Sohn vs Mutter !

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wildmom77
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Sohn vs Mutter !

Beitrag von wildmom77 »

Guten Abend Kommune,
aus aktuellem Anlass, muss ich mal genau recherchieren wie sich das in diesem speziellen Fall verhält.

Sohn,17 Jahre, wohnte bisher bei seiner Mutter im Haushalt. Diese übt auch das alleinige Sorgerecht für Sohn aus.

Nachdem es mal wieder zwischen der Mutter u ihm zu einem heftigen Disput kam, nahm Sohn seine " 7 Sachen " und tauchte ab.
Bis Heute !!!
Mutter erhielt plötzlich Post vom zuständigen Jobcenter und dieses teilte mit, das Sohn in der letzten Woche mit seiner Oma dort vorgesprochen hätte.
Warum und weshalb er dort mit seiner Grossmutter vorsprach, verweigerte mir die zuständige Sachbearbeiterin.
Jegliche Auskunft über den minderjährigen Sohn, wo er gemeldet sei, ob er ALG II beantragt hat oder ob seine Grossmutter Leistungen für ihn beantragt, da er bei der Unterschlupf bekommen hatte wurde schlichtweg verweigert.

Was Mutter interessiert
- auf welcher rechtlichen Grundlage basiert dieser Datenschutz bei einem minderjährigen mit beschränkter Geschäftsfähigkeit ?
- kann Sohn mit seinen 17 Jahren einfach ALG II beantragen oder die Grossmutter ?
- wie verhält es sich mit dem sogenannten " U25 " Gesetz ?
- als Sorgeberechtigte, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat, duldet Mutter das nicht, das Sohn nun bei diesem kriminellen Subjekt Oma " wohnt ".
WIe verhält sich das genau, da Sohn immernoch minderjährig ist.

.....und last but not least, gibt es Gesetzestexte, speziell zu U25, was das genau beinhaltet und was genau dieses Gesetz bedeutet ?


Danke für's Lesen und schönen Abend

LG
D
Auf einer Skala von 1 bis muede, bin Ich heute Dornroeschen !
matthias.
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Re: Sohn vs Mutter !

Beitrag von matthias. »

Mutter und Sohn bekamen vorher kein ALG 2 oder sonstigen Aufstockungen, Zuschüsse?

Man hat lediglich mitgeteilt der Sohn hätte vorgesprochen, keinerlei Forderungen, Aufforderungen irgendwas zu tun?

Man muss ein bisschen unterscheiden, das Jobcenter ist nicht das Jugendamt.

Wenn der Sohn beim Jobcenter gesagt hat er möchte nicht, dass Informationen an die Mutter weiter gehen (ausser dem dass es einen Vorgang gibt) wieso sollte das Jobcenter dagegen verstoßen? Auch der Sohn ist ein Mensch mit Rechten, auch wenn erst 17 ist.
Ob der Sohn unabhängig von der Mutter nun ALG 2 bekommt ist ja Sache des Jobcenters, das entscheiden die und man weiß nicht was da raus kommt. (Ich gehe dabei davon aus, dass die Mutter kein ALG 2 bekommt und bisher keine Bedarfsgemeinschaft bestand usw.)

Als Mutter würde ich mal zum Jugendamt gehen und die Sache schildern und fragen wer hier welche Rechte hat.

MfG
Matthias
ExDevil67
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Re: Sohn vs Mutter !

Beitrag von ExDevil67 »

wildmom77 hat geschrieben: - wie verhält es sich mit dem sogenannten " U25 " Gesetz ?

.....und last but not least, gibt es Gesetzestexte, speziell zu U25, was das genau beinhaltet und was genau dieses Gesetz bedeutet ?
Das ist ein Spezialregel im SGB II die besagt das ich mit U25, wenn ich bisher im Haushalt der Eltern gelebt habe, nur dann Anspruch auf Kosten der Unterkunft habe wenn das im Vorfeld geklärt und zugesagt wurde.
Grade in den Anfangstagen vom ALG II sind viele aus der Altersgruppe die bisher bei den Eltern wohnten in eigene Wohnungen gezogen mit der Folge das die Kostenträger 2 Wohnungen, für Eltern und Kind, bezahlen mussten.

Ansonsten noch mal das Schreiben genau prüfen, nicht das da schon "mehr" drinsteckt. Das Jobcenter kann bestehende Unterhaltsansprüche auf sich überleiten.
vikingz
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Re: Sohn vs Mutter !

Beitrag von vikingz »

Hallo,

maßgeblich ist § 36 SGB I, ab 15 ist man handlungsfähig, das Jobcenter ist wohl dem Informationsgebot nachgekommen:

(1) Wer das fünfzehnte Lebensjahr vollendet hat, kann Anträge auf Sozialleistungen stellen und verfolgen sowie Sozialleistungen entgegennehmen. Der Leistungsträger soll den gesetzlichen Vertreter über die Antragstellung und die erbrachten Sozialleistungen unterrichten.

Aufenthaltsbestimmung usw. sind womöglich durchsetzbar, aber nicht Sache des Sozialleistungsträgers. Da wäre man vielleicht im Familienrecht dann richtiger.
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