Hallo zusammen,
Ein Unterhaltspflichtiger hat ein selbst genutztes Einfamilienhaus in der auch seine neue Lebensgefährtin mit einem Kind lebt. Der Unterhaltspflichtige gibt an, dass die Lebensgefährtin mit ihrem Kind kostenfrei in dem Haus wohnt und sich lediglich an den Nebenkosten beteiligen würde.
Kann der Unterhaltsberechtigte nun ein fiktives Einkommen dem Unterhalspf. hinzurechnen? Und wenn ja, in welcher Höhe bzw wie wird dies berechnet?
Danke für eure Meinungen!
LG
Medi
Kindesunterhalt: fiktives Einkommen bei Eigentum
Moderator: FDR-Team
Kindesunterhalt: fiktives Einkommen bei Eigentum
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Re: Kindesunterhalt: fiktives Einkommen bei Eigentum
Hallo,
eine Beteiligung an den anfallenden Nebenkosten ist kein Einkommen, die Lebensgefährtin und deren Kind verursachen ja auch Nebenkosten.
Wenn der Vater bereits den Unterhalt nach Tabelle bezahlt ist es völlig egal, mit wem er unter Nebenkostenbeteiligung zusammenwohnt und da wird auch kein fiktives Einkomnen draus.
eine Beteiligung an den anfallenden Nebenkosten ist kein Einkommen, die Lebensgefährtin und deren Kind verursachen ja auch Nebenkosten.
Wenn der Vater bereits den Unterhalt nach Tabelle bezahlt ist es völlig egal, mit wem er unter Nebenkostenbeteiligung zusammenwohnt und da wird auch kein fiktives Einkomnen draus.
Grüße, Susanne
Re: Kindesunterhalt: fiktives Einkommen bei Eigentum
also das kann ich mir nicht vorstellen.
Der Vater verzichtet auf eine Miete (deshalb ja fiktives Einkommen) welche er selbstverständlich erzielen könnte.
Er lässt sich aber einfach alle Nebenkosten (auch seine) und die Lebensmittel (auch für sich) bezahlen, quasi als Ersatz für eine Miete.
Daher müsste nach meiner Einschätzung ein fiktiver Wert für die nicht geleistete Miete angerechnet werden.
Oder kann ich eine Wohnung als Eigentümer vermieten, auf Miete verzichtet und mir im Gegenzug Sachleistungen geben lassen, die dann kein Einkommen sind?
LG
Kai
Der Vater verzichtet auf eine Miete (deshalb ja fiktives Einkommen) welche er selbstverständlich erzielen könnte.
Er lässt sich aber einfach alle Nebenkosten (auch seine) und die Lebensmittel (auch für sich) bezahlen, quasi als Ersatz für eine Miete.
Daher müsste nach meiner Einschätzung ein fiktiver Wert für die nicht geleistete Miete angerechnet werden.
Oder kann ich eine Wohnung als Eigentümer vermieten, auf Miete verzichtet und mir im Gegenzug Sachleistungen geben lassen, die dann kein Einkommen sind?
LG
Kai
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Re: Kindesunterhalt: fiktives Einkommen bei Eigentum
Es handelt sich nicht um Vermietung sondern um das Zusammenleben mit der Lebensgefährtin und Ihrem Kind. Wenn ich mein eigenes Haus vermiete, kann ich nicht mehr selber drin wohnen.
Grüße, Susanne
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Re: Kindesunterhalt: fiktives Einkommen bei Eigentum
Im übrigen wird schon bei der Unterhaltsberechnung ein Wohnwertvorteil für die selbst bewohnte Immobilie mit eingerechnet (also fast so, als würde man Miete dafür bekommen) Dabei werden natürlich nach bestimmten Regeln die Kosten für die Immobilie rausgerechnet
Re: Kindesunterhalt: fiktives Einkommen bei Eigentum
bedeutet, wenn die Lebensgefährtin ihren Anteil für die Nebenkostenzahlt und zusätzlich 150€ als Miete, wären diese nicht anzurechnen?
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Re: Kindesunterhalt: fiktives Einkommen bei Eigentum
@Medicusi
nehmen wir an Wohnwertvorteil für ein Haus wird mit 800 € angerechnet.
Jetzt zieht die LG dazu und zahlt 150€ Miete nutzt aber dafür ja auch das Haus -somit sinkt der Wohnwertvorteil des Unterhaltspflichtigen.
Mehr als eine mögliche Miete kann man nicht ansetzen.
Kleine Hexe
nehmen wir an Wohnwertvorteil für ein Haus wird mit 800 € angerechnet.
Jetzt zieht die LG dazu und zahlt 150€ Miete nutzt aber dafür ja auch das Haus -somit sinkt der Wohnwertvorteil des Unterhaltspflichtigen.
Mehr als eine mögliche Miete kann man nicht ansetzen.
Kleine Hexe
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