nicht priviligiertes Kind, Unterhalt und neue Frau-Rangordnu

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

Moderator: FDR-Team

wusel70
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 270
Registriert: 18.03.11, 09:46

nicht priviligiertes Kind, Unterhalt und neue Frau-Rangordnu

Beitrag von wusel70 »

Guten Tag

ich bräuchte mal eine Auskunft.

Folgendes Rechenbeispiel
19 Jähriges Kind macht nach Gymnsaiumabbruch ( Sitzengeblieben) FSJ. Nun ändert sich die Situation. Vorhger war er priviligiert, jetzt nicht priv. ( Hoffe soweit bin ich richtig? ).

er bekommt 330€ Vergütung und wohnt bei Mutti.

Exfrau hat bereinigt 1340€ und Vater 1540 € die neue Frau des Vaters hat bereinigt 850€. ( also jeweils 5% Abzug)

Jetzt habe ich gelesen, das die FRau des Mannes VOR das Kind in der Rangfolge kommt und das es nun anhanhd eines Familineunterhaltes( Wohl 1080€) zu einer anderen Berechnung des Einkommens des Vaters kommt ( Nämlich 1540+850-1080= 1310€).

Ist das richtig? Woher kommen die 1080€? Ist das ein Festbetrag oder gibt es da auch eine Tabelle?

Der Sohn hat Anspruch auf 633 €UH minus Kindergeld Minus ca 240€ von der VErgütung?

Wer kann mich aufklären?
Hertha1892
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1004
Registriert: 24.08.15, 10:54

Re: nicht priviligiertes Kind, Unterhalt und neue Frau-Rango

Beitrag von Hertha1892 »

Das stimmt. Die Ehefrau steht im Rang vor dem nicht privilegierten Kind. Außerdem steigt der Selbstbehalt dem nicht privilegierten Kind gegenüber auf 1300 Euro. Such mal die Düsseldorfer Tabelle. Da steht das alles erläutert.

Grüße Hertha1892
wusel70
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 270
Registriert: 18.03.11, 09:46

Re: nicht priviligiertes Kind, Unterhalt und neue Frau-Rango

Beitrag von wusel70 »

Hallo und danke

Ja das ist mir bekannt. Es heißt aber das dem Paar bzw der FRau ein Familienunterhalt zusteht. Also ein gewisser Betrag, der wenn ihr Gehalt nicht reicht, vom Mann abgezogen wird, bevor es zur Berechnung Kindesunterhalt geht.
Und genau diesen Betrag finde ich nirgends. Habe mir durch Hören sagen lassen, es sind wohl 1080 €. Aber wo kann ich das nachlesen? In der Düsseldorfer finde ich dazu nichts. Oder ich finds nicht :-(
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: nicht priviligiertes Kind, Unterhalt und neue Frau-Rango

Beitrag von SusanneBerlin »

In der Düsseldorfer finde ich dazu nichts. Oder ich finds nicht :-(
Du musst auch den Text unter der eigentlichen Tabelle lesen (und verstehen), da findet sich ganz viel. Das Dokument hat 6 Seiten insgesamt. Hier ist der Link: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos ... /index.php


Wenn der Selbstbehalt eines Alleinstehenden bereits 1300€ beträgt, kann der "Familienunterhalt" nicht 1080€ sein, da hast du dir irgendwas falsch abgespeichert.
Die 1080€ stehen in dem Dokument der Düsseldorfer Tabelle weiter unten im Text unter der Überschrift B) Ehegattenunterhalt als "V. (fünftens) Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten einschließlich des trennungsbedingten Mehrbedarf"

In der Düsseldorfer Tabelle findet sich der Begriff "Familienunterhalt" nicht.

Sondern man würde bei einem nicht priviligierten Kind, zuerst die Unterhaltsansprüche der Ehefrau und den des Kindes berechnen, beides vom bereinigten Einkommen des Vaters abziehen und dann schauen, ob der Eigenbedarf gegenüber dem nicht priviligierten Kind (1300€) noch gegeben ist.

19 Jähriges Kind macht (...) FSJ.
(...)
er bekommt 330€ Vergütung und wohnt bei Mutti.

Der Sohn hat Anspruch auf 633 €UH minus Kindergeld Minus ca 240€ von der VErgütung?
Ob die 633€ stimmen, weiß ich nicht.

Die 90€ nennt sich "ausbildungsbedinger Mehrbedarf", die werden pauschal von der Vergütung abgezogen wenn es sich um Ausbildungsvergütung handelt (Steht auch in dem Dokument, "Anmerkungen", Seite 2, 8. achtens). Das ist bei einem FSJ nicht der Fall, also werden die 330€ angerechnet, abzüglich etwaige Aufwendungen für Fahrtkosten.
Grüße, Susanne
ratlose mama
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 425
Registriert: 02.03.14, 17:57

Re: nicht priviligiertes Kind, Unterhalt und neue Frau-Rango

Beitrag von ratlose mama »

Wobei auch noch in Erfahrung gebracht werden muss, ob während des FJS überhaupt eine Unterhaltspflicht besteht.

Das wird von den Gerichten inzwischen weitgehend verneint, es sei denn das FSJ ist für die spätere Berufsausbildung notwendig (z.B. Praktikumsjahr zur Anerkennung des Fachabi in Hessen)
wusel70
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 270
Registriert: 18.03.11, 09:46

Re: nicht priviligiertes Kind, Unterhalt und neue Frau-Rango

Beitrag von wusel70 »

@Susanne Berlin

Oh ok ich belese mich mal genauer.

Aber ich verstehe das jetzt richtig?
Die neue Ehefrau bekommt Ehegattenunterhalt von 1080€. Wenn sie selbst Geld verdient( z.b. 850€), dann wird die Differnez vom Gehalt des Ehemannes abgezogen und was dann noch über den 1300€ ist, würde erst dann dem Sohn zustehen?

@ratlose mama

komischer Weise wohnt der Sohn in Hessen :-). Tja die Aussage, das ein FSJ eine Berufsvorbereitung ist, kann ja jeder. Ich denke bzw hoffe, dass das durch Belege eines Arbeitsgebers oder Studienplatzes bewiesen werden muss?

Eine Stufe im Gymnasium nicht geschafft und die Schule nicht geschafft, bedeutet für mich , erst mal fix ein FSJ..ehe es weitergeht :wink:

Danke für Eure Stellungnahme.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen