Gegen Durchsuchungsbeschluss vorgehen
Moderator: FDR-Team
Gegen Durchsuchungsbeschluss vorgehen
Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage an euch:
A ist Arbeitgeber von Team B. Jemand aus Team B begeht eine Straftat. Ohne Nennung von Rechtsgrundlagen fragt die Polizei bei A an und möchte alle Namen, Fotos und Anschriften aus Team B haben. Der Arbeitgeber lehnt diese Anfrage ab und beruft sich auf das Datenschutzrecht. Genauer gesagt sagt er, dass ohne Nennung einer Rechtsgrundlage keine Auskunft erteilt werden kann.
Ein Amtsgericht erlässt daraufhin einen Durchsuchungsbeschluss, die POL kommt und droht sämtliche IT mitzunehmen, wenn die nicht sofort die Unterlagen bekommen.
Ist so ein vorgehen rechtmäßig? Bzw. ist der Durchsuchungsbeschluss überhaupt rechtsgültig?
ich habe mal eine Frage an euch:
A ist Arbeitgeber von Team B. Jemand aus Team B begeht eine Straftat. Ohne Nennung von Rechtsgrundlagen fragt die Polizei bei A an und möchte alle Namen, Fotos und Anschriften aus Team B haben. Der Arbeitgeber lehnt diese Anfrage ab und beruft sich auf das Datenschutzrecht. Genauer gesagt sagt er, dass ohne Nennung einer Rechtsgrundlage keine Auskunft erteilt werden kann.
Ein Amtsgericht erlässt daraufhin einen Durchsuchungsbeschluss, die POL kommt und droht sämtliche IT mitzunehmen, wenn die nicht sofort die Unterlagen bekommen.
Ist so ein vorgehen rechtmäßig? Bzw. ist der Durchsuchungsbeschluss überhaupt rechtsgültig?
Re: Gegen Durchsuchungsbeschluss vorgehen
Wenn das AG den Durchuchungsbeschluss erlassen hat, dann zunächst einmal afaik: jamyLord hat geschrieben:Ein Amtsgericht erlässt daraufhin einen Durchsuchungsbeschluss, die POL kommt und droht sämtliche IT mitzunehmen, wenn die nicht sofort die Unterlagen bekommen.
Ist so ein vorgehen rechtmäßig? Bzw. ist der Durchsuchungsbeschluss überhaupt rechtsgültig?
Ob z.B. der Durchsuchungsbeschluss mit anwaltlicher Hilfe angefochten werden kann, ist mir nicht bekannt.
Soweit mir bekannt ist, kann man evtl. eine Durchsuchung vermeiden, wenn man der Polizei sofort, vor
Beginn der Durchsuchung die Gegenstände/Unterlagen aushändigt, nach denen gesucht werden soll.
Damit kann verhindert werden, dass die Polizei noch weitere Zufallsfunde macht (sofern da etwas ist), nach denen
sie eigentlich gar nicht zu suchen hat.
Das ist doch eigentlich schon ein Sonderangebot von Seiten der Polizei!myLord hat geschrieben:die POL kommt und droht sämtliche IT mitzunehmen, wenn die nicht sofort die Unterlagen bekommen.
Die Durchsuchung hätte auch gleich beginnen können!
Re: Gegen Durchsuchungsbeschluss vorgehen
Die Gültigkeit wird man erst im Anschluss überprüfen lassen können. Wie man sich bei einer Durchsuchung verhalten soll und welche Möglichkeiten es gibt, die Maßnahme juristisch anzugreifen, steht auf unzähligen Internetseiten von Rechtsanwälten. Das müsste Ihnen eigentlich aufgefallen sein, wenn Sie zuvor eine Internetsuchmaschine bemüht hätten.
Re: Gegen Durchsuchungsbeschluss vorgehen
Ja, nur geht es in den Fällen in der Regel um andere Konstellationen. z.B. dass bei Beschuldigten durchsucht wurde. Ein Satz aus dem Beschluss ist interessant: "Aufgrund des Umstandes, dass A die Herausgabe der personenbezogenen Daten und der Einsatzpläne bisher verweigert, ist die Annahme gerechtfertigt, dass sich die relevanten Beweismittel tatsächlich in den Privat-/Geschäftsfäumen befinden und die Durchsuchung zum Auffinden der Gegenstände führen wird."BäckerHD hat geschrieben:Die Gültigkeit wird man erst im Anschluss überprüfen lassen können. Wie man sich bei einer Durchsuchung verhalten soll und welche Möglichkeiten es gibt, die Maßnahme juristisch anzugreifen, steht auf unzähligen Internetseiten von Rechtsanwälten. Das müsste Ihnen eigentlich aufgefallen sein, wenn Sie zuvor eine Internetsuchmaschine bemüht hätten.
Re: Gegen Durchsuchungsbeschluss vorgehen
Was ist an diesem Satz jetzt interessant? Das ist ganz einfach der Grund, aus dem ein Richter die Durchsuchung angeordnet hat.
Re: Gegen Durchsuchungsbeschluss vorgehen
Ob sich die Durchsuchung nun gegen einen Beschuldigten oder einen Zeugen richtet (was anderes ist A hier für mich nicht) dürfte keinen Unterschied machen bei der Wahl der Rechtsmittel.
Wobei ich die Begründung schon etwas abenteuerlich finde. Nur weil A sich weigert Daten rauszurücken anzunehmen das was gefunden werden kann, dürfte ein dünnes Eis sein.
Zumal, was wenn bei A objektiv das gewünschte nicht zu finden ist, er es also auch nicht freiwillig rausrücken kann? Konsequenz wäre ja das wie angedroht die komplette IT zur Auswertung mitgenommen wird. Das kann aber ggf schon innerhalb weniger Tage / Stunden zu irreparablen Schäden führen, und so eine Auswertung kann ja gerne mal einige Monate wegen Überlastung dauern.
Wobei ich die Begründung schon etwas abenteuerlich finde. Nur weil A sich weigert Daten rauszurücken anzunehmen das was gefunden werden kann, dürfte ein dünnes Eis sein.
Zumal, was wenn bei A objektiv das gewünschte nicht zu finden ist, er es also auch nicht freiwillig rausrücken kann? Konsequenz wäre ja das wie angedroht die komplette IT zur Auswertung mitgenommen wird. Das kann aber ggf schon innerhalb weniger Tage / Stunden zu irreparablen Schäden führen, und so eine Auswertung kann ja gerne mal einige Monate wegen Überlastung dauern.
Re: Gegen Durchsuchungsbeschluss vorgehen
Die Frage wäre jetzt, ob es sich lohnt mit einer Beschwerde gegen die Durchsuchung vorzugehen.
Es ist richtig, dass A sich geweigert hat die Daten freiwillig herauszugeben. Wobei sich weigern bedeutete der Verweis auf das BDSG, und der Anforderung einer Rechtsgrundlage. Bzw. dem Verweis, dass man gerne in frage kommende Mitarbeiter benennt, aber nicht generell Listen und Daten rausgibt.
Wobei ich noch anmerken muss, dass die Auswertung der IT in dem Fall unmöglich wäre, da die Daten alle verschlüsselt sind.
Es ist richtig, dass A sich geweigert hat die Daten freiwillig herauszugeben. Wobei sich weigern bedeutete der Verweis auf das BDSG, und der Anforderung einer Rechtsgrundlage. Bzw. dem Verweis, dass man gerne in frage kommende Mitarbeiter benennt, aber nicht generell Listen und Daten rausgibt.
Wobei ich noch anmerken muss, dass die Auswertung der IT in dem Fall unmöglich wäre, da die Daten alle verschlüsselt sind.
Re: Gegen Durchsuchungsbeschluss vorgehen
Sie haben aber schon gelesen, dass A der Arbeitgeber ist? Da ein Arbeitgeber gewisse Aufzeichnungspflichten hat, darf man getrost davon ausgehen, dass da eigentlich was zu finden sein müsste, aus dem sich schliessen lässt, welcher der Mitarbeiter wohl zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem gewissen Ort gewesen sein könnte.ExDevil67 hat geschrieben:Zumal, was wenn bei A objektiv das gewünschte nicht zu finden ist, er es also auch nicht freiwillig rausrücken kann?
Es ist zudem immer wieder ein Irrglaube, dass eine Durchsuchung nicht rechtmässig wäre, nur weil dabei nichts gefunden wird.
Dann dauert es eben noch länger, bis man seine Sachen zurückbekommt.myLord hat geschrieben:Wobei ich noch anmerken muss, dass die Auswertung der IT in dem Fall unmöglich wäre, da die Daten alle verschlüsselt sind.
Re: Gegen Durchsuchungsbeschluss vorgehen
Es geht nicht darum, ob etwas gefunden wird oder nicht. Es geht darum, dass statt irgendwie Zeit zu geben um Unterlagen zusammen zu stellen, auf ein Mal durchsucht wird und gedroht wird, quasi die Firma dicht zu machen, wenn man nicht folgt.Flowjob hat geschrieben:ExDevil67 hat geschrieben:Es ist zudem immer wieder ein Irrglaube, dass eine Durchsuchung nicht rechtmässig wäre, nur weil dabei nichts gefunden wird.
Re: Gegen Durchsuchungsbeschluss vorgehen
Wollen Sie uns jetzt veräppeln? Im Eingangsbeitrag wurde die Mitteilung der gewünschten Informationen durch den AG verweigert, weil es aus seiner Sicht keine Rechtsgrundlage gibt. Also besorgt man sich die Rechtsgrundlage und die nennt sich nunmal Durchsuchungsbeschluss. Oder meinen Sie ernsthaft, die Ermittlungsbehörden hätten Zeit und Lust, unnötigerweise mit dem AG zu diskutieren?myLord hat geschrieben:Es geht darum, dass statt irgendwie Zeit zu geben um Unterlagen zusammen zu stellen
Re: Gegen Durchsuchungsbeschluss vorgehen
Dieser Unterschied ist aber im Moment der Durchsuchung für den Betroffenen nicht praxisrelevant. Es ergibt sich daraus für ihn kein Widerstandsrecht. Er kann nur, genau wie ein Beschuldigter, die Mitwirkung unterlassen und sofort einen Rechtsanwalt hinzubestellen (der allerdings hier wie dort nicht die Maßnahme beenden können wird).myLord hat geschrieben:Ja, nur geht es in den Fällen in der Regel um andere Konstellationen. z.B. dass bei Beschuldigten durchsucht wurde.
Re: Gegen Durchsuchungsbeschluss vorgehen
Im Eingangsposting und sonnst ging es darum, dass keine Rechtsgrundlage genannt wurde. Es hieß: Wir wollen Daten. Antwort: Was habt ihr für ein Recht. Rückantwort: Durchsuchungsbeschluss, ach ja und wir möchte die Daten sofort haben, sonnst finanzielle Ruinen....Flowjob hat geschrieben:Im Eingangsbeitrag wurde die Mitteilung der gewünschten Informationen durch den AG verweigert, weil es aus seiner Sicht keine Rechtsgrundlage gibt. Also besorgt man sich die Rechtsgrundlage und die nennt sich nunmal Durchsuchungsbeschluss. Oder meinen Sie ernsthaft, die Ermittlungsbehörden hätten Zeit und Lust, unnötigerweise mit dem AG zu diskutieren?
Re: Gegen Durchsuchungsbeschluss vorgehen
Und das ist genau das richtige Vorgehen, auch wenn Ihnen das nicht passt. Man hätte auch schon beim ersten Mal direkt mit Durchsuchungsbeschluss auftauchen können, hat dem AG ja aber sogar noch die Möglichkeit eingeräumt, das unkompliziert zu regeln. Hat er aber nicht gewollt.
Re: Gegen Durchsuchungsbeschluss vorgehen
Tut mir Leid, aber ich persönlich bin der Meinung, dass die HD ein letztes Mittel ist und nicht ein erstes im Ermittlungsverfahren, da die HD ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte darstellt.
Re: Gegen Durchsuchungsbeschluss vorgehen
Natürlich ist ein Durchsuchungsbeschluss eine rechtmäßige Grundlage. Kann ich aber auf dem Wege immer alle Daten bekommen die ich haben will, auch wenn mir diese auf anderem Wege nicht zustehen? So wie ich das lese hätte ja auch Schreiben "gemäß § 0815 (1) Wunschgesetz sind Sie zur Auskunft verpflichtet" gereicht.Flowjob hat geschrieben:Im Eingangsbeitrag wurde die Mitteilung der gewünschten Informationen durch den AG verweigert, weil es aus seiner Sicht keine Rechtsgrundlage gibt. Also besorgt man sich die Rechtsgrundlage und die nennt sich nunmal Durchsuchungsbeschluss.
Um es mal auf die Spitze zu treiben, die Daten die bei der LKW-Maut anfallen dürfen per Gesetz einzig zur Abrechnung der Maut genutzt werden. Eine normale Anfrage führt also immer ins Leere, mit Verweis auf die gesetzliche Grundlage. Könnte man die auch einfach so per Durchsuchungsbeschluss aushebeln?
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