Herauszögern des Scheidungstermins

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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Kenny-1980
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Herauszögern des Scheidungstermins

Beitrag von Kenny-1980 »

Hallo zusammen,

Person A und B möchten sich scheiden lassen. A zahlt an B Trennungsunterhalt. Nachehelicher Unterhalt wurde per Scheidungsvereinbarung ausgeschlossen.

Die Scheidung wurde im Dezember 2016 eingereicht und bis heute scheinen Unterlagen von B zu fehlen. (Wohlgemerkt es geht nur um die Rente welche geklärt werden muss. Hier ist in der Ehezeit nur 1 Arbeitgeber sowie eine kurze Unterbrechung wg. Elternzeit gewesen) Hier war in den Unterlagen eigentlich auch relativ klar gestellt, das man innerhalb 1 Monats diese auszufüllen hat.

Hat Person A hier Möglichkeiten das B nicht offensichtlich weiterhin so auf Zeit spielt? A wurde zudem gesagt, das der Termin normal nach 3 bis max. 4 Monaten steht... Aber hier sind es bald 10.

Würde mich über Kommentare freuen.

Grüße
Chavah
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Re: Herauszögern des Scheidungstermins

Beitrag von Chavah »

Nun ja, es war vielleicht taktisch nicht so ganz günstig, eine Scheidungsvereinbarung mit dem Inhalt zu treffen.

Okay. Die Frage ist doch, inwieweit überhaupt noch Angaben der Ehefrau erforderlich sind, um den Rentenverlauf zu klären. Eigentlich dürfte da gar nichts fehlen, da man ja schon über ein Jahr getrennt lebt. Ansonsten kann das Gericht nicht nur eine Frist setzen, sondern auch ein Zwangsgeld festsetzen. Nur, die 3-4 monatige Frist bis zur Scheidung, das war wohl sehr naiv. Selbst wenn alles klar ist, hast du eine Vorstellung, wie viele Verfahren ein Richter so im Jahr bearbeiten muss?

Dein Anwalt sollte Standanfrage beim Gericht halten. Den Antrag stellen, dass die Ehefrau unter Druck gesetzt wird. Mehr kann man nicht tun.

Chavah
rabenthaus
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Re: Herauszögern des Scheidungstermins

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

man kann aber auch die Scheidung von den Scheidungsfolgen abtrennen lassen. Dann wird erst die Scheidung durchgeführt und danach der Rest.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
Chavah
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Re: Herauszögern des Scheidungstermins

Beitrag von Chavah »

Dazu muss aber das Gericht mitspielen. Einen Anspruch gibt es nicht. Und viele Gerichte machen das nicht mit, einfach, weil sie nach der Abtrennung die Unterlagen erst recht nicht bekommen. Einfach weil das Interesse am Verfahren nach Scheidung häufig gen null tendiert.

Chavah
zimtrecht
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Re: Herauszögern des Scheidungstermins

Beitrag von zimtrecht »

Kenny-1980 hat geschrieben: Hat Person A hier Möglichkeiten das B nicht offensichtlich weiterhin so auf Zeit spielt? A wurde zudem gesagt, das der Termin normal nach 3 bis max. 4 Monaten steht... Aber hier sind es bald 10.
Würde mich über Kommentare freuen.
Grüße
Aktuelle und leider persönliche Erfahrung (auch mit Scheidungsfolgenvereinbarung): Alle von der DRV geforderten Unterlagen für die Kontenklärung wurden innerhalb der Frist übersandt. Aber die fordern immer wieder neue Nachweise an (z.B. zu Studienzeiten, Nebenerwerb während des Studiums usw.) und dann dauert die Abstimmung zwischen den Dezernaten ewig. Bei uns haben sie jetzt 8 Wochen gebraucht, um die Erziehungszeiten beider Elternteile abzustimmen und wollten jetzt auch noch 2 Monate Zeit brauchen, um die Zuordnung der gleichzeitigen Erziehungszeit zu prüfen (wie? machen die Zeitreise und gucken?). Im März wurde die Scheidung eingereicht, im April waren die Unterlagen beim Gericht und seit Mai läuft nun die Kontenklärung der DRV :-( <ironie>Nun sind wir zuversichtlich, dass der Gerichtstermin doch noch dieses Jahr stattfindet....</iromie>

Es muss also nicht unbedingt böse Absicht des Partners sein - die Kontenklärung betrifft leider nicht nur die Ehezeit, sondern den gesamten Rentenzeitraum. Ich musste fast 30 Jahre nach dem Abitur nun sogar doch nochmal das Schulzeugnis raussuchen, um diese Schulzeit nachzuweisen. Immerhin ist das ja nun mal erledigt, es empfiehlt sich, das in der Tat viel früher zu machen.
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