"pro rata temporis"-Klausel
Moderator: FDR-Team
"pro rata temporis"-Klausel
Hallo liebe Forengemeinde!
Zum Thema im Betreff habe ich bereits das www und die Forensuche bemüht. Es ist zwar einiges zu finden, jedoch bin ich mir dennoch nicht sicher, ob die folgende AV-Regelung zum Urlaub eine wirksame "pro rata temporis"-Klausel darstellt:
"Der Urlaubsanspruch beträgt 24 Tage im Kalenderjahr - ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Bei Ausscheiden wird der Urlaubsanspruch monatlich gezwölftelt, die Differenz zwischen den genommenen Urlaubstagen sowie des tatsächlichen Anspruchs wird verrechnet. Die rechtliche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes."
Im vorliegenden Beispiel ist von einem Ausscheiden bzw. Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.09., also in der zweiten Jahreshälfte, auszugehen.
In den vielen Beispielen die man für eine "pro rata temporis"-Klausel finden kann, wird stets explizit auf das Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte eingegangen und auch darauf, dass durch deren Anwendung der gesetzliche Mindesturlaub nicht unterschritten werden darf. Etwa so:
"Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird."
Die Frage ist nun: Sind diese Elemente für die Wirksamkeit der "pro rata temporis"-Klausel unabdingbar oder lediglich eine für die Wirksamkeit verzichtbare Ergänzung?
Heißt, beinhaltet die arbeitsvertragliche Regelung zum Urlaub, die ich eingangs zitiert habe, diese Klausel?
Vielen Dank für Eure Antworten
Grüße
juliette
Zum Thema im Betreff habe ich bereits das www und die Forensuche bemüht. Es ist zwar einiges zu finden, jedoch bin ich mir dennoch nicht sicher, ob die folgende AV-Regelung zum Urlaub eine wirksame "pro rata temporis"-Klausel darstellt:
"Der Urlaubsanspruch beträgt 24 Tage im Kalenderjahr - ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Bei Ausscheiden wird der Urlaubsanspruch monatlich gezwölftelt, die Differenz zwischen den genommenen Urlaubstagen sowie des tatsächlichen Anspruchs wird verrechnet. Die rechtliche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes."
Im vorliegenden Beispiel ist von einem Ausscheiden bzw. Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.09., also in der zweiten Jahreshälfte, auszugehen.
In den vielen Beispielen die man für eine "pro rata temporis"-Klausel finden kann, wird stets explizit auf das Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte eingegangen und auch darauf, dass durch deren Anwendung der gesetzliche Mindesturlaub nicht unterschritten werden darf. Etwa so:
"Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird."
Die Frage ist nun: Sind diese Elemente für die Wirksamkeit der "pro rata temporis"-Klausel unabdingbar oder lediglich eine für die Wirksamkeit verzichtbare Ergänzung?
Heißt, beinhaltet die arbeitsvertragliche Regelung zum Urlaub, die ich eingangs zitiert habe, diese Klausel?
Vielen Dank für Eure Antworten
Grüße
juliette
Re: "pro rata temporis"-Klausel
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.
Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?
Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.
Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.
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Re: "pro rata temporis"-Klausel
Z.b. im TVÖD steht:
Und ich denke mal das ist wirksam, sonst hätte sich schon wer "beschwert."§26
b) Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, erhält die/der Beschäftigte als Erholungsurlaub für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Absatz 1; § 5 BUrlG bleibt unberührt.
Re: "pro rata temporis"-Klausel
Diese Antwort geht an meiner Frage vorbei.
Re: "pro rata temporis"-Klausel
S. mein Vorredner. Eine konkrete Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.
Re: "pro rata temporis"-Klausel
Ja, das weiß ich doch und es liegt mir fern, diese Regel zu missachten.
Nur, ich verstehe nicht, worin mein Regelverstoß im originären Beitrag bestand?!
Und eine Antwort auf diese Frage bezüglich des Regelverstosses, den ich mir - wo auch immer - erlaubt haben muss, stellt ja keine Rechtsberatung dar.
Oder genauer: Woraus wird aus meinem ursprünglichen Beitrag geschlossen, dass die Antwort auf meine Frage eine individuelle und konkrete Rechtsberatung darstellt? Ich verstehe es auch nach nochmaligem Studium der Regeln nicht. Ich will niemanden ärgern oder herausfordern. Ich würde mich einfach nur freuen, wenn mir jemand sagen könnte, woran es hängt.
Nur, ich verstehe nicht, worin mein Regelverstoß im originären Beitrag bestand?!
Und eine Antwort auf diese Frage bezüglich des Regelverstosses, den ich mir - wo auch immer - erlaubt haben muss, stellt ja keine Rechtsberatung dar.
Oder genauer: Woraus wird aus meinem ursprünglichen Beitrag geschlossen, dass die Antwort auf meine Frage eine individuelle und konkrete Rechtsberatung darstellt? Ich verstehe es auch nach nochmaligem Studium der Regeln nicht. Ich will niemanden ärgern oder herausfordern. Ich würde mich einfach nur freuen, wenn mir jemand sagen könnte, woran es hängt.
Re: "pro rata temporis"-Klausel
Aus dem vom mit zitieren Ausschnitt aus §26 TVÖD kann man doch (meiner Meinung nach) erkennen was für eine nwirksam Klausel notwendig ist und insbesondere was nicht. Damit ist deine allgem. Frage, "was ist für eine wirksame Formulierung nötig", doch beantwortet.
Oder nicht?
Oder nicht?
Re: "pro rata temporis"-Klausel
Nein Matthias, das kann man eben gerade nicht an Klauseln aus einem Tarifvertrag erkennen. TVs unterliegen bekanntlich nicht der BGB-Klauselkontrolle.matthias. hat geschrieben:Aus dem vom mit zitieren Ausschnitt aus §26 TVÖD kann man doch (meiner Meinung nach) erkennen was für eine nwirksam Klausel notwendig ist und insbesondere was nicht. Damit ist deine allgem. Frage, "was ist für eine wirksame Formulierung nötig", doch beantwortet.
Oder nicht?
Nicht zuletzt darum sind Tarifverträge mit hunderten Klauseln versehen, die einer BGB-Klauselkontrolle niemals stand halten würden.
Re: "pro rata temporis"-Klausel
Ich verstehe die Antwort auf den 1. Beitrag nicht. Das Forum ist doch voll von zigtausend vergleichbaren Threads.ktown hat geschrieben:Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.
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Re: "pro rata temporis"-Klausel
Diese theoretisch denkbare pro rata temporis Klausel hällt aus meiner Sicht der AGB-Klauselkontrolle praktisch gesehen nicht stand. Damit besteht Anspruch auf den vollen Vertraglich Urlaub beim Ausscheiden nach dem 30.6. des Jahres.juliette hat geschrieben:
"Der Urlaubsanspruch beträgt 24 Tage im Kalenderjahr - ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Bei Ausscheiden wird der Urlaubsanspruch monatlich gezwölftelt, die Differenz zwischen den genommenen Urlaubstagen sowie des tatsächlichen Anspruchs wird verrechnet. Die rechtliche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes."
Es findet keine explizite Trennung zwischen gesetzlichen Mindesturlaub und vertraglichen Zusatzurlaub statt. Der AG erklärt nicht, ohne wenn und aber beim Ausscheiden nach der Jahreshälfte zumindest den Mindesturlaub gewähren zu wollen.
Beispiel Beendigung zum 15.7.2017
rechnerische Anspruch lt. Klausel 6 x 2 = 12 Urlaubstage --> Widerspricht der Bundesurlaubsgesetz = Klausel ist unwirksam
Zuletzt geändert von filter am 19.08.17, 11:45, insgesamt 1-mal geändert.
Re: "pro rata temporis"-Klausel
Das kann sein, aber das berechtigt trotzdem nicht sich entgegen den Regeln sich zu verhalten. Oder gehen sie auch nach der Devise: Es gibt zigtausend Menschen die Geld unterschlagen, wieso darf ich es nicht?filter hat geschrieben:Ich verstehe die Antwort auf den 1. Beitrag nicht. Das Forum ist doch voll von zigtausend vergleichbaren Threads.ktown hat geschrieben:Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.
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Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: "pro rata temporis"-Klausel
Ich verstehe komplett nicht, welcher Teil der Frage angeblich gegen die Forenregeln verstößt. Das Forum ist doch voll von viel zu vielen unklaren Formulierungen und Rätselraten auf beiden Seiten. Dann wird ausnahmsweise mal eine klare und verständlich Frage gestellt und das verstösst gegen die Juriquette? Deien antwort im 2.Beitrag finde ich gelinde gesagt absurd. Die ThreadstarterIn hat zu keinem Zeitpunkt um eine konkrete Rechtsberatung gebeten! Wie kommst Du dazu, das zu unterstellen?ktown hat geschrieben:Das kann sein, aber das berechtigt trotzdem nicht sich entgegen den Regeln sich zu verhalten. Oder gehen sie auch nach der Devise: Es gibt zigtausend Menschen die Geld unterschlagen, wieso darf ich es nicht?filter hat geschrieben:Ich verstehe die Antwort auf den 1. Beitrag nicht. Das Forum ist doch voll von zigtausend vergleichbaren Threads.ktown hat geschrieben:Liebes FDR-Mitglied,
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