Abmahnung durch Vermieter
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Abmahnung durch Vermieter
Hallo beisammen,
wenn Mieter A Mieter B vor Zeugen beleidigt hat, von wem kann B dann eine Abmahnung des A verlangen? Soll das B's Vermieter machen? Der hat ja eigentlich nichts damit zu schaffen. Wie kommt aber B an die Adresse des Vermieters von A, wenn die Hausverwaltung diese nicht raus rücken will? Kann er z.B. zu C gehen, welcher eine Eigentumswohnung im Haus hat und diesen nach der Adresse des Vermieters von A fragen oder würde C gar gegen das BDSG verstoßen, wenn er das täte?
Danke vorab für Ihre Antworten.
wenn Mieter A Mieter B vor Zeugen beleidigt hat, von wem kann B dann eine Abmahnung des A verlangen? Soll das B's Vermieter machen? Der hat ja eigentlich nichts damit zu schaffen. Wie kommt aber B an die Adresse des Vermieters von A, wenn die Hausverwaltung diese nicht raus rücken will? Kann er z.B. zu C gehen, welcher eine Eigentumswohnung im Haus hat und diesen nach der Adresse des Vermieters von A fragen oder würde C gar gegen das BDSG verstoßen, wenn er das täte?
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Freundliche Grüße
Düüdie
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Re: Abmahnung durch Vermieter
Hallo,
Von Niemandem. Es ist die Entscheidung des Vermieters und nicht im Ermessen von A, ob der VM seinen Mieter B abmahnt oder nicht.wenn Mieter A Mieter B vor Zeugen beleidigt hat, von wem kann B dann eine Abmahnung des A verlangen?
Grüße, Susanne
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Re: Abmahnung durch Vermieter
Hallo,
warum sollte der VM was damit zu tun haben?
Der AG von A ist doch auch außen vor, oder?
MfG
warum sollte der VM was damit zu tun haben?
Der AG von A ist doch auch außen vor, oder?
MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Abmahnung durch Vermieter
@ Susanne: B wurde doch beleidigt. Dass er eine Abmahnung nicht erzwingen kann, war mir eigentlich klar. Aber sollte B nun seinen eigenen Vermieter um Abmahnung bitten oder den des A? Oder kann er versuchen, die Adresse des Vermieters von A von C zu bekommen?
Freundliche Grüße
Düüdie
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Re: Abmahnung durch Vermieter
Was denn für eine Abmahnung?Düüdi hat geschrieben:Hallo beisammen,
wenn Mieter A Mieter B vor Zeugen beleidigt hat, von wem kann B dann eine Abmahnung des A verlangen.
Für Beleidigungen gibt es einen Paragrafen im Strafgesetzbuch. Der Vermieter von A, B oder sonst einem Buchstaben hat damit gar nichts zu tun. Das zeigt man bei der Polizei an. Fertig.
Abmahnung.......
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Abmahnung durch Vermieter
Was hat denn der Vermieter mit der Beleidigung zu schaffen?
Re: Abmahnung durch Vermieter
der Mieter hat mit dem Eigentümer einer anderen Wohnung keinerlei Verbindung und umgekehrt. Der Mieter kann natürlich Kontakt zu ihm aufnehmen, aber der Eigentümer muss auf nichts eingehen, nicht einmal mit dem Mieter reden. Andererseits kann der eigene Vermieter wiederum keine Abmahnung an den Mieter eines anderen Eigentümers schreiben. Oder er kann, aber es hat keinerlei Konsequenz.Düüdi hat geschrieben:@ Susanne: B wurde doch beleidigt. Dass er eine Abmahnung nicht erzwingen kann, war mir eigentlich klar. Aber sollte B nun seinen eigenen Vermieter um Abmahnung bitten oder den des A?
ja, das kann erOder kann er versuchen, die Adresse des Vermieters von A von C zu bekommen?
Selbst wenn der Eigentümer des Nachbarn ihm die Abmahnung schreibt- was verspricht man sich davon? Bei Wiederholung Kündigung? Das wird nicht so einfach gehen. Nicht jede private Streitigkeit unter Mietern, geht den Vermieter was an oder hat etwas mit dem Hausfrieden zu tun.
Und wieso sollte der Vermieter der anderen Wohnung eine teure Kündigung mit Räumungsklage riskieren, nur, weil sich Mieter A der Nachbarwohnung beleidigt sieht?
Re: Abmahnung durch Vermieter
Ich nehme mal an, es geht um Störung des Hausfriedens. Im Grunde muss B sich bei seinem eigenen Vermieter beschweren (nur mit diesem hat er einen Vertrag) und dieser müsste das weiterleiten. Aber eine einfache Beleidigung reicht wohl kaum aus, dass sich der Vermieter bemüßigst fühlt, As Vermieter zu kontaktieren und diesen zu bitten, seinem Mieter eine Abmahnung zu schreiben. Alternativ kann B auch zur Polizei gehen und A anzeigen, dann sind sämtliche Vermieter raus aus der Sache.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Abmahnung durch Vermieter
Wie man hier auch noch mal nachlesen kann
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=42&t=275693,
leidet der Beleidigte wohl derart unter dem Geschehen, dass er nun alle Hebel in Bewegung setzen will, um im nachhinein irgendwie gegen den Beleidiger vorzugehen. Nachdem ihm klargeworden ist, dass sich kaum ein Staatsanwalt ernsthaft für das Treppenhausscharmützel interessieren wird, versucht er nun, den Vermieter vor seinen Karren zu spannen. Wie ich aber in dem verlinkten Thread auch schon angemerkt hatte, wird alles Tun dem Beleidigten nicht helfen, wenn seine seelische Verfassung so labil ist, wie er es dort bereits recht deutlich beschrieben hat. Da sind Foren über Rechtsfragen und auch Anwälte, Polizei und Gerichte die falschen Ansprechpartner. Wer mit einer solchen Alltagssituation nicht fertig wird, sollte sich anderweitig beraten lassen.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=42&t=275693,
leidet der Beleidigte wohl derart unter dem Geschehen, dass er nun alle Hebel in Bewegung setzen will, um im nachhinein irgendwie gegen den Beleidiger vorzugehen. Nachdem ihm klargeworden ist, dass sich kaum ein Staatsanwalt ernsthaft für das Treppenhausscharmützel interessieren wird, versucht er nun, den Vermieter vor seinen Karren zu spannen. Wie ich aber in dem verlinkten Thread auch schon angemerkt hatte, wird alles Tun dem Beleidigten nicht helfen, wenn seine seelische Verfassung so labil ist, wie er es dort bereits recht deutlich beschrieben hat. Da sind Foren über Rechtsfragen und auch Anwälte, Polizei und Gerichte die falschen Ansprechpartner. Wer mit einer solchen Alltagssituation nicht fertig wird, sollte sich anderweitig beraten lassen.
Re: Abmahnung durch Vermieter
Naja ist der Vermieter oftmals nicht auch der Elternersatz?lottchen hat geschrieben:Was hat denn der Vermieter mit der Beleidigung zu schaffen?
Naja was ein Glück, dass nicht ein Vermieter bewerten muss, was eine Beleidigung ist und was nur Dünnhäutigkeit eines Mieters.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Abmahnung durch Vermieter
Dass man sich als dünnhäutig und labil bezeichnen lassen muss, ist schon ein Hammer. Immerhin wurde B mehrmals beleidigt. Ich würde Mal gerne wissen, wie sich die ganze Großmäuler hier verhalten würden, wenn sie im Treppenhaus aufs übelste angepöbelt und mit verletzenden Beleidigungstiteln angeschrien werden, obwohl sie nie jemandem im Haus etwas gemacht haben. Es geht darum, dass B in Arbeitslosigkeit gefallen ist und nun als Hartzer wohl einigen nicht mehr ins Haus passt. Da fällt einer schon unverschuldet in Hartz 4 und wird dann auch noch aufs übelste zusammen getreten. Auch die Antworten hier waren verständnislos und teilweise schon unverschämt. Aber da zeigt sich wieder die Verrohung und Entmenschlichung dieser Gesellschaft.
Freundliche Grüße
Düüdie
Düüdie
Re: Abmahnung durch Vermieter
Für mich klingt das jetzt stark übertrieben und ohne dem rechtlichen Verständnis.Auch die Antworten hier waren verständnislos und teilweise schon unverschämt. Aber da zeigt sich wieder die Verrohung und Entmenschlichung dieser Gesellschaft.
Dass ein Vermieter einen Mieter auf Verlangen eines anderen Mieters zurechtweisen muss, ist mit unserem Recht einfach nicht vereinbar. Das würde je bedeuten, dass der Vermieter Richter spielen muss, oder Partei ergreifen soll, ohne die Möglichkeit zu haben, die Vorkommnisse aufzuklären.
Welche Wege der betroffene Mieter einschlagen kann und auch wie die Erfolgsaussichten bewertet werden, ist die nüchterne Beurteilung einer Rechtslage.
Das diese nicht immer der Erwartung eines Fragestellers entspricht ist hier nicht selten.
Einige Beiträge vorher steht der treffende Satz:
Dem kann ich mich nur anschließen.Da sind Foren über Rechtsfragen und auch Anwälte, Polizei und Gerichte die falschen Ansprechpartner.
Gruß Spezi
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Re: Abmahnung durch Vermieter
Strafanzeige. Bei mehrmals (was ja jetzt eine neue Info ist) sowieso.Düüdi hat geschrieben:Immerhin wurde B mehrmals beleidigt.
Vermutlich auch Strafanzeige stellen.Düüdi hat geschrieben:Ich würde Mal gerne wissen, wie sich die ganze Großmäuler hier verhalten würden, wenn sie im Treppenhaus aufs übelste angepöbelt und mit verletzenden Beleidigungstiteln angeschrien werden, obwohl sie nie jemandem im Haus etwas gemacht haben.
Woher wissen die Bewohner das denn?Düüdi hat geschrieben:Es geht darum, dass B in Arbeitslosigkeit gefallen ist und nun als Hartzer wohl einigen nicht mehr ins Haus passt.
Körperverletzung. Ebenfalls ein Delikt aus dem StGBDüüdi hat geschrieben:Da fällt einer schon unverschuldet in Hartz 4 und wird dann auch noch aufs übelste zusammen getreten.
Nein.Düüdi hat geschrieben:Auch die Antworten hier waren verständnislos und teilweise schon unverschämt.
Na wenn ihnen solch Geschriebenes schon einen solchen Rückschluss ziehen lässt, könnte man eine gewisse Überempfindlichkeit vermuten.Düüdi hat geschrieben:Aber da zeigt sich wieder die Verrohung und Entmenschlichung dieser Gesellschaft.
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Re: Abmahnung durch Vermieter
Das ist ja jetzt mal ein ganz innovativer Einfall... Rhetorisch geradezu meisterhaft. Meine Vermutung indes wurde bestätigt.Düüdi hat geschrieben:Ich würde Mal gerne wissen, wie sich die ganze Großmäuler hier verhalten würden, wenn sie im Treppenhaus aufs übelste angepöbelt und mit verletzenden Beleidigungstiteln angeschrien werden
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