Pflegereform und Pflegebratungsverpflichtung

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bedsitter
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Pflegereform und Pflegebratungsverpflichtung

Beitrag von bedsitter »

Hallo!

Ich habe seit 2014 Pflegestufe 0 besessen. Nun wurde daraus 2016 ohne Prüfung Pflegegrad 2 mit dem eine halbjährliche Verpflichtung zur Pflegeberatung verbunden ist.
Diese war bei der Pflegestufe 0 nur eine Kannleistung und dies natürlich nicht ohne Grund, der Pflegeaufwand war einfach zu gering und für eine Normalperson als noch leistbar eingestuft.
An meinen gesundheitlichen Bedingungen hat sich nichts verändert. Jetzt bekam ich von der Kasse die Androhung die Hälfte des Pflegegeldes einzubehalten, weil kein Beratungsschein vorliegt.
Meine private Pflegeperson ist nicht bereit diese Beratung haljährlich ständig über sich ergehen zu lassen.
Mir wäre es auch recht unangehem und anstregend, zumal ich vor ein paar Jahren einen Missbrauch seitens eines ambulanten Betreuungsdienstes erleben musste. Fremde in meine Wohnung ist für mich eher tabu. Die Pflegeberatungsgespräche haben ja anleitend in der Wohnung stattzufinden.
Besteht irgendwie eine Möglichkeit diese rechtliche Nichtverpflichtung bei der ursprünglichen Pflegestufe 0 noch einmal rechtlich berücksichtigt zu finden?
Hat jemand damit Erfahrung?

Danke im Voraus.
MfG
FM
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Re: Pflegereform und Pflegebratungsverpflichtung

Beitrag von FM »

Siehe: https://dejure.org/gesetze/SGB_XI/37.html

Demnach hat man bei Pflegegrad 1 das Recht, ab Pflegegrad 2 die Pflicht dies abzurufen.

Es müsste möglich sein, auf GHrad 2 zu verzichten, so dass die Regelungen für Grad 1 gelten. Dann aber eben auch weniger Geld.

Natürlich darf dabei auch eine andere Person eigener Wahl anwesend sein. Es ist nicht festgelegt, dass die private Pflegeperson anwesend sein MUSS, obwohl das natürlich zweckmäßig wäre.
compi57
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Re: Pflegereform und Pflegebratungsverpflichtung

Beitrag von compi57 »

... das Problem geht noch ein wenig weiter:

Zum einen gibt es natürlich bei Pflegegrad 2 mehr Geld als bei Pflegegrad 1, und der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 (max. 125 Euro) kann nur abgerufen werden, wenn die Leistungen von qualifiziertem Personal erbracht werden. Das ist bei Privatpersonen in der Regel nicht der Fall (besonders wenn schon die Beratung nicht wahrgenommen werden soll).

Ich würde nach einer anderen Pflegeperson Ausschau halten, da ansonsten die Zahlungen gesamt wegfallen dürften.

Man kann jetzt trefflich über die rechtlichen Änderungen diskutieren, aber so ist jetzt das Recht ab dem 01.01.2017.
mondbein
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Re: Pflegereform und Pflegebratungsverpflichtung

Beitrag von mondbein »

Deine private Pflegeperson muss beim Beratungseinsatz gar nicht anwesend sein. Mit (ehemals) Stufe 0 bist du hoffentlich noch so fit, dass du alleine die Tür öffnen kannst, dann kannst du das ganz alleine managen.
Finde es aber ehrlich gesagt sehr suspekt, dass deine Pflegeperson nicht dazu bereit ist, diesen Besuch mit dir gemeinsam zu absolvieren!
winterspaziergang

Re: Pflegereform und Pflegebratungsverpflichtung

Beitrag von winterspaziergang »

bedsitter hat geschrieben: Meine private Pflegeperson ist nicht bereit diese Beratung halbjährlich ständig über sich ergehen zu lassen.
...
Hat jemand damit Erfahrung?
ja- daher bleibt unklar, was an dem Gespräch ein "über sich ergehen lassen" sein soll. Halbjährlich kann zudem nicht ständig sein, denn es findet ja nur 2x Jahr statt.
Dass Gelder bezogen werden und keine Prüfung weder des Pflegebedürftigen, noch der Pflegeperson erfolgen darf, wird mit Sicherheit nicht funktionieren.

Im Übrigen haben die Änderungen seit dem 01.01.2017 eine Reihe von vorher nicht vorhandenen Hilfen und deutlich mehr Gelder für Betroffene ergeben, weswegen etwas unverständlich bleibt, was es daran zu diskutieren gibt.
gitta.
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Re: Pflegereform und Pflegebratungsverpflichtung

Beitrag von gitta. »

Ich hatte vor Kurzem das erste Pflegeberatungsgespräch, da meine demenzkranke Mutter ebenfalls Pflegegeld nach Pflegegrad 2 erhält.

Ein Anruf bei einem bekannten großen Pflegeanbieter und 2 Tage später fand der Termin statt.

Es wurde kurz besprochen, ob alle möglichen Hilfen ausgeschöpft wurden, Angebote hinsichtlich Verhinderungspflege usw. wurde
erklärt und dann war das Gespräch nach nicht einmal 20 Minuten vorbei. Völlig unproblematisch.

Der Pflegedienst hat sich den nächsten Beratungstermin vorgemerkt und wird in einem halben Jahr daran erinnern, damit ich es nicht
noch einmal vergesse.

Der Bericht darüber, dass das Gespräch stattgefunden hat und die zu Pflegende ausreichend versorgt ist, wurde direkt an die Pflegekasse gefaxt und
damit war die Sache erledigt.

Im Übrigen hätte ich als Pflegende nicht bei dem Termin nicht einmal anwesend sein müssen. Sinnvoll finde ich es aber schon.

Es geht dabei vor allem darum zu schauen, dass der/die zu Pflegende auch tatsächlich ausreichend versorgt ist.
mondbein
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Re: Pflegereform und Pflegebratungsverpflichtung

Beitrag von mondbein »

gitta. hat geschrieben: Es geht dabei vor allem darum zu schauen, dass der/die zu Pflegende auch tatsächlich ausreichend versorgt ist.
Genau DAS ist der springende Punkt! Unser Pflegedienst ist normalerweise auch in 5 Minuten fertig mit dem Besuch, dann kommt der wichtige Satz auf das Formular: "Die Pflege ist gesichert" - und das war es dann mal wieder für das nächste halbe Jahr.
Man kann auch mal improvisieren, wenn es sein muss: letztes Jahr war hier ein Virus im Umlauf und auch die Mitarbeiter unseres Pflegedienstes hatte es sehr großzügig erwischt. Die Leute wissen, dass ich immunsupprimiert bin und riefen an, um den Termin abzusagen, weil sie mich nicht anstecken wollten. Da ist mein Mann aufs Büro gefahren und hat dort die Unterschrift bekommen - das nächste Mal waren sie dann wieder bei uns vor Ort.
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