Termin Handwerker
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Termin Handwerker
Hallo,
A ist Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit Wohnungseigentümer.
Durch einen Sturmschaden, der durch an einem Fenster passiert ist, hat der beauftragte Handwerker festgestellt, dass Dachziegel ausgetauscht werden müssen. Dies wurde dem VM mitgeteilt.
Fast 1,5 Wochen sind vergangen.
Dann meldet sich die Hausverwaltung beim Mieter, dass man die Ziegel gerne am nächsten Tag auswechseln möchte. Diesen Termin kann der Mieter nicht wahrnehmen. Stattdessen hat er für denselben Tag zu einer anderen Uhrzeit einen Termin angeboten und dann noch 2 Alternativtermine für Montag und Dienstag übernächster Woche.
Die Hausverwaltung antwortet darauf, dass der vorgeschlagene Termin für den darauffolgenden Tag nicht dem Handwerker nicht passt.
Man möchte in der folgende Woche in die Wohnung. Man gibt 3 Tage vor mit einem Zeitfenster 6 Stunden vor, wonach der Mieter sich scheinbar eine Uhrzeit aussuchen kann.
Der Mieter hat aber bewusst die kommende Woche mit Terminvorschlägen ausgelassen, da er da keine Zeit hat.
Wie sieht denn hier die rechtliche Situation aus? Muss der Mieter einen dieser Termine annehmen?
Wie soll sich der Mieter hier verhalten?
A ist Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit Wohnungseigentümer.
Durch einen Sturmschaden, der durch an einem Fenster passiert ist, hat der beauftragte Handwerker festgestellt, dass Dachziegel ausgetauscht werden müssen. Dies wurde dem VM mitgeteilt.
Fast 1,5 Wochen sind vergangen.
Dann meldet sich die Hausverwaltung beim Mieter, dass man die Ziegel gerne am nächsten Tag auswechseln möchte. Diesen Termin kann der Mieter nicht wahrnehmen. Stattdessen hat er für denselben Tag zu einer anderen Uhrzeit einen Termin angeboten und dann noch 2 Alternativtermine für Montag und Dienstag übernächster Woche.
Die Hausverwaltung antwortet darauf, dass der vorgeschlagene Termin für den darauffolgenden Tag nicht dem Handwerker nicht passt.
Man möchte in der folgende Woche in die Wohnung. Man gibt 3 Tage vor mit einem Zeitfenster 6 Stunden vor, wonach der Mieter sich scheinbar eine Uhrzeit aussuchen kann.
Der Mieter hat aber bewusst die kommende Woche mit Terminvorschlägen ausgelassen, da er da keine Zeit hat.
Wie sieht denn hier die rechtliche Situation aus? Muss der Mieter einen dieser Termine annehmen?
Wie soll sich der Mieter hier verhalten?
Re: Termin Handwerker
Der Mieter ist nicht verpflichtet, an diesem Termin selbst zugegen zu sein. Er kann auch eine Person seines Vertrauens heranziehen.Blumenkind hat geschrieben:Wie soll sich der Mieter hier verhalten?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Termin Handwerker
Hallo,
Durch einen Sturmschaden, der durch an einem Fenster passiert ist, hat der beauftragte Handwerker festgestellt, dass Dachziegel ausgetauscht werden müssen.
Warum muss der Handwerker zum Austauschen der Dachziegel in die Wohnung? Wohnt man im Dachgeschoss und der einzige Zugang zum Dach befindet sich in dieser Wohnung?Man möchte in der folgende Woche in die Wohnung.
Grüße, Susanne
Re: Termin Handwerker
Dachfenster! Ziegeln neben Dachfenster!
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Re: Termin Handwerker
Die Personen, die in Frage kommen, können selbst nicht zu den Zeiten.ktown hat geschrieben:Der Mieter ist nicht verpflichtet, an diesem Termin selbst zugegen zu sein. Er kann auch eine Person seines Vertrauens heranziehen.Blumenkind hat geschrieben:Wie soll sich der Mieter hier verhalten?
Es ist eine DG-Wohnung mit Dachfenstern. Der Zugang zum Dach zu den auszuwechselnden Ziegeln, soll über das entsprechende Fenster erfolgen.SusanneBerlin hat geschrieben:Hallo,
Durch einen Sturmschaden, der durch an einem Fenster passiert ist, hat der beauftragte Handwerker festgestellt, dass Dachziegel ausgetauscht werden müssen.Warum muss der Handwerker zum Austauschen der Dachziegel in die Wohnung? Wohnt man im Dachgeschoss und der einzige Zugang zum Dach befindet sich in dieser Wohnung?Man möchte in der folgende Woche in die Wohnung.
Re: Termin Handwerker
Wo ist eigentlich das Problem.
Man teilt der Hausverwaltung mit, dass man an dem vorgeschlagenen Tag leider keine Zeit hat, aber in der darauffolgenden Woche durchaus. Was soll dann die Hausverwaltung machen? Wegen einer Woche Verzögerung wird der Vermieter den Mieter bestimmt nicht verklagen.
Ein Ausfallhonorar o. ä. für den Handwerker kann dem Mieter auch nicht berechnet werden, wenn er rechtzeitig mitteilt, dass er keine Zeit hat.
Man teilt der Hausverwaltung mit, dass man an dem vorgeschlagenen Tag leider keine Zeit hat, aber in der darauffolgenden Woche durchaus. Was soll dann die Hausverwaltung machen? Wegen einer Woche Verzögerung wird der Vermieter den Mieter bestimmt nicht verklagen.
Ein Ausfallhonorar o. ä. für den Handwerker kann dem Mieter auch nicht berechnet werden, wenn er rechtzeitig mitteilt, dass er keine Zeit hat.
Re: Termin Handwerker
Oft ist doch das Problem, dass der Vermieter nicht handelt und der Mieter verzweifelt auf die Handwerker wartet.Blumenkind hat geschrieben:...
Es ist eine DG-Wohnung mit Dachfenstern. Der Zugang zum Dach zu den auszuwechselnden Ziegeln, soll über das entsprechende Fenster erfolgen.
Wenn jetzt Folgeschäden entstehen, weil das Dach undicht ist, wer haftet dafür? Das wird wahrscheinlich das nächste Problem sein, das zu lösen ist.
Ein Sturmschaden ist ein Notfall, der dem Mieter besondere Rücksichtnahme auferlegt. Der Vermieter versucht seine vertraglichen Pflichten jedenfalls einzuhalten. Dabei muss der Mieter kooperieren, im eigenen Interesse.
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Re: Termin Handwerker
Das Problem ist die Hausverwaltung.Evariste hat geschrieben:Wo ist eigentlich das Problem.
Man teilt der Hausverwaltung mit, dass man an dem vorgeschlagenen Tag leider keine Zeit hat, aber in der darauffolgenden Woche durchaus. Was soll dann die Hausverwaltung machen? Wegen einer Woche Verzögerung wird der Vermieter den Mieter bestimmt nicht verklagen.
Ein Ausfallhonorar o. ä. für den Handwerker kann dem Mieter auch nicht berechnet werden, wenn er rechtzeitig mitteilt, dass er keine Zeit hat.
Es wurde denen bereits Terminvorschläge für die übernächste Woche (direkt Montag und Dienstag) gemacht. Das scheint denen nicht auszureichen, denn die kamen wieder mit nächster Woche Mittwoch bis Freitag an.
Ist es wirklich ein Notfall?freemont hat geschrieben:
Wenn jetzt Folgeschäden entstehen, weil das Dach undicht ist, wer haftet dafür? Das wird wahrscheinlich das nächste Problem sein, das zu lösen ist.
Ein Sturmschaden ist ein Notfall, der dem Mieter besondere Rücksichtnahme auferlegt. Der Vermieter versucht seine vertraglichen Pflichten jedenfalls einzuhalten. Dabei muss der Mieter kooperieren, im eigenen Interesse.
Wenn es das wäre, dann hätte die Hausverwaltung bereits 1,5 Wochen Zeit gehabt, sich an den Mieter zu wenden, um unmittelbar einen Termin auszumachen. Aber die Hausverwaltung hat sich 1,5 Wochen Zeit gelassen, obwohl die davon wussten.
Wenn die den letzten Termin zur Auswahl am Freitag haben, dann kann man sich dann fragen, ob es dann wirkllich so viel ausmacht, wenn die Reparatur statt am Freitag eben am Montag gemacht wird. Das sind 3 Tage später.
Re: Termin Handwerker
Haben Sie denn schon mal probiert zügig einen Handwerker zu bekommen. Der Sturm hat sich wahrscheinlich nicht nur auf diesem Dach ausgetobt. Die Auftrasgsbuecher werden voll sein.Blumenkind hat geschrieben: ...
Wenn die den letzten Termin zur Auswahl am Freitag haben, dann kann man sich dann fragen, ob es dann wirkllich so viel ausmacht, wenn die Reparatur statt am Freitag eben am Montag gemacht wird. Das sind 3 Tage später.
Spätestens wenn man Eimer und Töpfe aufstellt und Wasser schöpfen muss sieht Vieles ganz anders aus.
Re: Termin Handwerker
Ja und. Man teilt der Hausverwaltung mit, dass es an diesen Terminen nicht geht. Was sollen die dann machen?Blumenkind hat geschrieben: Das Problem ist die Hausverwaltung.
Es wurde denen bereits Terminvorschläge für die übernächste Woche (direkt Montag und Dienstag) gemacht. Das scheint denen nicht auszureichen, denn die kamen wieder mit nächster Woche Mittwoch bis Freitag an.
Es kommt natürlich auf die Art des Schadens an. Wenn wirklich Folgeschäden drohen, ist es im Eigeninteresse des Mieters, eine Lösung für das Terminproblem zu finden.
Re: Termin Handwerker
Eine lapidare Mitteilung "geht nicht" wird den Mieter nicht von seiner Duldungspflicht aus 555a I BGB befreien können. Diese Duldungspflicht gilt nicht nur für Termine, die einem Mieter zufälligerweise genehm sind. Der Mieter wird schon wirklich gute Gründe vorbringen müssen für die Nichterfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung.Evariste hat geschrieben: Ja und. Man teilt der Hausverwaltung mit, dass es an diesen Terminen nicht geht. Was sollen die dann machen?
Die möglichen Folgen sind Schadenersatzforderungen und - nach einer Abmahnung - Kündigung im Wiederholungsfall.
Re: Termin Handwerker
Der Ziegel der ausgetauscht werden muss befindet sich auf dem Dach. Für jeden Dachdecker sollte es Möglich sein auf ein Dach von außen zu kommen...wofür gibt es Leitern?
Re: Termin Handwerker
Zieht man die Worte Mehrfamilienhaus und Hausverwaltung zusammen, dann liegt der Verdacht nahe, dass es sich nicht um ein zweigeschossiges Haus handelt. Alles darüber hinaus, möchte ich den Dachdecker sehen, der da noch eine Leiter benutzt.michelbub hat geschrieben:Der Ziegel der ausgetauscht werden muss befindet sich auf dem Dach. Für jeden Dachdecker sollte es Möglich sein auf ein Dach von außen zu kommen...wofür gibt es Leitern?
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Termin Handwerker
Und in § 555a Abs. 2 BGB steht, dass Erhaltungsmaßnahmen "rechtzeitig" anzukündigen sind. "Rechtzeitig" = so, dass sich der Mieter darauf einstellen kann. Die Rechtsprechung geht von 3-4 Werktagen Vorlauf aus, bei Berufstätigen durchaus auch mal von 1-2 Wochen. Bei Notfällen kann das anders sein, aber dazu wurde nichts dargelegt.RM hat geschrieben:Eine lapidare Mitteilung "geht nicht" wird den Mieter nicht von seiner Duldungspflicht aus 555a I BGB befreien können. Diese Duldungspflicht gilt nicht nur für Termine, die einem Mieter zufälligerweise genehm sind. Der Mieter wird schon wirklich gute Gründe vorbringen müssen für die Nichterfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung.Evariste hat geschrieben: Ja und. Man teilt der Hausverwaltung mit, dass es an diesen Terminen nicht geht. Was sollen die dann machen?
Schadenersatz wofür? Wenn die Hausverwaltung einen Handwerker zu einer bestimmten Zeit schickt, obwohl ihr bekannt ist, dass zu diesem Zeitpunkt niemand da ist, kann sie die Kosten nicht dem Mieter auferlegen.Die möglichen Folgen sind Schadenersatzforderungen
Siehe oben. Erst einmal müsste die Hausverwaltung sich an das Gesetz halten und geplante Massnahmen rechtzeitig ankündigen.und - nach einer Abmahnung - Kündigung im Wiederholungsfall.
Re: Termin Handwerker
Für weiterhin eintretendes Wasser!Evariste hat geschrieben:Schadenersatz wofür?
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