Gemeinsamer Mietvertrag

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Robert-
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Gemeinsamer Mietvertrag

Beitrag von Robert- »

Vorgeschichte:

Seit 1 Jahr wohne ich mit meiner Ex in einer Wohnung mit gemeinsamen Mietvertrag, die wir aufgrund einer Notlage angemietet haben. Wir waren und sind nie verheiratet gewesen. Es war von Anfang an nicht beabsichtigt länger in dieser Wohnung zu bleiben (tja...).

Vor zwei Monaten haben wir mündlich abgemacht, dass sie möglichst bald auszieht und ich die Wohnung übernehme. Sie müsste nicht einmal doppelte Miete zahlen und wäre aus dem Vertrag raus. Der Vermieter hat hierbei bereits telefonisch zugesagt. Aller Nettigkeit und Aufopferung zum Trotz, sie ist immer noch hier. Ich könnte allerdings nun eine tolle Wohnung bekommen, wäre die Ex nicht, die mir finanzielle Unsicherheit garantiert. Deswegen brauche ich Rat.

Das Problem ist, dass meine Ex bei ihrer Wohnungswahl so dermaßen wählerisch ist, dass nichts vorwärts kommt. Sie hat mehrere neu renovierte, ~50qm Wohnungen abgelehnt, weil ihr der Schnitt nicht gefällt. Diese sind nur paar Straßen entfernt. Die letzte Wohnung hat sie nicht bekommen, weil es Ärger wegen der Küchenübernahme gab.

An sich war der Kauf bereits abgesegnet, nur hat sie am Ende erfahren dass die Küche älter ist als mitgeteilt wurde, daher wollte sie nur 1000€ statt den abgemachten 2000€ zahlen. Ende der Geschichte, auch diese (fast perfekte) Wohnung hat sie in den Wind geschossen. Die 1000€ wollte sie nicht zu unser aller Glück zahlen, obwohl ich mit der frühzeitigen Entlassung mehr als das verlieren würde. Die Wohnung war 64qm groß und kostet 610€ WARM ! Ein Spottpreis in dieser Gegend, durch den man die Zahlung der Küche relativ flott wieder drin hätte. Nun sitze ich hier und warte...nur tut sich nichts. Meine Lebenszeit tickt davon und ich habe weder meine Ruhe, noch das Wohnzimmer noch kann ich eine Freundin suchen und einladen. Sie blockiert mich mutwillig.

Möglichkeiten:

Leider kann sie sich die Miete der aktuellen Wohnung nicht leisten, 80qm für 850€. Ich schon. Wir sind beide berufstätig, sie verdient jetzt nicht schlecht und ist auch kein Sozialfall. Daher die Optionen:

A: Ich kann hier bleiben, dann muss sie aber möglichst bald raus. 2 Monate hat sie bereits vertrödelt.
B: Ich kann ausziehen, dann will ich aber nicht länger als 3 Monate Miete zahlen müssen, auch wenn sie länger hier wohnen bleibt.

Fragen zu A:
- Kann ich sie rausklagen, oder über den Vermieter aus dem Vertrage nehmen lassen ?

Fragen zu B:
- Die 3 Monate aufgrund der Kündigungsfrist muss ich wohl zu 50% zahlen ? Damit hätte ich kein Problem.
- Kann sie darüber hinaus, also ab dem 4 Monat Geld von mir verlangen, auch wenn sie der Grund ist, weswegen die Wohnung nicht aufgelöst werden kann?
- Wäre ich auf der sicheren Seite, wenn ich einfach gehe und mich bei eventuellen Klagen auf die obigen Punkte beziehe?
- Wie lange würde eine Klage auf Mitwirkung dauern ? Es ist mittlerweile eine für mich unzumutbare Situation, die mich auf der Arbeit belastet.

Mein allergrößtes Problem ist ihre Weigerung zur Mitarbeit bei der Lösungsfindung. Sie verweigert jegliches Gespräch und tut was sie will, ohne auch nur das geringste mit mir zu besprechen. Mich belastet die Situation so dermaßen, dass ich auf der Arbeit total Gagga im Kopf bin und meine Arbeitskollegen sich wundern warum ich auf einmal so viele Fehler mache. Habe deswegen extra 2 Wochen Urlaub genommen....

PS: Sie hat bereits Kredit bewilligt bekommen. Sie könnte sofort raus, wenn sie denn wollen würde.
SusanneBerlin
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Re: Gemeinsamer Mietvertrag

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
- Kann ich sie rausklagen, oder über den Vermieter aus dem Vertrage nehmen lassen ?
Sie können die Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung einklagen. Anschließend können Sie mit dem Vermieter einen neuen Vertrag abschließen.

Sie können nicht den Vermieter dazu bringen, dass er nur Ihrer Ex kündigt und Sie bleiben dürfen, weil das rechtlich nicht möglich ist. Auch gerichtlich können Sie das "Entfernen" Ihrer Ex aus der Wohnung nicht erwirken. Die einzige Möglichkeit ohne Mitwirkung Ihrer Ex ist die Klage auf Zustimmung zur Kündigung.
B: Ich kann ausziehen, dann will ich aber nicht länger als 3 Monate Miete zahlen müssen, auch wenn sie länger hier wohnen bleibt.
Solange der gemeinsame Mietvertrag besteht, sind Sie im Innenverhältnis verpflichtet 50% der Miete zu bezahlen. Mehr noch: gegenüber dem Vermietet haften Sie gesamtschulderisch. D.h. dem VM kann es egal sein, welche Vereinbarungen die Mieter untereinander treffen. Wenn die Miete nicht volkständig beim VM eingeht, kann er von jedem der gemeinsamen Mieter den Ausgleich der Mietschulden verlangen (aber natürlich nicht doppelt).
Zahlt die Ex die Miete alleine ohne eine andere Person in die Wohnung mitaufzunehmen und ohne dass Sie nachweisen können dass es zwischen Ihnen und Ihrer Ex so vereinbart war, kann Ihre Ex die 50% von Ihnen verlangen solange der Mietvertrag besteht.
- Wäre ich auf der sicheren Seite, wenn ich einfach gehe und mich bei eventuellen Klagen auf die obigen Punkte beziehe?
Nein. Der VM kann Sie auf alle Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis verklagen auch wenn Sie ausgezogen sind, und auch wenn es ihre Ex war, die die Kündigung der Wohnung blockiert hat.

Wie lange eine Klage jeweils dauert, hängt von der Auslastung des örtlich zuständigen Gerichts ab.
Grüße, Susanne
Robert-
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Re: Gemeinsamer Mietvertrag

Beitrag von Robert- »

Danke. Allerdings habe ich noch eine weitere Frage:

Wenn ich die Unterschrift einklage, mittlerweile allerdings ausziehe, ab wann muss ich dann nicht mehr zahlen? Wenn das Urteil gefällt wurde, oder ab einem zumutbaren Zeitrahmen, wie z.B. den 3 Monaten Kündigungsfrist ?

Wäre ja teuflisch wenn man 1 Jahr aushalten muss, bis das Gericht endlich entschieden hat.
Spezi
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Re: Gemeinsamer Mietvertrag

Beitrag von Spezi »

Wenn ich die Unterschrift einklage, mittlerweile allerdings ausziehe, ab wann muss ich dann nicht mehr zahlen? Wenn das Urteil gefällt wurde, oder ab einem zumutbaren Zeitrahmen, wie z.B. den 3 Monaten Kündigungsfrist ?
Die Kündigunsfrist beginnt dann, wenn die vollständig unterschriebene Kündigung beim Vermieter eingeht.
Gruß Spezi
RM
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Re: Gemeinsamer Mietvertrag

Beitrag von RM »

Robert- hat geschrieben:... Wäre ja teuflisch wenn man 1 Jahr aushalten muss, bis das Gericht endlich entschieden hat.
Das kann passieren... Vielleicht dauert es bis zu einem rechtskraeftigen Urteil auch noch länger. Das wird niemand vorhersehen können.

Die gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Vermieter endet - von eventuellen Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnungen mal abgesehen - mit der ordnungsgemaessen Beendigung des Mietverhältnisses. Dazu gehört auch die Rückgabe in vertragsgemaessem Zustand.

Im Innenverhältnis wird bei rechtswidriger Verweigerung der Mitwirkung an der Beendigung des Mietverhältnisses ein Schadenersatzanspruch entstehen. Der Mieter, der die Kuendigung verlangt hat, wird also - bei erfolgreichem Prozessausgang - ab dem Zeitpunkt einer möglichen Beendigung des Mietverhältnisses die Freistellung von Vermieterforderungen verlangen koennen.
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