Auf eigene Rechnung Zurückschicken

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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U.Ehrlich
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Auf eigene Rechnung Zurückschicken

Beitrag von U.Ehrlich »

Hallo,
Ich habe mir vor einer Woche von einem Versandhandel ein Fitnessgerät gekauft und leider ging nach den 2. mal trainieren schon etwas kaputt.
Der Händler meinte, dass ich das Gerät auf eigener Rechnung zurückschicken muss. Stimmt das? Wenn ja, dann ist das nicht gerade günstig!
Bitte um Hilfe!
Zuletzt geändert von hawethie am 15.08.17, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Düüdi
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Re: Auf eigene Rechnung Zurückschicken

Beitrag von Düüdi »

Bei Vertragsschluss müsste geregelt worden sein, wer welche Kosten trägt. Das müsstest du eben auf der Seite nachlesen.
Freundliche Grüße
Düüdie
SusanneBerlin
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Re: Auf eigene Rechnung Zurückschicken

Beitrag von SusanneBerlin »

Wenn Sie Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen, muss der Verkäufer den Transport erstatten. Es kann aber sein, dass sich der Verkäufer das Gerät erstmal selbst ansehen will um den Fehler festzustellen. Der Verkäufer kann verlangen, dass man das Gerät erstmal auf eigene Kosten zurückschickt, und sollte der Mangel tatsächlich vestehen, kann man die Transportkisten zurückverlangen. Es empfiehlt sich, für die Mängel vorher Beweise zu sichern (Zeugen, Fotos).

Wenn man nur den Widerruf erklärt (das Gerät nicht mehr haben will), dann trägt der Käufer die Transportkosten.

Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung müssen Sie dem Verkäufer 2 Reperaturversuche zugestehen. Erst wenn die 2 Reparaturversuche erfolglos sind, kann man vom Kauf zurücktreten.

Übrigens ist es für die Fragestellung unerheblich, wo Sie das Teil gekauft haben und es ist auch gegen die Forenregeln hier, auf Shops zu verlinken. Löschen Sie also bitte den Link aus Ihrem Posting (mit dem Button "Beitrag editieren". Das geht ca. eine Stunde lang nach Erstellen des Beitrags)
Grüße, Susanne
SusanneBerlin
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Re: Auf eigene Rechnung Zurückschicken

Beitrag von SusanneBerlin »

Düüdi hat geschrieben:Bei Vertragsschluss müsste geregelt worden sein, wer welche Kosten trägt. Das müsstest du eben auf der Seite nachlesen.
Nur weil irgenwas irgendwo auf der Shopseite steht, wird das nicht Vertragsbestandteil. Es müsste schon in den AGB stehen und die AGB wirksam einbezogen worden sein. Und selbst dann kann der Verkäufer die Kosten für die Inanspruchnahme der Gewährleistung nicht auf den Kunden abwälzen.
Grüße, Susanne
freemont
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Re: Auf eigene Rechnung Zurückschicken

Beitrag von freemont »

SusanneBerlin hat geschrieben: ... Der Verkäufer kann verlangen, dass man das Gerät erstmal auf eigene Kosten zurückschickt, und sollte der Mangel tatsächlich vestehen, kann man die Transportkisten zurückverlangen.
...
Wie kommen Sie denn darauf, woher nehmen Sie das?

Es ist doch so, dass der BGH unter Hinweis auf §§ 439 II, 476 BGB entschieden hat, dass der Käufer sogar einen Vorschuss auf die VSK beanspruchen kann. Die Verbraucherschutzrechte würden sonst u.U. leer laufen.

Wie kommen Sie zu Ihrer gegenteiligen Auffassung? Wie wollen Sie das gegen den BGH begründen?
derblacky
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Re: Auf eigene Rechnung Zurückschicken

Beitrag von derblacky »

SusanneBerlin hat geschrieben: ...
Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung müssen Sie dem Verkäufer 2 Reperaturversuche zugestehen. Erst wenn die 2 Reparaturversuche erfolglos sind, kann man vom Kauf zurücktreten.
...
Nach BGB §439 1) müsste man doch auch die Lieferung eines neuen Gerätes verlangen können, oder?

Tschau
Majo
ExDevil67
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Re: Auf eigene Rechnung Zurückschicken

Beitrag von ExDevil67 »

Würde das aber nicht bedingen das ein Mangel Ursache ist und keine Fehlbedienung? Zumindest eine Prüfung des Schadens wird man dem Händler schon zugestehen müssen.
SusanneBerlin
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Re: Auf eigene Rechnung Zurückschicken

Beitrag von SusanneBerlin »

Nach BGB §439 1) müsste man doch auch die Lieferung eines neuen Gerätes verlangen können, oder?
Der Verkäufer wird einwenden, dass BGB §439 3) zur Anwendung kommt, und er den Mangel an dem bemängeltem Gerät beseitigen will.
Grüße, Susanne
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