Moin,
folgender fiktiver Fall:
A hatte in den letzten Jahren befirstete Saison-Arbeitsverträge auf 35 Std.-Basis + Überstunden. Dies stellt im Saisonunternehmen ein Vollzeit-Arbeitsvertrag dar!
A erfährt, dass er für die Beantragung von ALG I nicht weniger Stunden angeben darf für eine zukünftige Arbeit, da ihm aufgrund dieser Angabe der ALG I-Bezug berechnet wird und eine Kürzung stattfindet. A meldet daher immer zwischen den Saisons die Arbeitszeit von 35 Std. wieder an, da A in der nächsten Saison wieder beim Saisonunternehmen angestellt werden möchte (was auch immer im Vorfeld vom Unternehmen angeregt worden ist).
A bekommt jetzt zum ersten Mal mit, dass im Bescheid vermerkt ist, dass das Bemessungsentgeld vermindert wird, da statt 40 Std. 35 Std. angegeben worden sind.
Frage: Die Arbeitsentgelte bezogen sich immer auf 35 Std-Arbeitsverträge und nicht auf 40 Std.-Arbeitsverträge. Wie wird das nun berechnet?
Ich kann mir 2 Varianten vorstellen:
1. Das Entgeld wird erst von 35 Std. auf 40 Std. hochgerechnet: Es wird also erst bestimmt, wie viel A bei 40 Std. verdient hätte. Nach diesem Satz wird nun die weiteren Berechnungen angestellt und am Ende wieder von 40 Std. auf 35 Std. runtergerechnet.
2. Aufgrund des bisherigen Entgelts wird der ALG I - Bezug ermittelt und dann mit der Annahme der Reduzierung von 40 Std. auf 35 Std. gekürzt.
Ich hoffe, dass es nach 1. abläuft und nicht nach 2. ... Man kann ja nicht einfach das Entgeld nehmen und sagen, A möchte ja nächstes mal weniger als unsere pauschale Vollzeitstelle (40 Std.) arbeiten, dann kürzen wir das eben nochmal runter, obwohl A dieses Geld schon bei 35 Std. erhalten hat.
Grüße
ranii
Berechnung ALG I Arbeitsstunden zukünftige Arbeit
Moderator: FDR-Team
Re: Berechnung ALG I Arbeitsstunden zukünftige Arbeit
Kann man nicht auf dem Formular einfach Vollzeit angeben.
Was das genau ist hängt von Branche, Tairfvertrag, Arbeitsvertrag usw ab.
Der normale Arbeitslose weiß ja gar nicht vorher, was bei seinem zukünftigen AG Vollzeit heißt.
Meiens Wissens muss man einfach Vollzeit zur Verfügung stehen, das ist dann irgendwas zwischen 35 und 48h). [Ja auch 48h gibt es z.b. bei Schulhausmeistern , die haben dann die Ferien frei].
Was das genau ist hängt von Branche, Tairfvertrag, Arbeitsvertrag usw ab.
Der normale Arbeitslose weiß ja gar nicht vorher, was bei seinem zukünftigen AG Vollzeit heißt.
Meiens Wissens muss man einfach Vollzeit zur Verfügung stehen, das ist dann irgendwas zwischen 35 und 48h). [Ja auch 48h gibt es z.b. bei Schulhausmeistern , die haben dann die Ferien frei].
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Re: Berechnung ALG I Arbeitsstunden zukünftige Arbeit
Genau das bzw. 40h würfe ich dem TE auch raten. Denn mit der Angabe 35h erklärt er, dass er nur für 35h-jobs zur Verfügung steht und eine Vermittlung in mehr als 35h- Woche ablehnt, was seine Vermittlungsfähigkeit einschränkt.Kann man nicht auf dem Formular einfach Vollzeit angeben.
Aber es geht ihm um die Vergangenheit, wo er die 35h-Angabe bereits gemacht hat und um die Berechnung des Arbeitslosengelds, die aus dieser Angabe resultiert.
Grüße, Susanne
Re: Berechnung ALG I Arbeitsstunden zukünftige Arbeit
Es geht darum, dass A Lohn für 35 Std. bekommen hat. Im Bescheid ihm von diesem Lohn der berechnete ALG I - Anspruch nun gekürzt wird, weil er eben 35 Std. statt 40 Std. (Vollzeit) angegeben hat.
Der Lohn für 35 Std. wird also jetzt mit 40 Std. verrechnet und dann gekürzt!
Das scheint ein Berechnungsfehler zu sein und A muss wahrscheinlich Widerspruch einlegen, zumal in den letzten Bescheiden zwischen den Saisionverträgen diese Kürzung nicht dokumentiert ist!
Der Lohn für 35 Std. wird also jetzt mit 40 Std. verrechnet und dann gekürzt!
Das scheint ein Berechnungsfehler zu sein und A muss wahrscheinlich Widerspruch einlegen, zumal in den letzten Bescheiden zwischen den Saisionverträgen diese Kürzung nicht dokumentiert ist!
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