RVG-Kosten Vorschuss - Rückerstattung nach Mandatsende

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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Biergärtnerin
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RVG-Kosten Vorschuss - Rückerstattung nach Mandatsende

Beitrag von Biergärtnerin »

Hallo,

Frau F war bei einer Anwältin im Familienrecht.
Diese hat fleißig Vorschüsse eingesammelt.
In zwei Verfahren beinhaltete die Vorschussrechnung jeweils Terminsgebühren.
Der Anwältin wurde das Mandat gekündigt, weil sie u. a. ein unzulässiges
Anordnungsverfahren eingeleitet hatte.

Frage nun: muss sie die Vorschüsse ordentlich abrechnen und zB die beiden Terminsgebühren zurück erstatten?
Es fanden in beiden Verfharen keine Termine statt und waren auch nicht vorgesehen.

Sie hat des weiteren ein einstweiliges Anordnungsverfahren eingeleitet, wo dann der Hinweis des OberlG kam, dass das unzulääsig sei.
Auch hier hatte sie einen Vorschuss kassiert...kann dieser zurückverlangt werden?
ExDevil67
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Re: RVG-Kosten Vorschuss - Rückerstattung nach Mandatsende

Beitrag von ExDevil67 »

Unabhängig für was nun konkret Vorschüsse gezahlt wurden, hat die Anwältin eine ordentliche Abrechnung zu erstellen und dabei natürlich die Vorschüsse anzurechnen. Und je nach Endsumme bekommt dann eine der beiden Seiten noch Geld von der anderen.
Biergärtnerin
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Re: RVG-Kosten Vorschuss - Rückerstattung nach Mandatsende

Beitrag von Biergärtnerin »

Hey, danbke für die Antwort.

Wie sieht es damit aus, dass ein unzulässiges Verfahren eingeleitet wurde? Muss man diese Kosten auch tragen? Nach meinem Verständnis dürfte es doch Aufgabe eines Anwalts sein,
herauszufinden ob ein gerichtlicher Weg Sinn macht. Kommt kein Hinweis an den Kunden, dass das entweder unsinnig oder sehr riskant ist, muss der dann doch nicht auch nch die Zeche zahlen...oder?
Anders würde ich es ja verstehen, wenn ein Verfahren nicht unzulässig sondern unbegründet wäre.
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