den erhofften Frieden, so wie sich das liest, da dann der bisher die Versicherung zahlende Vater vermutlich streiken wird
Re: Kosten private KV Kind nach Trennung
Pylones hat geschrieben: Nicht nur das - der Vater kommt weder aus dem medizinischen Bereich noch kann er Notwendigkeiten abschätzen, da er sich in den letzten Jahren noch nicht einmal bei Ärzten erkundigt hat, wie es um die Gesundheit des Kindes bestellt ist. Weiterhin unterstellt er der Mutter, dass sie unnötigerweise zum Arzt geht - daher untersagt er ihr dies mit der Ansage, dass sie dann die Rechnungen selber zu zahlen hat (trotz bestehender Krankenversicherung, bei der die Mutter ab nichts einreichen kann).
Leider ist das nicht möglich - bei der privaten Krankenversicherung könnte die Mutter zwar einreichen, die Überweisung ginge dann aber auf das Konto des Vaters. Und - da Vater = Beamter, muss auch bei der Beihilfe eingereicht werden, dies kann ausschließlich der Vater tun (Rückerstattung ebenfalls nur auf das Konto des V). Dem Vorschlag beides loszulösen und durch die Mutter regeln zu lassen, widerspricht der Vater, ebenso wie einer Rückführung des Kindes in die gesetzliche Familienversicherung der Mutter (und das wäre eigentlich auch nicht im Sinn der Mutter). Daher die Überlegung der Mutter in die private Krankenversicherung zu wechseln und das Kind dann über sich zu versichern (als Versicherungsnehmer).winterspaziergang hat geschrieben:dann stellt sich eher die Frage, ob die Mutter die Rechnungen an den Versicherungsnehmer V senden kann oder die Angelegenheit vor dem Familiengericht entschieden werden muss.
Eine Versicherung des Kindes mit der Mutter privat bringt jedenfalls nicht den erhofften Frieden, so wie sich das liest, da dann der bisher die Versicherung zahlende Vater vermutlich streiken wird
Die Frage stellt sich dann aber immer noch - zahlt dann die Mutter den Beitrag für das Kind oder teilen sich das beide Eltern.
Und muss die Mutter haften für die Arztrechnungen, die der Vater nicht einreicht, weil er sich weigert?
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