Längere Pause
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Längere Pause
Hallo,
Ich wollte mal nachfragen ob folgende Situation Rechtens ist oder man dagegen etwas machen kann:
Ich arbeite als Erzieherin:
Meine Kollegin ist auf unbestimmt Zeit krank (was sie hat ist nicht sicher und wann sie wieder kommt auch nicht)
Nun hat meine Chefin angeordnet damit die Arbeitszeit abgedeckt ist das ich morgens um 7 Uhr anfangen soll und dann um 9 uhr zwei Stunden unbezahlte Pause nehmen soll und von 11- 16:30 arbeiten soll (meine normale Arbeitszeit wäre von 7-13:30)
Dies geht jetzt schon seit 4 Wochen so und generell habe ich kein Problem damit aber die 2 Stunden Pause nerven etwas da ich in der Zeit nichts machen kann.
Ich wollte mal nachfragen ob jemand ähnliche Erfahrung gemacht hat bzw. Wie die Rechtslage aussieht?
Habe etwas über das billige Ermessen gelesen allerdings ist das so eine Auslegungssache kann man damit argumentierten?
Vielen Dank schonmal im Voraus für die Antworten
Ich wollte mal nachfragen ob folgende Situation Rechtens ist oder man dagegen etwas machen kann:
Ich arbeite als Erzieherin:
Meine Kollegin ist auf unbestimmt Zeit krank (was sie hat ist nicht sicher und wann sie wieder kommt auch nicht)
Nun hat meine Chefin angeordnet damit die Arbeitszeit abgedeckt ist das ich morgens um 7 Uhr anfangen soll und dann um 9 uhr zwei Stunden unbezahlte Pause nehmen soll und von 11- 16:30 arbeiten soll (meine normale Arbeitszeit wäre von 7-13:30)
Dies geht jetzt schon seit 4 Wochen so und generell habe ich kein Problem damit aber die 2 Stunden Pause nerven etwas da ich in der Zeit nichts machen kann.
Ich wollte mal nachfragen ob jemand ähnliche Erfahrung gemacht hat bzw. Wie die Rechtslage aussieht?
Habe etwas über das billige Ermessen gelesen allerdings ist das so eine Auslegungssache kann man damit argumentierten?
Vielen Dank schonmal im Voraus für die Antworten
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Re: Längere Pause
Hallo,
naja 2 Stunden Pause sind sicherlich grenzwertig aber was will die Chefin sonst machen? Haben Sie einen anderen Vorschlag, wie die Betreuungszeit abgedeckt werden kann? Der Kindergarten kann ja nicht 3 Stunden früher schließen weil eine Kollegin krank ist. Das Geld um eine zusätzliche Mitarbeiterin zu bezahlen wird nicht vorhanden sein. Nach 6 Wochen ist der Arbeitgeber raus aus der Lohnfortzahlung der erkrankten Kollegin, dann könnte man argumentieren, dass von dem eingesparten Lohn eine Aushilfe bezahlt werden kann.
Oder falls es noch weitere KollegInnen gibt, dass diese verlängerte Schicht mit den 2 Stunden Pause von allen Mitarbeitern im wöchentlichen Wechsel getragen wird und nicht nur von einer Einzelnen.
naja 2 Stunden Pause sind sicherlich grenzwertig aber was will die Chefin sonst machen? Haben Sie einen anderen Vorschlag, wie die Betreuungszeit abgedeckt werden kann? Der Kindergarten kann ja nicht 3 Stunden früher schließen weil eine Kollegin krank ist. Das Geld um eine zusätzliche Mitarbeiterin zu bezahlen wird nicht vorhanden sein. Nach 6 Wochen ist der Arbeitgeber raus aus der Lohnfortzahlung der erkrankten Kollegin, dann könnte man argumentieren, dass von dem eingesparten Lohn eine Aushilfe bezahlt werden kann.
Oder falls es noch weitere KollegInnen gibt, dass diese verlängerte Schicht mit den 2 Stunden Pause von allen Mitarbeitern im wöchentlichen Wechsel getragen wird und nicht nur von einer Einzelnen.
Grüße, Susanne
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Re: Längere Pause
Naja es ist ja nicht so das nur ich in der Einrichtung arbeite, meine Kollegin darf oder soll aber nicht mehr arbeiten (ich weiß nicht warum auf die frage bekomm ich keine antwort)
Und von 14:15-16:30 ist aus unserer Gruppe ein Kind da das auch gut in eine andere Gruppe gehen könnte und von den anderen Kollegen mitbetreut werden könnte (was vorübergehend auch schon passiert ist) was aber die Mutter unterbindet da diese meint dass das Kind sich da nicht wohl fühlt.
Es war auch eine Zeit lang so (frühere Fehltag von meiner Kollegin) das ich erst um 10 anfangen durfte und bis 16:30 arbeiten konnte ( dann hatte ich die lange Pause nicht)
Aber zur Zeit lässt meine Chefin nicht mit sich sprechen und ich muss die zwei stunden pause machen.
Hatte gehofft das es da eine rechtliche Lösung dafür gibt :/
Und von 14:15-16:30 ist aus unserer Gruppe ein Kind da das auch gut in eine andere Gruppe gehen könnte und von den anderen Kollegen mitbetreut werden könnte (was vorübergehend auch schon passiert ist) was aber die Mutter unterbindet da diese meint dass das Kind sich da nicht wohl fühlt.
Es war auch eine Zeit lang so (frühere Fehltag von meiner Kollegin) das ich erst um 10 anfangen durfte und bis 16:30 arbeiten konnte ( dann hatte ich die lange Pause nicht)
Aber zur Zeit lässt meine Chefin nicht mit sich sprechen und ich muss die zwei stunden pause machen.
Hatte gehofft das es da eine rechtliche Lösung dafür gibt :/
Re: Längere Pause
Fragt sich, was vertraglich vereinbart ist. Ich gehe mal davon aus dass die konkrete Lage der Arbeitszeit nicht vereinbart wurde? Dann liegt das im Direktionsrecht des AG und man kann leider nur über Verhandlung mit der Leitung weiterkommen.
Überall im Land werden ErzieherInnen gesucht, wieso also nicht verhandeln und wenn darauf nicht eingegangen wird die Konsequenzen ziehen?
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George Bernard Shaw
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Re: Längere Pause
Gibt es einen Betriebsrat?
Könnte man sich mit Kolleginnen arrangieren und der KiGa Leitung eine fertige Lösung anbieten?
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Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Längere Pause
Oktavia hat geschrieben:Fragt sich, was vertraglich vereinbart ist. Ich gehe mal davon aus dass die konkrete Lage der Arbeitszeit nicht vereinbart wurde? Dann liegt das im Direktionsrecht des AG
Die Grenzen des billigen Ermessens gemäß § 106 GewO bei der Festlegung der Arbeitszeit sind aber überschritten, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit in unzumutbarer Weise stückeln und durch zu lange unbezahlte Pausen unterbrechen will. (LAG Köln · Urteil vom 15. Juni 2009 · Az. 5 Sa 179/09).
Man kann auch folgende Meinung vertreten:
1.) Bei der Vereinbarung einer wöchentlichen Arbeitszeit ist vom Grundsatz her davon auszugehen, dass diese wöchentliche Arbeitszeit so aufgeteilt wird, dass vom Arbeitnehmer pro Arbeitstag nur eine zusammenhängende Anzahl von Stunden geleistet werden muss.
2.) Will der Arbeitgeber - wie hier -hiervon abweichen und die wöchentliche Arbeitszeit so aufteilen, dass der Arbeitnehmer an einem Tag zwei voneinander unabhängige und zeitlich auseinander liegende Einsätze zu leisten hat (geteilter Dienst, einmal 7.00-9.00 Uhr; einmal 11- 16:30 Uhr), so bedarf es hierfür einer vertraglichen Regelung. Ich vermute, dass es eine solche nicht gibt, da müsste sich jemand, der sich damit auskennt, den Arbeitsvertrag mal angucken.
3.) Weist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen geteilten Dienst zu, obwohl - was ich vermute - eine vertragliche Grundlage hierfür fehlt, beginnt die tägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers mit der Zuweisung des ersten Dienstes und endet mit Abschluss des letzten Dienstes. Daraus ergibt sich:
4.) An Stelle der Betroffenen würde ich also Bezahlung für die Zeit von 09.00-11.00 Uhr verlangen. Das Geld, um eine zusätzliche Mitarbeiterin zu bezahlen, würde dann sinnvoller ausgegeben sein, als für das Däumchendrehen der Betroffenen.
Hab ich mir nicht selbst ausgedacht, war das ArbG Berlin · Urteil vom 11. Januar 2007 · Az. 63 Ca 8651/05.
"Die meisten fortschrittsoptimistischen Leute sind so lange für neue digitale Geschäftsmodelle, bis ihr eigener Job durch eine 99-Cent-App ersetzbar wird." (Sascha Lobo)
Re: Längere Pause
Interessant aus dem erwähnten Urteil des LAG Köln:
Schon eine Stunde ist also nach Meinung dieses Gerichts zu lang.Eine am gleichen Tag angeordnete unbezahlte Arbeitsunterbrechung für einen Zeitraum von 1 Stunde oder mehr entspricht aber nicht mehr billigem Ermessen, da sie mit wesentlichen und zwingenden Grundsätzen des Arbeitsrechts unvereinbar ist.
Re: Längere Pause
Das sind so die klassischen Argumente von Arbeitgebern.SusanneBerlin hat geschrieben:Haben Sie einen anderen Vorschlag, wie die Betreuungszeit abgedeckt werden kann?
Der Kindergarten kann ja nicht 3 Stunden früher schließen weil eine Kollegin krank ist. Das Geld um eine zusätzliche Mitarbeiterin zu bezahlen wird nicht vorhanden sein.
Auch wenn der Arbeitnehmer keinen Vorschlag parat hat, muss er sich nicht auf unbillige Arbeitszeiten einlassen.
Das dürften alles Probleme sein, die der Arbeitgeber zu lösen hat.
Vermutlich nicht nur aufgrund der langen Pause sondern auch wegen der fehlenden Vorlaufzeit für Arbeit auf Abruf.FM hat geschrieben:Schon eine Stunde ist also nach Meinung dieses Gerichts zu lang.Eine am gleichen Tag angeordnete unbezahlte Arbeitsunterbrechung für einen Zeitraum von 1 Stunde oder mehr entspricht aber nicht mehr billigem Ermessen, da sie mit wesentlichen und zwingenden Grundsätzen des Arbeitsrechts unvereinbar ist.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
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Re: Längere Pause
Vertraglich ist es schon so vereinbart das ich 39 Stunden in der Woche arbeiten muss und dass das Direktionsrecht beim AG liegt ist mir auch klar, aber über so eine Zeitspanne? Dann könnte ich ja rein theoretisch wenn ich Chef wäre nen Mitarbeiter von 7-9 arbeiten lassen dann 3 stunden heimschicken um 12 wieder kommen lassen dann bis 15/ 16 uhr arbeiten lassen wieder heimschicken und dann um 20 uhr nochmal 1-2 stunden herkommen lassen (sowas muss doch gesetzlich irgendwo geregelt sein) Ich weiß dass man 11 Stunden Ruhepause zwischen den Schichten machen muss aber endet meine Schicht wenn sie mich um 9 für zwei Stunden heimschickt?Oktavia hat geschrieben:Fragt sich, was vertraglich vereinbart ist. Ich gehe mal davon aus dass die konkrete Lage der Arbeitszeit nicht vereinbart wurde? Dann liegt das im Direktionsrecht des AG und man kann leider nur über Verhandlung mit der Leitung weiterkommen.
Überall im Land werden ErzieherInnen gesucht, wieso also nicht verhandeln und wenn darauf nicht eingegangen wird die Konsequenzen ziehen?
Das Hauptproblem ist und deshalb frag ich eigentlich, ist das im Sep. meine Schule wieder los geht und ich dann nicht so lange arbeiten kann mein AG weiß das aber wenn es weiterhin so läuft dann wird er darauf keine Rücksicht nehmen und ich möchte die Schule schon gern fertig machen :/
Ein Wechsel/ Kündigung ist momentan keine Option, da ich evtl. vorhabe in den nächsten Jahren (nach meine Schule zu Kündigen und ich das jetzt noch durchziehen wollt (zu viele Wechsel sind ja auch nicht gut))
Personalrat gibt es schon allerdings habe ich schon von einigen Gehört das sobald man sich an ihn wendet das Komplette Rathaus darüber bescheid weiß und somit auch gleich die Chefin und sowas macht halt leider auch keinen guten Eindruck vorallem dann nicht wenn man an der Situation nichts ändern kann und es doch Rechtens ist :/Tastenspitz hat geschrieben:Gibt es einen Betriebsrat?
Könnte man sich mit Kolleginnen arrangieren und der KiGa Leitung eine fertige Lösung anbieten?
Ich kann es ja mit dem Billigen Ermessen mal versuchen vielleicht funktioniert es
Ich möchte halt eine Allgemeine Lösung für die Situation finden, da so ein einspringen immer recht kurzfristig ist und dann über längere Zeit :/ und ich privat alle Termine meistens verschieben muss sobald ich erfahre das ich so arbeiten muss
Ich würde es ja schon gut finden wenn die zwei stunden nicht verschenkt währen sondern bezahlt werden würden (wie ist das da dann rechtlich mit den 10 Stunden oder zählen bezahlte Pausen nicht mit zur Arbeitszeit?)
Ich könnte ja evtl. noch daran hängen das wenn zwei Arbeitszeiten über nen längeren Zeitraum unterbrochen werden (durch z.B. Pause) ein Dienst-Teilvertrag existieren muss
Glaubt ihr damit komm ich durch? Ist das Rechtens so etwas zu verlangen? Alles kann man sich doch auch nicht bieten lassen oder täusche ich mich da?
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Re: Längere Pause
Du kannst Dir auch einen Ring durch die Nase ziehen lassen, und dich von der Chefin damit zur Belustigung aller Kinder durch den Garten führen lassen, wenn du diese aberwitzige Regelung zum geteilten Dienst akzeptierst.KleineZickex3 hat geschrieben: Alles kann man sich doch auch nicht bieten lassen oder täusche ich mich da?
Deine Chefin ist es, die dabei keinen guten Eindruck macht.Personalrat gibt es schon allerdings habe ich schon von einigen Gehört das sobald man sich an ihn wendet das Komplette Rathaus darüber bescheid weiß und somit auch gleich die Chefin und sowas macht halt leider auch keinen guten Eindruck vorallem dann nicht wenn man an der Situation nichts ändern kann und es doch Rechtens ist :/
Erster Schritt: Der Chefin sagen, das man dieses nicht mehr akzeptiert, und wenn das nicht sofort geändert wird, Du Dich an den Personalrat wenden musst. Weil es so nicht geht.
Wenn das nicht hilft:
Zweiter Schritt. An den Personalrat wenden.
Wenn das nicht hilft:
Dritter Schritt. An ver.di oder einen Anwalt, der sich im Arbeitsrecht auskennt, wenden.
Aber hampel' nicht so lange herum, wenn das Problem bis September gelöst werden muss.
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Re: Längere Pause
Ja, selbstverständlich erfährt die Chefin davon. Wie sonst soll der PR tätig werden, wenn er nicht verraten darf um wen es geht?KleineZickex3 hat geschrieben: Personalrat gibt es schon allerdings habe ich schon von einigen Gehört das sobald man sich an ihn wendet das Komplette Rathaus darüber bescheid weiß und somit auch gleich die Chefin und sowas macht halt leider auch keinen guten Eindruck vorallem dann nicht wenn man an der Situation nichts ändern kann und es doch Rechtens ist :/
Wenn man anonym bleiben will, kann man nur auf tröstenden Zuspruch hoffen.
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Re: Längere Pause
Ist wohl wieder ein "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" Fall.
Maximaldauer von Pausen? Nur indirekt über die minimale Ruhezeit oder eben Einzelurteile.KleineZickex3 hat geschrieben:sowas muss doch gesetzlich irgendwo geregelt sein
Das sollte man den AG tunlichst nachweisbar mitteilen und nicht einfach davonKleineZickex3 hat geschrieben:Das Hauptproblem ist und deshalb frag ich eigentlich, ist das im Sep. meine Schule wieder los geht und ich dann nicht so lange arbeiten kann
ausgehen. Es gilt klarzustellen, dass ab dem Datum xyz der AN um xx:yy Uhr den Betrieb/KiGa verlassen muß.KleineZickex3 hat geschrieben:mein AG weiß das
Das Detail nochmal hervorgehoben. Ansonsten mehr siehe dazu auch hier.FM hat geschrieben:Eine am gleichen Tag angeordnete unbezahlte Arbeitsunterbrechung
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