Nebenkostenabrechnung
Moderator: FDR-Team
Nebenkostenabrechnung
Hallo Forum,
folgende Frage. Mieter wohnt in einer Wohnung im 8. Jahr.
Nachforderung der Vorauszahlungen für die Nebenkosten wurden 2014 gezahlt. Dies war die 1. Abrechnung überhaupt. Dann wieder keine Abrechnung in 2015 und 2016 und in diesem Jahr Rückzahlung eines Guthabens.
ABER und nun die Frage: in der Aufzählung was abgerechnet wurde, tauchen 2 Posten auf, die z.B. in der 2014 Abrechnung gar nicht aufgeführt waren.
Auf schriftliche Nachfrage beim VM kam die Antwort via Telefon = nicht schriftlich ! es handele sich um Kosten die Notrufbereitschaft und den Notruf für den Aufzug betreffend, falls der steckenbleibt.
Wartung desselben extra.
Was ist davon zu halten und auf welchen Paragrafen kann sich das beziehen ?
Danke für Antworten
gruss gisbert
folgende Frage. Mieter wohnt in einer Wohnung im 8. Jahr.
Nachforderung der Vorauszahlungen für die Nebenkosten wurden 2014 gezahlt. Dies war die 1. Abrechnung überhaupt. Dann wieder keine Abrechnung in 2015 und 2016 und in diesem Jahr Rückzahlung eines Guthabens.
ABER und nun die Frage: in der Aufzählung was abgerechnet wurde, tauchen 2 Posten auf, die z.B. in der 2014 Abrechnung gar nicht aufgeführt waren.
Auf schriftliche Nachfrage beim VM kam die Antwort via Telefon = nicht schriftlich ! es handele sich um Kosten die Notrufbereitschaft und den Notruf für den Aufzug betreffend, falls der steckenbleibt.
Wartung desselben extra.
Was ist davon zu halten und auf welchen Paragrafen kann sich das beziehen ?
Danke für Antworten
gruss gisbert
Re: Nebenkostenabrechnung
Was ist im Mietvertrag zu den Nebenkosten vereinbart?
Re: Nebenkostenabrechnung
Hallo webelch, danke erst mal für die Antwort.
Mieter ist momentan unterwegs und kann nicht in den Vertrag gucken. Soweit er sich erinnert, sind die einzelnen Posten gar nicht aufgeführt, sondern beziehen sich auf eine Liste, die gesetzlich abrechnungsfähig sei.
Es besteht keine Kenntnis von MVen bei denen Aufzugskosten ein Thema wären.
Vielleicht gibt es noch andere Erfahrungen, die von MVen in Häusern mit Aufzug was beitragen können.
gruss gisbert
Mieter ist momentan unterwegs und kann nicht in den Vertrag gucken. Soweit er sich erinnert, sind die einzelnen Posten gar nicht aufgeführt, sondern beziehen sich auf eine Liste, die gesetzlich abrechnungsfähig sei.
Es besteht keine Kenntnis von MVen bei denen Aufzugskosten ein Thema wären.
Vielleicht gibt es noch andere Erfahrungen, die von MVen in Häusern mit Aufzug was beitragen können.
gruss gisbert
Re: Nebenkostenabrechnung
Sollte im Mietvertrag auf die BetrKV verwiesen worden sein, mag ich daraus
zitieren.§ 2 BetrKV hat geschrieben:Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:(..)
7. die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage;
Re: Nebenkostenabrechnung
Die Kosten für die Notrufbereitschaft und die Telefonkosten für die Leitung sind umlagefähige Kosten. Wenn vertraglich vereinbart.
Re: Nebenkostenabrechnung
Hallo webelch,
ok - steht also im Gesetz. Dann wäre der zitierte Satz vermutlich die Richtung, in die die Frage des Mieters gehen sollte. Er will ja keinen Mietstress, aber auch nicht doof sein; denn die Abrechnungen der letzten 2 Jahre geben die Regelmäßigkeit vermutlich nicht her.
[quote="webelch"]
....der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit
Danke für die Antwort
gruss gisbert
ok - steht also im Gesetz. Dann wäre der zitierte Satz vermutlich die Richtung, in die die Frage des Mieters gehen sollte. Er will ja keinen Mietstress, aber auch nicht doof sein; denn die Abrechnungen der letzten 2 Jahre geben die Regelmäßigkeit vermutlich nicht her.
[quote="webelch"]
....der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit
Danke für die Antwort
gruss gisbert
Re: Nebenkostenabrechnung
Hallo lottchen,
danke dir auch für die Antwort. Im Mietvertrag konnte der § und seine Ausführungen nicht gefunden werden.
gruss gisbert
danke dir auch für die Antwort. Im Mietvertrag konnte der § und seine Ausführungen nicht gefunden werden.
gruss gisbert
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Re: Nebenkostenabrechnung
Einmal im Jahr ist doch regelmäßig.Er will ja keinen Mietstress, aber auch nicht doof sein; denn die Abrechnungen der letzten 2 Jahre geben die Regelmäßigkeit vermutlich nicht her.
Grüße, Susanne
Re: Nebenkostenabrechnung
Wenn denn jährlich abgerechnet wird. Der Fragesteller hat aber etwas anderes mitgeteilt.SusanneBerlin hat geschrieben:Einmal im Jahr ist doch regelmäßig.Er will ja keinen Mietstress, aber auch nicht doof sein; denn die Abrechnungen der letzten 2 Jahre geben die Regelmäßigkeit vermutlich nicht her.
Die Nachforderungen bis 2012 hätte er gar nicht mehr zahlen müssen. Und ggf. für 2015 angefallene muss er nur zahlen, wenn die Abrechnung spätestens am 31.12.2016 zugegangen ist.gisbert hat geschrieben:Mieter wohnt in einer Wohnung im 8. Jahr.
Nachforderung der Vorauszahlungen für die Nebenkosten wurden 2014 gezahlt. Dies war die 1. Abrechnung überhaupt. Dann wieder keine Abrechnung in 2015 und 2016 und in diesem Jahr Rückzahlung eines Guthabens.
Zuletzt geändert von Hanomag am 17.08.17, 19:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nebenkostenabrechnung
Und die nächsten 2 Sätze aus dem Eingangsposting:
Nachforderung der Vorauszahlungen für die Nebenkosten wurden 2014 gezahlt. Dies war die 1. Abrechnung überhaupt.
Grüße, Susanne
Re: Nebenkostenabrechnung
Die Kosten fallen aber regelmäßig an. Egal, ob sie abgerechnet werden oder nicht. Wenn man argumentieren will, dass sie nicht regelmäßig abgerechnet werden (und damit nicht mehr umgelegt werden dürfen) träfe das ja auf alle Nebenkosten zu. Wenn es keine Abrechnungen gibt kann der Mieter doch seine kompletten Vorauszahlungen zurückfordern (für die Jahre, wo das noch nicht verjährt ist). Warum macht der Mieter das nicht?
Re: Nebenkostenabrechnung
Ich denke diese Kosten
fallen unter "die Kosten der Beaufsichtigung".
Solange kein Notruf nötig war, werden die Kosten wohl im minimalen Bereich liegen, wenn aber ein Notruf erfolgt und einen besonderen Einsatz erfordert, könnten da schon höhere Kosten anfallen.
es handele sich um Kosten die Notrufbereitschaft und den Notruf für den Aufzug betreffend, falls der steckenbleibt.
fallen unter "die Kosten der Beaufsichtigung".
Solange kein Notruf nötig war, werden die Kosten wohl im minimalen Bereich liegen, wenn aber ein Notruf erfolgt und einen besonderen Einsatz erfordert, könnten da schon höhere Kosten anfallen.
Gruß Spezi
Re: Nebenkostenabrechnung
Zum einen reden wir hier von umlegbaren Betriebskosten, zum anderen ist es doch so, dass Nachforderungen, die erst 12 Monate nach dem eigentlichen Abrechnungszeitraum abgerechnet und eingefordert werden, nicht mehr entrichtet werden müssen.lottchen hat geschrieben:Die Kosten fallen aber regelmäßig an. Egal, ob sie abgerechnet werden oder nicht. Wenn man argumentieren will, dass sie nicht regelmäßig abgerechnet werden (und damit nicht mehr umgelegt werden dürfen) träfe das ja auf alle Nebenkosten zu.
Ist das so?lottchen hat geschrieben:Wenn es keine Abrechnungen gibt kann der Mieter doch seine kompletten Vorauszahlungen zurückfordern (für die Jahre, wo das noch nicht verjährt ist)
Vermutlich, weil der Vermieter dann noch abrechnen kann, ohne allerdings Nachforderungen stellen zu können.lottchen hat geschrieben: Warum macht der Mieter das nicht?
Re: Nebenkostenabrechnung
Hallo @,
ist spannend Eure Gedanken zum Thema zu lesen. Der Mieter muss sich da wohl noch mal hinsetzen und genau überlegen, ob und wie er dieses "Gesamt" bewerten und handhaben will.
kurz nachdem dieses posting hier eingestellt wurde, war der Fahrtstuhl "außer Betrieb" gesetzt für 3 Tage !! mit der Begründung durch Zettel: Notruf sei kaputt.
Der Mieter fragt sich nun, ob in der NK-Abrechnung für das Jahr 2016 quasi von rückwärts was gefordert wird, was zum diesjährigen Zeitpunkt dann die Kosten für die aktuelle Reparatur wäre. Immerhin geht es um einen Betrag von über 100€.
Weder in 2015 (etwas unsicher) noch in 2016 (ganz sicher nicht) gab es einen Notruf und auch keine Stilllegung wegen evtl. Wartung des Fahrstuhls.
Das ist schon seltsam.
gruss gisbert
ist spannend Eure Gedanken zum Thema zu lesen. Der Mieter muss sich da wohl noch mal hinsetzen und genau überlegen, ob und wie er dieses "Gesamt" bewerten und handhaben will.
kurz nachdem dieses posting hier eingestellt wurde, war der Fahrtstuhl "außer Betrieb" gesetzt für 3 Tage !! mit der Begründung durch Zettel: Notruf sei kaputt.
Der Mieter fragt sich nun, ob in der NK-Abrechnung für das Jahr 2016 quasi von rückwärts was gefordert wird, was zum diesjährigen Zeitpunkt dann die Kosten für die aktuelle Reparatur wäre. Immerhin geht es um einen Betrag von über 100€.
Weder in 2015 (etwas unsicher) noch in 2016 (ganz sicher nicht) gab es einen Notruf und auch keine Stilllegung wegen evtl. Wartung des Fahrstuhls.
Das ist schon seltsam.
gruss gisbert
Re: Nebenkostenabrechnung
Der Dienst des Notrufes dürfte auch dann Kosten erzeugen, wenn kein Notfall eintritt. Die Rechtmäßigkeit der Abrechnung dieser Kosten haben die Forenten ja bestätigt.
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