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Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Moderator: FDR-Team

elvetrische
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Beitrag von elvetrische »

Hallo,

habe einen Kellereinbruch gehabt.Ploizei war da nahm alles.Laut zuständigen Polizist sollte ich in zwei Tagen vorbeikommen
um die schriftliche Anzeige und Stehlgutliste für die Versicherung abholen nur der zuständige Polizist ist laut Kollegen krank und
somit kann niemand die Anzeige bearbeiten.Was kann ich ich unternehmen.
Gruss
Townspector
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Beitrag von Townspector »

Abwarten bis der Kollege gesund ist?
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
Deputy
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Beitrag von Deputy »

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=46&t=275677

Richtig gewesen wäre im übrigen Strafprozessrecht, da es um Strafverfolgung geht.
windalf
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Beitrag von windalf »

Townspector hat geschrieben:Abwarten bis der Kollege gesund ist?
Aha und wenn gerade ein Einbruch läuft und der zuständige Kollege krank ist, dann ruft man als Opfer auch einfach später nochmal an? Wie wäre es denn einfach den/die Vertreter zu bemühen...

Es kann doch nicht sein das die Bearbeitung an einem einzelnen Polizisten hängt und es keine Vertreterregelungen gibt. Wenn der gestorben ist wird der Fall gar nicht mehr bearbeitet oder wie?
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
SusanneBerlin
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Beitrag von SusanneBerlin »

um die schriftliche Anzeige und Stehlgutliste für die Versicherung abholen nur der zuständige Polizist ist laut Kollegen krank und somit kann niemand die Anzeige bearbeiten
Haben die anwesenden Beamten die Entgegennahme der Stehlgutliste verweigert oder wurde lediglich gesagt, dass die Weiterbearbeitung der Anzeige erst erfolgt, wenn der Kollege wieder da ist?
Meine Frage:Was kann ich tun?
Kommt drauf an. Durften Sie jetzt Ihre Liste abgeben oder nicht? Wenn nicht, könnte man die Liste mit der Post an die Polizeidienststelle schicken. Aktenzeichen nicht vergessen!
Grüße, Susanne
Townspector
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Beitrag von Townspector »

windalf hat geschrieben:
Townspector hat geschrieben:Abwarten bis der Kollege gesund ist?
Aha und wenn gerade ein Einbruch läuft und der zuständige Kollege krank ist, dann ruft man als Opfer auch einfach später nochmal an? Wie wäre es denn einfach den/die Vertreter zu bemühen...
Uuund der rote Hering für nicht wirklich auf den Eingangsfall bezogene und überflüssige Polemik geht heute an Windalf *Applaus* <°<<>><
Es kann doch nicht sein das die Bearbeitung an einem einzelnen Polizisten hängt und es keine Vertreterregelungen gibt. Wenn der gestorben ist wird der Fall gar nicht mehr bearbeitet oder wie?
Sollten Sie gelegentlich am Berufsleben teilnehmen, dürfte Ihnen bewusst sein, dass es sowohl in Betrieben als auch in Behörden in der Regel fest zugewiesene Aufgabenbereiche für Mitarbeiter gibt. Wenn dieser nicht da ist und ein Vertreter z.B. aufgrund einer Wiederbesetzungssperre, einer ohnehin aus Geldmangel nicht besetzten Stelle oder schlicht ebenfalls wegen Krankheit nicht verfügbar ist, dann hat man eben Pech gehabt.

Und um auf Ihrem kleinen Polemikanfall zurückzukommen. Natürlich kann man auch einen Beamten aus dem Einsatz- und Streifendienst ziehen, um eine Liste abzuarbeiten - dann kämen wir vermutlich zu dem Fall, dass die Streife nach Anruf halt mal nach drei Tagen kommt.

Hinsichtlich der etwaig suboptimal alimentierten Gestaltung von Polizeisperren wenden Sie sich an Ihr Innenministerium :twisted:
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die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
Deputy
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Beitrag von Deputy »

windalf hat geschrieben:
Townspector hat geschrieben:Abwarten bis der Kollege gesund ist?
Aha und wenn gerade ein Einbruch läuft und der zuständige Kollege krank ist, dann ruft man als Opfer auch einfach später nochmal an? Wie wäre es denn einfach den/die Vertreter zu bemühen...
Verschiedene Sachen sind verschieden dringlich; ein laufender Einbruch ist sehr dringlich, so ein Formular für die Versicherung nicht.

Im ersten Fall bricht man auch mal einen nicht so dringenden Auftrag ab, im zweiten Fall kann man es problemlos morgen oder übermorgen machen.
Townspector hat geschrieben:Es kann doch nicht sein das die Bearbeitung an einem einzelnen Polizisten hängt und es keine Vertreterregelungen gibt.
Die absolut allermeisten Vorgänge werden von einem Polizisten allein bearbeitet; wenn der 2 Tage krank ist, dann muss man eben 2 Tage auf so ein Formular warten. Bei 2 Monaten gibts eine Vertretung.
ktown
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Beitrag von ktown »

Wieso holt man eine Liste der gestohlenen Sachen bei der Polizei ab?
elvetrische hat geschrieben:Laut zuständigen Polizist sollte ich in zwei Tagen vorbeikommen
um die schriftliche Anzeige und Stehlgutliste für die Versicherung abholen
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
SusanneBerlin
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Beitrag von SusanneBerlin »

Deputy hat geschrieben:Richtig gewesen wäre im übrigen Strafprozessrecht, da es um Strafverfolgung geht.
Wir haben doch gar kein Unterforum Strafprozessrecht. Im Straf- und Ordungswidrichkeitsrecht ist er doch am nächsten drann. Oder war dieser thread ursprünglich woanders?
Grüße, Susanne
Deputy
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Beitrag von Deputy »

SusanneBerlin hat geschrieben:Oder war dieser thread ursprünglich woanders?
Ja - sowohl im Verbraucherrecht wie auch im Polizeirecht; aber Du hast schon recht, ich habs blöd geschrieben, hier ist er richtig.
windalf
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Beitrag von windalf »

Sollten Sie gelegentlich am Berufsleben teilnehmen, dürfte Ihnen bewusst sein, dass es sowohl in Betrieben als auch in Behörden in der Regel fest zugewiesene Aufgabenbereiche für Mitarbeiter gibt.
Ja im arbeite im Dienstleistungsbereich und eine solche Antwort würde bei uns ein Kunde niemals erhalten. WIr haben auch entsprechende Vertreterregeln. Da würde sich dann ein Kollege drum kümmern. Insbesondere würde dabei nicht herauskommen, dass der Kunde sich in zwei Tagen nochmal melden/vorbeikommen soll, sondern wir liefern so schnell wir können nach und melden uns unaufgefordert.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Deputy
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Beitrag von Deputy »

@windalf
So Sprüche hab ich schon von etlichen Unternehmen gehört - wenn ich dann tatsächlich was gebraucht habe, sah es regelmäßig anders aus. Wobei es auch in den meisten Fällen kein Problem ist, mal 2 Tage zu warten.

Wenn es nur um 2 Tage geht wäre es sogar unsinnig, sich in einen anderen Vorgang einzuarbeiten bzw. stapelweise Akten zu durchsuchen, während die eigenen liegen bleiben - das wäre schlichtweg ineffizient.
windalf
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Beitrag von windalf »

So Sprüche hab ich schon von etlichen Unternehmen gehört
Und wenn das Unternehmen schlecht ist verschwindet es vom Markt. Wie wechsel ich denn den Dienstleister Polizei bei Schlechtleistung?
Wenn es nur um 2 Tage geht wäre es sogar unsinnig, sich in einen anderen Vorgang einzuarbeiten bzw. stapelweise Akten zu durchsuchen, während die eigenen liegen bleiben - das wäre schlichtweg ineffizient.
Wenn es denn tatsächlich dabei bleibt. Ob der Polizist nach 2 Tagen wirklcih wieder da ist oder eine neue Krankschreibung hat weiß keiner. Der Kunde soll aber tatsächlich in 2 Tagen nochmal auf gut Glück antanzen. Eine gute Dienstleistung sieht anders aus
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Deputy
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Beitrag von Deputy »

windalf hat geschrieben:Und wenn das Unternehmen schlecht ist verschwindet es vom Markt.
Ja. Und Zitronenfalter falten Zitronen. Genau so einfach isses.
freemont
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Beitrag von freemont »

windalf hat geschrieben:...
Wenn es denn tatsächlich dabei bleibt. Ob der Polizist nach 2 Tagen wirklcih wieder da ist oder eine neue Krankschreibung hat weiß keiner. Der Kunde soll aber tatsächlich in 2 Tagen nochmal auf gut Glück antanzen. Eine gute Dienstleistung sieht anders aus
Ja, es geht schliesslich nicht um eine fundamentale, nachhaltige Entscheidung, sondern um eine reine Sachbearbeitertätigkeit, Massengeschäft.

Inwieweit das justiziabel ist, ist die Frage, aber so geht das nicht. Einfach die Probleme beim Bürger abzuladen. Der bezahlt schliesslich den Spass und kann mit Fug und Recht verlangen, dass er dafür einen Gegenleistung erhält. Da ist die Fach- und Rechtsaufsicht gefordert. Ich fürchte aber, dass Das bis nach ganz oben achselzuckend hingenommen wird.

Für Schäden ist die Polizei haftbar, wenn durch die verzögerte Geltendmachung bei und verspäteter Regulierung durch die Versicherung dem Geschädigten finanzieller Schaden entsteht. Aber das ist mühsam auszuprozessieren. Und das weiss die Behörde ganz genau. Und nutzt das aus.
Wer keinen Vertreter braucht ist überflüssig. Aufgabe und Stelle können dann wegfallen.
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