Parken entgegen der Fahrtrichtung Auslegungssache?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Moderator: FDR-Team

Ravika
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Parken entgegen der Fahrtrichtung Auslegungssache?

Beitrag von Ravika »

A parkt grundsätzlich vor seinem Grundstück mit zwei Fahrzeugen entgegen der Fahrtrichtung. Durch die enge und unübersichtliche, jedoch nicht stark befahrene Straße ohne Gehweg kommt es immer wieder zu schwierigen Situationen beim Herausfahren aus der Parklücke. Eine auf die Situation angesprochene Politesse verhängt kein Knöllchen, da es ihrer Meinung nach wegen des geringen Verkehrs nicht zu gefährlichen Situationen kommen könne, bestätigt aber, dass die Rechtslage klar zum Nachteil von A sei, sie sich aber auf ihren Auslegungsspielraum berufe, auch wenn ihre Kollegen das anders sähen.
Ist der StVo-Passus "Parken entgegen der Fahrtrichtung" tatsächlich beliebig interpretierbar?
FelixSt
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Re: Parken entgegen der Fahrtrichtung Auslegungssache?

Beitrag von FelixSt »

Da es eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat ist, kann es dahinstehen, ob und wie die Politesse das Parken entgegen der Fahrtrichtung interpretiert, da gegenüber der Ordnungsbehörde kein Anspruch auf Bestrafung des Parkenden durchsetzbar ist. Tipp: Mal mit dem Nachbarn einen Kaffee trinken, anstatt ihn bei der nächstbesten Politesse anzuschwärzen. Das dürfte dem Verhältnis eher förderlich sein.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
fodeure
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Re: Parken entgegen der Fahrtrichtung Auslegungssache?

Beitrag von fodeure »

Ravika hat geschrieben:Ist der StVo-Passus "Parken entgegen der Fahrtrichtung" tatsächlich beliebig interpretierbar?
Einen solchen Passus gibt es nicht. Allerdings ergibt sich aus § 12 StVO, daß am rechten Fahrbahnrand zu parken ist, womit es daher nicht erlaubt ist entgegen der Fahrtrichtung zu parken. Daß die Owi nicht geahndet wurde, hat aber nichts mit Interpretation zu tun, sondern mit dem Opportunitätsprinzip, welches es der Ordnungsbehörde erlaubt nach billigiem Ermessen eine Owi nicht zu verfolgen. Nichts anderes ist hier geschehen.
Ravika
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Re: Parken entgegen der Fahrtrichtung Auslegungssache?

Beitrag von Ravika »

Danke für die Sach-Info. Die Kaffee-Nummer ist sicherlich gut gemeint, aber in Unkenntnis der Sachlage leider aussichtslos :lol:
gargamel111
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Re: Parken entgegen der Fahrtrichtung Auslegungssache?

Beitrag von gargamel111 »

Wäre die Situation denn anders, wenn der Nachbar seine Autos in der richtigen Fahrtrichtung parken würde? Die werden dadurch ja nicht kürzer oder schmäler.
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Mueck
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Re: Parken entgegen der Fahrtrichtung Auslegungssache?

Beitrag von Mueck »

Interessant wird es nur in einem verkehrsberuhigtem Bereich laut einem Urteil, weil da "rechter Fahrbahnrand" mangels Fahrbahn nicht greift ...
Pünktchen
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Re: Parken entgegen der Fahrtrichtung Auslegungssache?

Beitrag von Pünktchen »

Mueck hat geschrieben:Interessant wird es nur in einem verkehrsberuhigtem Bereich laut einem Urteil, weil da "rechter Fahrbahnrand" mangels Fahrbahn nicht greift ...
:shock: auf was Fährt man dort dann? :ironie:
Mueck
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Re: Parken entgegen der Fahrtrichtung Auslegungssache?

Beitrag von Mueck »

Auf einer Mischfläche mit Fußgängervorrang ...
Aus einem Gehweg wird ja auch keine Fahrbahn, nur weil Radfahrer drauf rumfahren dürfen (oder auch nicht), aus einer Fußgängerzone wird auch keine Fahrbahn zu Zeiten, wo der Lieferverkehr zulässig ist, ...
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