Online-Bewertung rechtens?

Domainrecht, Software-Lizenzrecht, Internetauktionshaus [Name geändert], Internetauktionsrecht....

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andihu
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Online-Bewertung rechtens?

Beitrag von andihu »

Mal angenommen, V ist Vertreter ("Kundenbetreuer") einer Versicherung. Zu seinen Kunden gehört u.a. die Hausverwaltung H.
Die Hausverwaltung H hat auf einem Bewertungsportal im Internet sehr schlechte Bewertungen.
Nun verfasst V selbst eine Bewertung, in der er für die Hausverwaltung die höchstmögliche Punktzahl vergibt und voll des Lobes ist ("guter Service", "schnelle Bearbeitung der Abrechnungen", "netter Kontakt mit den Objektbetreuern"). Dabei erweckt er den Eindruck, als sei er selbst Kunde der Hausverwaltung. Dass es in Wahrheit umgekehrt ist und er eine geschäftliche Beziehung zu H pflegt, verschweigt V in seiner Bewertung.
Ist die Bewertung in dieser Form rechtens? Muss V seine Bewertung auf Verlangen löschen oder zumindest ändern, so dass erkennbar ist, in welchem Verhältnis V und H zueinander stehen?
FelixSt
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Re: Online-Bewertung rechtens?

Beitrag von FelixSt »

Auf wessen Verlangen denn bitteschön? Auf jenes von Lieschen Müller, die unschuldig und an nichts Böses denkend rein zufällig dahergesurft kommt, ebenso zufällig Bewerter und Bewerteten kennt sowie blitzschnell messerscharf folgert, dass der Eintrag unaufrichtig ist?
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
andihu
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Re: Online-Bewertung rechtens?

Beitrag von andihu »

FelixSt hat geschrieben:Auf wessen Verlangen denn bitteschön? Auf jenes von Lieschen Müller, die unschuldig und an nichts Böses denkend rein zufällig dahergesurft kommt, ebenso zufällig Bewerter und Bewerteten kennt sowie blitzschnell messerscharf folgert, dass der Eintrag unaufrichtig ist?
Ist es für die Beantwortung der Frage nicht vollkommen irrelevant, ob das Verlangen nun von Lieschen Müller, Peter Gedöns oder sonstwem ausgeht?
FelixSt
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Re: Online-Bewertung rechtens?

Beitrag von FelixSt »

Nein, es ist ist nicht irrelevant.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
andihu
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Re: Online-Bewertung rechtens?

Beitrag von andihu »

FelixSt hat geschrieben:Nein, es ist ist nicht irrelevant.
Weitergedacht bedeutet das ja, dass es sowohl Personen gibt, deren Verlangen nach Löschen/Ändern der Bewertung stattgegeben werden muss, als auch Personen, deren Verlangen nach Löschen/Ändern der Bewertung nicht stattgegeben werden muss.
Wer gehört dann zu ersteren, wer zu zweiteren?
Tastenspitz
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Re: Online-Bewertung rechtens?

Beitrag von Tastenspitz »

andihu hat geschrieben:Wer gehört dann zu ersteren, wer zu zweiteren?
Beteiligte oder Betroffene und der Rest der Welt.
Also nochmals: Wer verlangt die Löschung?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
arnau
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Re: Online-Bewertung rechtens?

Beitrag von arnau »

Wenn eine Löschung verlangt werden kann, würde das unvorstellbare Ausmaße annehmen. Es gibt ziemlich viele unaufrichtige Bewertungen dieser Art.

Entspricht dieser Fall nicht der Situation, wenn "im wahren Leben" jemand sich sehr positiv über eine Firma o.ä. äußert, ohne darauf hinzuweisen, dass er in geschäftlicher Verbindung mit dieser steht. Dann kann man höflich darauf hinweisen, dass dieses Verhalten unlauter ist. Eine Klage auf Unterlassung wird wohl doch keinen Erfolg haben, schließlich ist das ja doch sowas wie eine "Privatmeinung". Am Ende müssen die Nutzer im Internet bzw. die Gesprächspartner im echten Leben selbst entscheiden, wie viel Gewicht sie dem Beitrag beimessen.
locarno

Re: Online-Bewertung rechtens?

Beitrag von locarno »

andihu hat geschrieben:Mal angenommen, V ist Vertreter ("Kundenbetreuer") einer Versicherung. Zu seinen Kunden gehört u.a. die Hausverwaltung H.
Die Hausverwaltung H hat auf einem Bewertungsportal im Internet sehr schlechte Bewertungen.
Nun verfasst V selbst eine Bewertung, in der er für die Hausverwaltung die höchstmögliche Punktzahl vergibt und voll des Lobes ist ("guter Service", "schnelle Bearbeitung der Abrechnungen", "netter Kontakt mit den Objektbetreuern"). Dabei erweckt er den Eindruck, als sei er selbst Kunde der Hausverwaltung. Dass es in Wahrheit umgekehrt ist und er eine geschäftliche Beziehung zu H pflegt, verschweigt V in seiner Bewertung.
Ist die Bewertung in dieser Form rechtens? Muss V seine Bewertung auf Verlangen löschen oder zumindest ändern, so dass erkennbar ist, in welchem Verhältnis V und H zueinander stehen?
Bewertungen sind Behauptungen und damit dem Beweis zugänglich. Ein Anspruchssteller kann daher die Behauptung anzugreifen, genauso es steht dem Anspruchsgegner dann frei, diesen Gegenteilige Behauptung durch eigenen Vortrag zu erschüttern.

Das nennt man Beweislastverteilung. Der Klageweg steht also dem Anspruchsteller offen. Erst dann wird klar, was rechtens ist oder nicht.
moro
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Re: Online-Bewertung rechtens?

Beitrag von moro »

Bevor man sich über die Beweislastverteilung Gedanken macht, sollte man erst mal über die Anspruchsgrundlage nachdenken. Worauf sollte sich der Anspruch einer unbeteiligten Person X gründen, eine positive - wenngleich möglicherweise unzutreffende - Aussage von Y über Z zu verbieten oder zu verändern?

Gruß,
moro
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