Person A hat 72 Monate Krankengeld bezogen und wurde von der Krankenkasse "ausgesteuert" und folgend zur Agentur für Arbeit geschickt.
Die Agentur für Arbeit hat fälschlicherweise bei Eröffnung der medizinischen Begutachtung angegeben, dass ein Rentenantrag erst NACH Aufforderung durch den medizinschen Dienst gestellt werden soll.
Im Rahmen einer Gerichtsverhandlung gegen die Agentur für Arbeit vor dem Sozialgericht (ALG I nach § 145 SGB III wurde nicht gewährt, da Rentenantrag fehlt) ist erst klar geworden, dass die Agentur für Arbeit gegenüber Person A falsche Auskunft erteilt hat. Im Fall der Aussteuerung ist zunächst ein Rentenantrag zu stellen und für die Zeit bis zur Bewilligung kann ein Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Bezieht eine Person bereits ALG I und ist nachweislich über längere Zeit nicht leistungsfähig, wird auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens zur Rentenantragstellung aufgefordert.
Also zwei verschiedene Vorgehensweise für unterschiedliche Ausgangspunkte. Agentur für Arbeit hat gegenüber Person A eine medizinsche Begutachtung eröffnet und hierbei Aufklärung geleistet, als würde es um Situation II gehen, obwohl Situation I vorlag.
Person A hat nun für einen langen Zeitraum gar kein Geld erhalten und musste sich sogar selber versichern.
Sind Schadensersatzansprüche erkennbar und gegenüber wem bestehen diese. Wie ist die Verjährung und sollte auf eigene Faust Akteneinsicht beantragt werden oder besser ein Anwalt eingeschaltet werden?
Schadensersatz wg.falscher Beratung d.Agentur für Arbeit
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Schadensersatz wg.falscher Beratung d.Agentur für Arbeit
Zuletzt geändert von Sandy0684 am 20.08.17, 10:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Schadensersatz wegen falscher Beratung durch Krankenkass
Hallo!
Die Überschrift:
Wer hat denn jetzt falsch beraten?Sind Schadensersatzansprüche erkennbar und gegenüber wem bestehen diese.
Die Überschrift:
Im Beitrag dann:Schadensersatz wegen falscher Beratung durch Krankenkasse
Hat man diese Statement der Arbeitsagentur schriftlich?Die Agentur für Arbeit hat fälschlicherweise bei Eröffnung der medizinischen Begutachtung angegeben, dass ein Rentenantrag erst NACH Aufforderung durch den medizinschen Dienst gestellt werden soll.
Anwaltliche Unterstützung ist auf jeden Fall zu empfehlen.Wie ist die Verjährung und sollte auf eigene Faust Akteneinsicht beantragt werden oder besser ein Anwalt eingeschaltet werden?
Grüße, Susanne
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