Kauf einer Einbauküche
Moderator: FDR-Team
Kauf einer Einbauküche
Folgender Fall hat mein Interesse auf sich gezogen:
A ist Privatmann und kauft von einem Unternehmer B (Küchenstudio) eine komplette Einbauküche
für seine neue Mietwohnung.
Der passgenaue Einbau ist wie üblich Vertragsbestandteil. B nimmt bei einem Besichtigungstermin
die Aufmaße und stellt auch die Elektrogeräte zusammen.
Auch eine Mikrowelle wünscht A, und B fügt die von ihm vorgeschlagene Mikrowelle der Liste der Elektrogeräte hinzu.
A vertraut auf die Kompetenz des Verkäufers B und unterschreibt den Vertrag.
Nun wird geliefert und aufgebaut:
Die Einbauküche möge nun z. B. am rechten Ende bis an die Zimmerwand reichen. Dort am rechten Ende wird nach Plan
die Mikrowelle in den abschließenden Hochschrank eingebaut.
Doch o Graus: Die Tür der Mikrowelle hat Linksanschlag, bei der Be- und Entladung ist immer die Tür im Weg!!!
B sagt: Sie haben unterschrieben, dieses Mikrowellenmodell gibt es nur mit Linksanschlag.
A sagt: B hätte mir dieses Modell gar nicht anbieten dürfen, derselbe Hersteller baut genügend andere Modelle mit Rechtsanschlag.
Das ist ein klarer Beratungsfehler, im Verkaufsgespräch (= Beratungsgespräch) hat mich B nie auf die Problematik des
Linksanschlags dieses Modells aufmerksam gemacht. Auch Prospekte dieser Mikrowelle waren A nie vorgelegt worden.
Wie sieht die Rechtslage aus?
A ist Privatmann und kauft von einem Unternehmer B (Küchenstudio) eine komplette Einbauküche
für seine neue Mietwohnung.
Der passgenaue Einbau ist wie üblich Vertragsbestandteil. B nimmt bei einem Besichtigungstermin
die Aufmaße und stellt auch die Elektrogeräte zusammen.
Auch eine Mikrowelle wünscht A, und B fügt die von ihm vorgeschlagene Mikrowelle der Liste der Elektrogeräte hinzu.
A vertraut auf die Kompetenz des Verkäufers B und unterschreibt den Vertrag.
Nun wird geliefert und aufgebaut:
Die Einbauküche möge nun z. B. am rechten Ende bis an die Zimmerwand reichen. Dort am rechten Ende wird nach Plan
die Mikrowelle in den abschließenden Hochschrank eingebaut.
Doch o Graus: Die Tür der Mikrowelle hat Linksanschlag, bei der Be- und Entladung ist immer die Tür im Weg!!!
B sagt: Sie haben unterschrieben, dieses Mikrowellenmodell gibt es nur mit Linksanschlag.
A sagt: B hätte mir dieses Modell gar nicht anbieten dürfen, derselbe Hersteller baut genügend andere Modelle mit Rechtsanschlag.
Das ist ein klarer Beratungsfehler, im Verkaufsgespräch (= Beratungsgespräch) hat mich B nie auf die Problematik des
Linksanschlags dieses Modells aufmerksam gemacht. Auch Prospekte dieser Mikrowelle waren A nie vorgelegt worden.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Re: Kauf einer Einbauküche
Da die Lieferung und Einbau einer individuell für den Endverbraucher erstellten Einbauküche unter Werkvertragsrecht fällt, ist das Werk mangelhaft.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Kauf einer Einbauküche
Lassen Sie mich raten: die Modelle mit Rechtsanschlag sind teurer als das dem Kunden gelieferte Modell.
Grüße, Susanne
Re: Kauf einer Einbauküche
Bei und steht die Mikrowelle mit Linksanschlag auch auf der rechten Seite an der Wand. Trotzdem hatte ich noch nie Probleme damit.
Dass der Türanschlag links ist, ist meines Erachtens bei Mikrowellen üblich.
Dass der Türanschlag links ist, ist meines Erachtens bei Mikrowellen üblich.
Re: Kauf einer Einbauküche
Danke für Ihre Antworten!
Selbstverständlich gibt es Einbau-Mikrowellengeräte mit Rechtsanschlag.
Auch vom selben Hersteller!
Der Grund dafür ist doch klar: Tür muss in Richtung Arbeitsplatte öffnen,
damit der Transport der erhitzten Suppen gefahrloser erfolgen kann.....
@SusanneBerlin liegt richtig:
Es werden vom Verkäufer grundsätzlich
die billigsten Einbaugeräte angeboten..... (Gewinnspanne am höchsten?).
Und die haben Linksanschlag.....
Der Verkäufer sollte allerdings auf die deutlich schlechtere Bedienbarkeit des
Gerätes bei falschem Türanschlag hinweisen.
Falls dies nicht geschieht und im Werkvertrag nicht auf den ausdrücklichen
Wunsch des Kunden für einen Falschanschlag verwiesen wird, sehe ich hier einen
Beratungsfehler, der den Werkvertrag an dieser Stelle mangelhaft werden lässt.
@Pünktchen:
Eine subjektive Wahrnehmung der Bedienbarkeit ist ja nicht die Frage.
Sondern:
War die Auswahl des "falschen" Türanschlags ohne Aufklärung des Kunden
durch den Verkäufer objektiv fachgerecht?
Ich habe diese Frage mit Kollegen diskutiert: Die Aufgabe des Küchenstudios
ist nicht allein der Verkauf, sondern auch die Herstellung einer Küchenzeile nach den
Erkenntnissen von Ergometrie und Bewegungsabläufen.
Niemand würde einen Kühlschrank mit Rechtsanschlag an der linken Wandseite
akzeptieren. Warum wohl nicht?
Nun sind Kühlschränke so konstruiert, dass der Türanschlag umgebaut werden kann.
Bei anderen Geräten, die nicht umgebaut werden können, muss der Verkäufer halt
aufpassen.... Dies gehört zu seiner Beratungspflicht.
Selbstverständlich gibt es Einbau-Mikrowellengeräte mit Rechtsanschlag.
Auch vom selben Hersteller!
Der Grund dafür ist doch klar: Tür muss in Richtung Arbeitsplatte öffnen,
damit der Transport der erhitzten Suppen gefahrloser erfolgen kann.....
@SusanneBerlin liegt richtig:
Es werden vom Verkäufer grundsätzlich
die billigsten Einbaugeräte angeboten..... (Gewinnspanne am höchsten?).
Und die haben Linksanschlag.....
Der Verkäufer sollte allerdings auf die deutlich schlechtere Bedienbarkeit des
Gerätes bei falschem Türanschlag hinweisen.
Falls dies nicht geschieht und im Werkvertrag nicht auf den ausdrücklichen
Wunsch des Kunden für einen Falschanschlag verwiesen wird, sehe ich hier einen
Beratungsfehler, der den Werkvertrag an dieser Stelle mangelhaft werden lässt.
@Pünktchen:
Eine subjektive Wahrnehmung der Bedienbarkeit ist ja nicht die Frage.
Sondern:
War die Auswahl des "falschen" Türanschlags ohne Aufklärung des Kunden
durch den Verkäufer objektiv fachgerecht?
Ich habe diese Frage mit Kollegen diskutiert: Die Aufgabe des Küchenstudios
ist nicht allein der Verkauf, sondern auch die Herstellung einer Küchenzeile nach den
Erkenntnissen von Ergometrie und Bewegungsabläufen.
Niemand würde einen Kühlschrank mit Rechtsanschlag an der linken Wandseite
akzeptieren. Warum wohl nicht?
Nun sind Kühlschränke so konstruiert, dass der Türanschlag umgebaut werden kann.
Bei anderen Geräten, die nicht umgebaut werden können, muss der Verkäufer halt
aufpassen.... Dies gehört zu seiner Beratungspflicht.
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Re: Kauf einer Einbauküche
Und das Küchenstudio ist nicht bereit, das Einbau-Mikrowellengerät mit Linksanschlag gegen ein solches mit Rechtsanschlag zu tauschen, wenn der Kunde den Mehrpreis bezahlt?
Grüße, Susanne
Re: Kauf einer Einbauküche
Eventuell nicht ganz so einfach.ktown hat geschrieben:Da die Lieferung und Einbau einer individuell für den Endverbraucher erstellten Einbauküche unter Werkvertragsrecht fällt, ist das Werk mangelhaft.
B könnte nun argumentieren, dass damit die Aufnahme des Gewerkes abgeschlossen ist und damit auch die Beratung.Richmond hat geschrieben:Der passgenaue Einbau ist wie üblich Vertragsbestandteil. B nimmt bei einem Besichtigungstermin
die Aufmaße und stellt auch die Elektrogeräte zusammen.
Jetzt käme es darauf an :Richmond hat geschrieben:Auch eine Mikrowelle wünscht A, und B fügt die von ihm vorgeschlagene Mikrowelle der Liste der Elektrogeräte hinzu.
A vertraut auf die Kompetenz des Verkäufers B und unterschreibt den Vertrag.
Ist die Nachbestellung der Mikrowelle während der Beratung und beim Aufnehmen der Maße erfolgt ?
- Das wäre günstig für A.
Oder ist A erst später auf B zugegangen, etwa so :
"Ich bräuchte noch eine Mikrowelle, und Ihre Handwerker sind ja sowiso schon bei mir im Haus, da könnte Ihre
Firma die Mikrowelle auch gleich einbauen"
- Dann könnte B argumentieren, dass es sich um 2 verschiedene Aufträge handeln würde.
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Re: Kauf einer Einbauküche
@Altbauer Es steht doch im Eingangsbeitrag, dass erst alle gewünschten Elektrogeräte, auch die Mikrowelle, aufgelistet wurden und dann der Vertrag unterschrieben.
Grüße, Susanne
Re: Kauf einer Einbauküche
Wieso? Es gibt genügend Urteile, die die Beratung inkl. der Lieferung und Montage als ein Vertrag sieht und die individuelle Errichtung eines Gewerkes als den hauptsächlichen Teil der Küche ansieht.Altbauer hat geschrieben:Eventuell nicht ganz so einfach.
Klar könnte er. Sie aber Antwort 1. Er würde spätestens vermutlich vor Gericht scheitern.Altbauer hat geschrieben:B könnte nun argumentieren, dass damit die Aufnahme des Gewerkes abgeschlossen ist und damit auch die Beratung.
Wenn im Auftrag nicht explizit diese Mikrowelle aufgeführt wurde, dann liegt meines Erachtens ein Mangel vor.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Kauf einer Einbauküche
Nein der Grund ist der, dass die Kunden allesamt Sparfüchse sind, und ein 200€ höherer Preis der Gesamtzusammenstellung kann der Grund sein, dass der Kunde zur Konkurrenz geht. Dem Kunden ist oftmals nicht zu vermitteln, dass kleine unauffällige Details zu höheren Preisen führen, also lässt der Händler es sein. Ein beispielhaftes Verkaufgespräch könnte so ablaufen:Richmond hat geschrieben:Es werden vom Verkäufer grundsätzlich die billigsten Einbaugeräte angeboten..... (Gewinnspanne am höchsten?).
Und die haben Linksanschlag.....
Kunde: "Diese Küche bekomme ich bei XY um 200€ billiger"
Verkäufer: "Aber bei uns haben Sie eine sehr hochwertige Mikrowelle dabei. Wenn wir diesen Aufbau bei Ihnen zuhause seitenverkehrt machen müssten, kann ich Ihnen die Mikrowelle ohne Aufpreis mit Rechtsanschlag liefern und Sie haben es bequemer beim Rausnehmen der Speisen und können den Teller mit erhitzter Suppe gefahrlos entnehmen."
Kunde: "Ich pfeif auf den Rechtsanschlag und geh zu XY."
Grüße, Susanne
Re: Kauf einer Einbauküche
Danke, Susanne, jetzt habe ich verstanden:
Der Verkäufer rechnet mit der Dummheit des Kunden, nur auf den Preis zu schauen...
Der Verkäufer rechnet mit der Dummheit des Kunden, nur auf den Preis zu schauen...
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