Verschwiegenheitspflicht beim Gehalt
Moderator: FDR-Team
Verschwiegenheitspflicht beim Gehalt
Es geht um ein Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern. In den Verträgen (kein Tarifvertrag) wird explizit verboten, mit Kollegen über das eigene Gehalt zu reden. Da Person A durch die vermeintlich unerlaubten Gespräche doch erfahren hat, dass die Vergütungen stark voneinander bei gleicher Tätigkeit abweichen, würde sie dies gerne bei ihrem Personalgespräch ansprechen, um über ein höheres Gehalt zu verhandeln ohne Gefahr zu laufen, dass Mitarbeiter deswegen z.B. eine Abmahnung bekommen könnten. Obwohl sie im Internet diverse Angaben gefunden hat, dass so eine Klausel unwirksam ist (Landesarbeitsgericht Rostock soll gegen 2010 so geurteilt haben (Az.: 2 Sa 237/09) sowie Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Urteil vom 21. Oktober 2009 (Az. 2 Sa 183/09)), ist sie sich dennoch unsicher, ob so eine Klausel pauschal ungültig ist (z.B. ob hier eine Wettbewerbsrelevanz hinein interpretierbar wäre, z.B. Bundesarbeitsgerichts (Az.: 6 ABR 46/84), oder es als Geschäftsgeheimnis darstellbar wäre).
Meine Frage: ist solch eine Klausel, die verbietet z.B. mit Kollegen über das Gehalt zu reden pauschal ungültig (so mein Eindruck nach ausgiebiger Internetrecherche) oder gibt es Ausnahmen? Trifft das auf alle Unternehmen zu oder gibt es z.B. bei Arztpraxen Unterschiede? Wie sieht die gesetzliche Grundlage aus oder kann man sich bez. einer möglichen Ungültigkeit nur auf vorhandene Gerichtsurteile beziehen?
Der mir einzig bekannte Thread, der sich damit beschäftigt, ist http://recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=6&t=224072 aus dem Jahre 2011
Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße!
Meine Frage: ist solch eine Klausel, die verbietet z.B. mit Kollegen über das Gehalt zu reden pauschal ungültig (so mein Eindruck nach ausgiebiger Internetrecherche) oder gibt es Ausnahmen? Trifft das auf alle Unternehmen zu oder gibt es z.B. bei Arztpraxen Unterschiede? Wie sieht die gesetzliche Grundlage aus oder kann man sich bez. einer möglichen Ungültigkeit nur auf vorhandene Gerichtsurteile beziehen?
Der mir einzig bekannte Thread, der sich damit beschäftigt, ist http://recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=6&t=224072 aus dem Jahre 2011
Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße!
Re: Verschwiegenheitspflicht beim Gehalt
Damit ist der Fall doch schon durch. Es gilt dann kein KSchG. Es spielt daher nahezu keine Rolle in wieweit man hätte darüber sprechen drüfen oder nicht. Gekündigt werden darf ohne Grund...Es geht um ein Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: Verschwiegenheitspflicht beim Gehalt
Die etwaige höhere Bezahlung von Kollegen ist der denkbar schlechteste Aufhänger, um gegenüber dem Chef für sich selbst eine Gehaltserhöhung einzufordern. Von daher kann es eigentlich dahinstehen, ob Verschwiegenheit vereinbart wurde und was Juristen davon halten.consulere hat geschrieben:Da Person A durch die vermeintlich unerlaubten Gespräche doch erfahren hat, dass die Vergütungen stark voneinander bei gleicher Tätigkeit abweichen, würde sie dies gerne bei ihrem Personalgespräch ansprechen
Re: Verschwiegenheitspflicht beim Gehalt
wie bereits gesagt: Seine Verhandlungsposition im Mitarbeitergespräch stärkt man, indem man darlegt, wieso einem ein höheres Gehalt zusteht, welche für das Unternehmen wertvollen und nicht schnell austauschbaren Tätigkeiten man ausführt, welche vielleicht neue Quali man hat etc.consulere hat geschrieben:Da Person A durch die vermeintlich unerlaubten Gespräche doch erfahren hat, dass die Vergütungen stark voneinander bei gleicher Tätigkeit abweichen, würde sie dies gerne bei ihrem Personalgespräch ansprechen, um über ein höheres Gehalt zu verhandeln ohne Gefahr zu laufen, dass Mitarbeiter deswegen z.B. eine Abmahnung bekommen könnten.
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Meine Frage: ist solch eine Klausel, die verbietet z.B. mit Kollegen über das Gehalt zu reden pauschal ungültig (so mein Eindruck nach ausgiebiger Internetrecherche) oder gibt es Ausnahmen? Trifft das auf alle Unternehmen zu oder gibt es z.B. bei Arztpraxen Unterschiede? Wie sieht die gesetzliche Grundlage aus oder kann man sich bez. einer möglichen Ungültigkeit nur auf vorhandene Gerichtsurteile beziehen?
Dem Chef bei MA <10 mit Hinweis auf "andere bekommen mehr" und irgendwelchen Urteilen, dass man über das Gehalt reden darf, zu kommen, kann man sich nur erlauben, wenn die eigene Arbeitstätigkeit gefragt ist, man ein wertvoller Mitarbeiter ist und der Chef schlau genug, einen nicht gehen lassen zu wollen.
Allerdings braucht man in dem Fall wiederum keine Gehaltsvergleiche, um eine entsprechende Erhöhung zu bekommen.
Sprich: Beim privaten Arbeitgeber ohne Tarifbindung ist es so oder so egal, was die Kollegen verdienen.
Re: Verschwiegenheitspflicht beim Gehalt
Beachten Sie: Sie schreiben "etwas höhere Bezahlung", der TE schreibt "stark abweichen".Dieter_Meisenkaiser hat geschrieben:Die etwaige höhere Bezahlung von Kollegen ist der denkbar schlechteste Aufhänger, um gegenüber dem Chef für sich selbst eine Gehaltserhöhung einzufordern. Von daher kann es eigentlich dahinstehen, ob Verschwiegenheit vereinbart wurde und was Juristen davon halten.consulere hat geschrieben:Da Person A durch die vermeintlich unerlaubten Gespräche doch erfahren hat, dass die Vergütungen stark voneinander bei gleicher Tätigkeit abweichen, würde sie dies gerne bei ihrem Personalgespräch ansprechen
Ich finde es nicht grundsätzlich falsch, die Thematik anzusprechen. Gehälter sind letzten Endes auch so etwas wie Marktpreise. Marktpreise entstehen durch den Vergleich mit anderen. Wenn ich eine bestimmte Leistung erbringe und andere (ob bei der gleichen Firma oder bei einer anderen) erhalten für die gleiche Leistung (! wir reden also nicht über Underperformer o. ä.) ein deutlich stärkeres Gehalt, dann ist das doch ein starkes Argument dafür, dass ich eine Gehaltserhöhung verdiene. In der Regel bin ich dann immer noch billiger als die Konkurrenz. Eigentlich sollte das der Arbeitgeber selbst wissen, aber es kann manchmal nicht schaden, ihn daran zu erinnern. Problematisch ist das nur, wenn man sich selbst überschätzt und die Leistung eben doch nicht auf dem gleichen Niveau ist.
Vertragliche Verschwiegenheitsklauseln verbieten in der Regel nur, über das eigene Gehalt mit anderen zu sprechen. Person A hat aber nicht das eigene Gehalt mitgeteilt, sondern sie hat Informationen von einem Kollegen erhalten. Dieser Kollege hat gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen, nicht Person A. Ich als AG würde das jedenfalls so sehen, und wenn ich schon jemanden herauswerfe, dann würde ich den plaudernden Kollegen rauswerfen. Ist ja auch finanziell lohnender, den teureren Kollegen rauszuwerfen
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Re: Verschwiegenheitspflicht beim Gehalt
Wenn bekannt ist, dass Konkurenzunternehmen hõhere Löhne bezahlen, und man auch bereit wäre zu wechseln, dann hat man eine ausreichende Argumentationslinie, da muss man nicht damit kommen, dass die Kollegen beim eigenen Arbeitgeber mehr bekommen. Zumal die Fragestellerin vermeiden möchte, dass die eigenen Kolleegen Schwierigkeiten bekommen.Evariste hat geschrieben:Gehälter sind letzten Endes auch so etwas wie Marktpreise. (...) In der Regel bin ich dann immer noch billiger als die Konkurrenz. Eigentlich sollte das der Arbeitgeber selbst wissen, aber es kann manchmal nicht schaden, ihn daran zu erinnern.
würde sie dies gerne bei ihrem Personalgespräch ansprechen, um über ein höheres Gehalt zu verhandeln ohne Gefahr zu laufen, dass Mitarbeiter deswegen z.B. eine Abmahnung bekommen könnten.
Grüße, Susanne
Re: Verschwiegenheitspflicht beim Gehalt
Jein, in meiner Gegend müssen Ärzte schon ihre Zeiten einschränken weil sie keine HelferInnen bekommen. Kommt aber vielleicht auf die Gegend an.Evariste hat geschrieben: Ich als AG würde das jedenfalls so sehen, und wenn ich schon jemanden herauswerfe, dann würde ich den plaudernden Kollegen rauswerfen. Ist ja auch finanziell lohnender, den teureren Kollegen rauszuwerfen
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw
#WIRSINDMEHR
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Re: Verschwiegenheitspflicht beim Gehalt
Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich muss zugeben, dass mir dies nicht bekannt war. Verstehe ich das somit richtig, dass weil weniger als 10 Mitarbeiter vorhanden sind, tatsächlich fristlos ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kannn bzw. lediglich die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist gilt?windalf hat geschrieben:Damit ist der Fall doch schon durch. Es gilt dann kein KSchG. Es spielt daher nahezu keine Rolle in wieweit man hätte darüber sprechen drüfen oder nicht. Gekündigt werden darf ohne Grund...Es geht um ein Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern
Re: Verschwiegenheitspflicht beim Gehalt
An allen anderen, die mir geantwortet haben: Die Diskussion, inwiefern es geschickt ist bei Gehaltsverhandlungen das Gehalt von anderen aufzuführen, spielt für die Beantwortung meiner Frage keine Rolle und ist sommit Off-Topic. Und selbstverständlich ist es für die eigene Verhandlungsposition vorteilhaft zu wissen, wieviel Kollegen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausführen, verdienen -- nicht umsonst gab es entsprechend gesetzliche Neureglungen. Scheinbar waren die meisten von Ihnen nicht in Situationen, wo der Vorgesetzte trotz aller objektiven Argumente meinte, dass man genügend verdiene und die anderen angeblich auch nicht mehr verdienen sowie aus finanzieller Sicht eine höhere Bezahlung nicht möglich sei. Eine weitere Diskussion hiervon ist nicht notwendig, angebracht oder zielführend und scheinbar höchst subjektiv.
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Re: Verschwiegenheitspflicht beim Gehalt
Nein nicht fristlos ohne Grund. Entweder fristgemäß, dann braucht es keinen Grund. Für eine fristlose Kündigung muss ein erhebliches Fehlverhalten des Mitarbeiters vorausgegangen sein, um einiges gravierenderer als dass ein Mitarbeiter sein Gehalt ausplaudert.Ich muss zugeben, dass mir dies nicht bekannt war. Verstehe ich das somit richtig, dass weil weniger als 10 Mitarbeiter vorhanden sind, tatsächlich fristlos ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kannn
Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers ist mindestens die im Vertrag vereinbarte Frist. Ist die gesetzliche Kündigungsfrist des AG länger als die im Vertrag vereinbarte, dann gilt die längere gesetzliche Frist. Die gesetzliche Kündigungsfrist des AG steht in §622 Absatz (2) BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.htmlbzw. lediglich die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist gilt?
Grüße, Susanne
Re: Verschwiegenheitspflicht beim Gehalt
Beachten Sie: Schrieb er nicht.Evariste hat geschrieben:Beachten Sie: Sie schreiben "etwas höhere Bezahlung", der TE schreibt "stark abweichen".
Dieter_Meisenkaiser hat geschrieben:Die etwaige höhere Bezahlung
Re: Verschwiegenheitspflicht beim Gehalt
Du kannst den Leuten nicht vorschreiben über was sie in einem Forum diskutieren.consulere hat geschrieben: Eine weitere Diskussion hiervon ist nicht notwendig, angebracht oder zielführend und scheinbar höchst subjektiv.
Bei einem Forum hast du die Macht über deinen Beitrag mit Absetzen verloren.
Wenn es dir nur darum geht zielführende Antworten zu bekommen, gehe zu einem Anwalt und bezahlt den. Dann hast du einen Anspruch, in einem Forum musst du schon aushalten was mit deinem Beitrag passiert.
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Re: Verschwiegenheitspflicht beim Gehalt
Das ist doch das Standardargument eines Arbeitgebers, der bei den Gehältern sparen will.Scheinbar waren die meisten von Ihnen nicht in Situationen, wo der Vorgesetzte trotz aller objektiven Argumente meinte, dass man genügend verdiene und die anderen angeblich auch nicht mehr verdienen sowie aus finanzieller Sicht eine höhere Bezahlung nicht möglich sei.
Wenn man als AN sich nur dann anderweitig umsehen will wenn man den AN bei einer Lüge ertappt (dass die anderen Angestellten auch nicht mehr verdienen würden) und ansonsten, wenn es zutreffend ist, dass die eigenen Kollegen das gleiche verdienen, zufrieden ist mit der Situation, dann mag es wichtig sein zu wissen was die Kollegen verdienen.
Ansonsten reicht doch eigentlich die Auskunft des Chefs dass er einem selbst nicht mehr zahlen will, als Grund aus um zur besser zahlenden Konkurenz zu wechseln. Dafür muss man gar nicht wissen, was die aktuellen Kollegen verdienen.
Grüße, Susanne
Re: Verschwiegenheitspflicht beim Gehalt
Klar, Sie sind mit Ihren Sorgen und Wünschen ganz allein auf der Welt. Niemand außer Ihnen war jemals bei seinem Chef und hat nach mehr Gehalt gefragt. Das wäre ja auch wirklich absolut undenkbar und abwegig. Das Wort "scheinbar" sollten Sie bei Gelegenheit auch noch mal nachschlagen.consulere hat geschrieben:Scheinbar waren die meisten von Ihnen nicht in Situationen, wo der Vorgesetzte trotz aller objektiven Argumente meinte, dass man genügend verdiene und die anderen angeblich auch nicht mehr verdienen sowie aus finanzieller Sicht eine höhere Bezahlung nicht möglich sei.
Re: Verschwiegenheitspflicht beim Gehalt
Hin und her, aber: ist es denn jetzt tatsächlich rechtswirksam, eine solche Klausel in den Arbeitsvertrag zu schreiben?
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