Strafbar "ACAB" als Aufkleber mit "Zusatz"
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Strafbar "ACAB" als Aufkleber mit "Zusatz"
Hallo,
folgender fiktiver Fall:
A fährt mit seinem Auto z.B. die Hauptstraße lang.
Von der "ferne" kleben hinten auf dem Auto untereinander folgende Buchstaben:
A
C
A
B
Eine Streife (o.Ä.) ist nun hinter A und sieht diesen "Ausdruck". A wird gestoppt.
Bei genauer Betrachtung steht folgendes hinten auf dem Auto drauf:
All
Polizeistelle Musterstadt
Musterstraße 1
00000 Musterstadt
Cops
Are
Bautifiul
Liegt hier eine Straftat seitens A vor?
Gruß
revoman2006
folgender fiktiver Fall:
A fährt mit seinem Auto z.B. die Hauptstraße lang.
Von der "ferne" kleben hinten auf dem Auto untereinander folgende Buchstaben:
A
C
A
B
Eine Streife (o.Ä.) ist nun hinter A und sieht diesen "Ausdruck". A wird gestoppt.
Bei genauer Betrachtung steht folgendes hinten auf dem Auto drauf:
All
Polizeistelle Musterstadt
Musterstraße 1
00000 Musterstadt
Cops
Are
Bautifiul
Liegt hier eine Straftat seitens A vor?
Gruß
revoman2006
Re: Strafbar "ACAB" als Aufkleber mit "Zusatz"
Pauschal wird man das aus der Ferne nicht eindeutig beantworten können. Aber ich würde mich nicht daraufverlassen das sich nicht irgendwo ein Staatsanwalt und ein Richter finden die das als strafbar betrachten.
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Re: Strafbar "ACAB" als Aufkleber mit "Zusatz"
Ich weiß zwar nicht ob
vllt. eine Beleidigung ist, aber letztlich ist es die Frage, was der Betreffende mit seinem verkasperten ACAB Aufdruck bei einem Empfänger der Botschaft als Empfindung auslöst. Problematisch hier ist die offensichtlich gezielte Einschränkung auf einen bestimmten PersonenkreisBautifiul
Der Betreffende dürfte aber ziemlich sicher irgendwann damit rechnen, dass sich jemand konkret beledigt fühlt und dies dann im Gerichtverfahren beurteilt wird, wenn nicht schon geschehen:revoman2006 hat geschrieben:All
Polizeistelle Musterstadt
Musterstraße 1
00000 Musterstadt
Cops
revoman2006 hat geschrieben:A wird gestoppt.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Re: Strafbar "ACAB" als Aufkleber mit "Zusatz"
Es ist doch nun wirklich keine besonders neue oder geheimgehaltene Erkenntnis, dass es bei einer Beleidigung nicht auf den konkreten Wortlaut ankommt, sondern darauf, in welcher individuellen Situation sie wie geäußert wurde und wie sie letztlich laut Überzeugung eines Richters gemeint war. Es ist wirklich ermüdend, dauernd neue Einfälle vermeintlich pfiffiger Leutchen zu lesen, die glauben, gerade sie mit ihrer alles überstrahlenden Intelligenz hätten eine bisher nie gekannte Hintertür oder gar Gesetzeslücke entdeckt, die ihnen Immunität vor Strafverfolgung ermöglicht und den Rechtsstaat, sofern davon noch etwas übrig ist, bedröppelt aus der Wäsche gucken lässt.
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Re: Strafbar "ACAB" als Aufkleber mit "Zusatz"
Eine Beleidigung wohl nicht zwangsläufig.
Aber ich habe im beruflichen Umfeld von diversen Kollegen gehört, dies das Ganze nach § 118 OWiG ahnden.
Aber ich habe im beruflichen Umfeld von diversen Kollegen gehört, dies das Ganze nach § 118 OWiG ahnden.
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
Re: Strafbar "ACAB" als Aufkleber mit "Zusatz"
Manchmal wird man dann auch, zurecht, ordentlich kontrolliert. Verbandskasten sollte nicht abgelaufen sein, Warndreieck vorhanden sein, Profiltiefe ausreichend sein, etc
Re: Strafbar "ACAB" als Aufkleber mit "Zusatz"
Tom Ate hat geschrieben:Manchmal wird man dann auch, zurecht, ordentlich kontrolliert. Verbandskasten sollte nicht abgelaufen sein, Warndreieck vorhanden sein, Profiltiefe ausreichend sein, etc
Nein, ganz und gar nicht. Die Kontrolle aus "Rache" um zu nerven ist rechtswidrig, sie geschieht nicht "zurecht".
Das verbietet sich in einem demokratischen Rechtsstaat, das ist der Polizei unwürdig und schadet ihrem Ansehen weiter.
Das ACAB ist strafbare Beleidigung, dann soll und muss ein Strafverfahren eingeleitet werden, das ist die rechtsstaatlich korrekte Vorgehensweise.
Re: Strafbar "ACAB" als Aufkleber mit "Zusatz"
Die Kontrolle dient der Verkehrssicherheit und ist rechtmäßig.
Re: Strafbar "ACAB" als Aufkleber mit "Zusatz"
Nein, die Kontrolle dient dazu zweckwidrig den Beleidiger zu schikanieren. Es liegt ein rechtswidriger Ermessensfehlgebrauch vor.Tom Ate hat geschrieben:Die Kontrolle dient der Verkehrssicherheit und ist rechtmäßig.
In Diktaturen ist das so üblich, Polizisten die einem Rechtsstaat die Treue geschworen haben und so handeln sollten sich schämen. Strafbar machen sie sich i.Ü. auch.
Dass Sie das hier auch noch - öffentlich - propagieren spricht Bände.
Der BGH hat eine legendierte Kontrolle kürzlich für rechtmäßig befunden. M.E. ein Fehlurteil, aber noch nicht einmal diese Maßgaben halten Sie ein.
§ 185 StGB sanktioniert die Beleidigung des Autofahrers, zur Kontrolle gibt es keinerlei Kausalität.
Re: Strafbar "ACAB" als Aufkleber mit "Zusatz"
Nein, die Kontrolle dient der Verkehrssicherheit. Jedoch darf die Polizei ein Auge zudrücken und mündlich ermahnen. Wer aber die Polizei missachtet, wird wohl kaum der Ermahnung ohne Verwarngeld zugänglich sein.
Kontrollieren darf die Polizei jeden, zur Verkehrssicherheit. Wer schon solche Aufkleber anbringt nimmt es mit seinen Pflichten wohl auch nicht allzu genau?
Somit alles in Ordnung mit der Kontrolle.
Kontrollieren darf die Polizei jeden, zur Verkehrssicherheit. Wer schon solche Aufkleber anbringt nimmt es mit seinen Pflichten wohl auch nicht allzu genau?
Somit alles in Ordnung mit der Kontrolle.
Re: Strafbar "ACAB" als Aufkleber mit "Zusatz"
Ich dachte das wäre alls Kollektivbeleidigung nicht grundsätzlich strafbar. Es gibt Menschen die haben diese Abkürzung sich hat auffälligen Stellen tätowieren lassen.freemont hat geschrieben: Das ACAB ist strafbare Beleidigung, dann soll und muss ein Strafverfahren eingeleitet werden, das ist die rechtsstaatlich korrekte Vorgehensweise.
Re: Strafbar "ACAB" als Aufkleber mit "Zusatz"
Pünktchen hat geschrieben:Ich dachte das wäre alls Kollektivbeleidigung nicht grundsätzlich strafbar. Es gibt Menschen die haben diese Abkürzung sich hat auffälligen Stellen tätowieren lassen.freemont hat geschrieben: Das ACAB ist strafbare Beleidigung, dann soll und muss ein Strafverfahren eingeleitet werden, das ist die rechtsstaatlich korrekte Vorgehensweise.
Es gibt ja buchstäblich kein Thema, das ähnlich intensiv vom BVerfG beackert wurde. Hier im thread liegt eine strafbare Beleidigung vor, wenn man die Auffassung des BVerfG ernst nimmt.
Um nur die neueste VB zu nennen, die vorangegangenen werden darin zitiert:
BVerfG, Beschluss vom 13. 6. 2017 – 1 BvR 2832/15
http://lexetius.com/2017,1689
Die Polizeiwillkür, zu der hier im Forum konstant aufgerufen und die Blaupause geliefert wird, ist allerdings keinesfalls gerechtfertigt.
Re: Strafbar "ACAB" als Aufkleber mit "Zusatz"
Gibt's dafür eine Rechtsgrundlage?Tom Ate hat geschrieben:Verbandskasten sollte nicht abgelaufen sein
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
Re: Strafbar "ACAB" als Aufkleber mit "Zusatz"
35h StVZO in Verbindung mit DIN 13 164 und Tatbestandsnummer 335124karli hat geschrieben:Gibt's dafür eine Rechtsgrundlage?Tom Ate hat geschrieben:Verbandskasten sollte nicht abgelaufen sein
Re: Strafbar "ACAB" als Aufkleber mit "Zusatz"
Danke. Wobei dem Fall eindeutig geschrieben würde, dass es nicht reicht, einen Beutel, auf dem ACAB steht, mit sich rumzutragen. Ich habe auch bewusst geschrieben, dass es nicht grundsätzlich strafbar wäre. Daher wollte ich mich auch bezüglich des Eröffnungspostings nicht festlegen.freemont hat geschrieben:Pünktchen hat geschrieben:Ich dachte das wäre alls Kollektivbeleidigung nicht grundsätzlich strafbar. Es gibt Menschen die haben diese Abkürzung sich hat auffälligen Stellen tätowieren lassen.freemont hat geschrieben: Das ACAB ist strafbare Beleidigung, dann soll und muss ein Strafverfahren eingeleitet werden, das ist die rechtsstaatlich korrekte Vorgehensweise.
Um nur die neueste VB zu nennen, die vorangegangenen werden darin zitiert:
BVerfG, Beschluss vom 13. 6. 2017 – 1 BvR 2832/15
http://lexetius.com/2017,1689
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