Erbrecht wenn Onkel und Tante Ausländer sind

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Viernacht
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Erbrecht wenn Onkel und Tante Ausländer sind

Beitrag von Viernacht »

Es ist alles frei erfunden, man will durch die Beispiele aufgeklärter sein.

Mutter, Vater, Onkel und Tante sind 1990 nach Deutschland gekommen.
Stammen aus nicht EU, nehmen wir mal Afrika oder USA. Bis heute haben die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

Onkel und Tante haben 1 Kind. Nur der Onkel ist der Bruder meines Vaters. Keiner ist verheiratet auch nicht meine Eltern.

Ich habe keine Geschwister.

Ich weiß, dass der Onkel und die Tante haben viele Schulden.

Sagen wir mal die Cousine hat ausgeschlagen. Was passiert jetzt?
Sucht der Staat dann nach weitere Verwandten oder wie? Woher will der Staat wissen ob der Onkel, der Bruder von meinem Vater ist?

Von der Logik her sollten, die mich nicht finden können und dann die Schulden an meinem Vater bzw wenn er tot wäre oder vorher verstorben ist als sein Bruder, automatisch an mich anhängen. Weil meine Verwandten (onkel und tante) stammen nicht aus Deutschland genau, wie meine Eltern.

Das heißt im Standesamt wissen, die nur wer die Eltern von mir sind und von der Cousine. Mehr wird der Staat nix wissen, woher auch oder? Also wissen die auch nicht über meine Eltern und deren höheren Verwandten oder Geschwister.


Noch was gibt es auch eine Verjährung für Erben? Sagen wir mal heute sind Onkel und Tante verstorben.

Das heißt ich muss mich nicht darum kümmern?

Wie sieht die Rechtslage oder Vorgehen vom Staat aus aktuell?
Jdepp
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Re: Erbrecht wenn Onkel und Tante Ausländer sind

Beitrag von Jdepp »

Der Staat sucht nicht nach weiteren Verwandten, wenn der Nachlass überschuldet ist und es keine Anhaltspunkte gibt weiter zu suchen. Es interessiert den Staat auch überhaupt nicht ob sie Ausschlagen oder nicht. Wenn Sie wissen, dass ihre Cousine ausgeschlagen hat und sie dadurch Erbe sind, beginnt ihre Ausschlagungsfrist. Mit der vorherigen Ausschlagen ist man automatisch Erbe. Wenn Sie meinen es ist besser den Kopf in den Sand zu stecken und so zu tun als wäre nix, kann die große Überraschung sie irgendwann nochmal einholen.
SusanneBerlin
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Re: Erbrecht wenn Onkel und Tante Ausländer sind

Beitrag von SusanneBerlin »

Sucht der Staat dann nach weitere Verwandten oder wie?
Dem Staat ist es egal, ob die Schulden bezahlt werden (Solange die Schulden nicht beim Staat bestehen, Finanzamt beispielsweise). Es sind die Gläubiger, die ein Interesse daran haben, die Rechtsnachfolger des Schuldners zu finden.
Noch was gibt es auch eine Verjährung für Erben? Sagen wir mal heute sind Onkel und Tante verstorben.
Die Erbenstellung verjährt nicht und endet nicht.
Grüße, Susanne
Viernacht
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Re: Erbrecht wenn Onkel und Tante Ausländer sind

Beitrag von Viernacht »

Jdepp hat geschrieben:Der Staat sucht nicht nach weiteren Verwandten, wenn der Nachlass überschuldet ist und es keine Anhaltspunkte gibt weiter zu suchen. Es interessiert den Staat auch überhaupt nicht ob sie Ausschlagen oder nicht. Wenn Sie wissen, dass ihre Cousine ausgeschlagen hat und sie dadurch Erbe sind, beginnt ihre Ausschlagungsfrist. Mit der vorherigen Ausschlagen ist man automatisch Erbe. Wenn Sie meinen es ist besser den Kopf in den Sand zu stecken und so zu tun als wäre nix, kann die große Überraschung sie irgendwann nochmal einholen.
Welche große Überraschung? Schauen sie mal, lesen sie mal durch, wie soll diese Überraschung funktionieren? Wenn man sich so so verhält und die Umstände so sind? Deswegen frage ich ja extra nach, weil im Netz nix gefunden habe. Was sagen sie dazu?

Dann weiß man eben nicht darüber, was dann? Hab nie Kontakt mit der Cousine und keiner weiß, wo ich wohne.

Außerdem, es gibt keine Beweise, dass der Onkel wirklich der Bruder meines Vater ist. Es gibt keine Papiere darüber. Man sagte es mir nur so. Könnte auch Freund vom Vater sein.

Ja, was dann? Außerdem wenn niemand gefunden wird und man selber weiß nix darüber, muss doch irgendwann der Staat es bekommen, also die Schulden. Diese Schulden verjähren irgendwann mal oder? Wie lange dann?

Noch was hat der Staat überhaupt Daten vom Vater, wenn er nicht aus Deutschland stammt? Also wer sind seine Verwandten usw...? Denke gar nix wissen die, die werden nix finden können.
Was jetzt? Was wird passieren?
SusanneBerlin
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Re: Erbrecht wenn Onkel und Tante Ausländer sind

Beitrag von SusanneBerlin »

Ja, was dann? Außerdem wenn niemand gefunden wird und man selber weiß nix darüber, muss doch irgendwann der Staat es bekommen, also die Schulden. Diese Schulden verjähren irgendwann mal oder? Wie lange dann?
Nein, der Staat übernimmt die Schulden nicht. Der Staat ist der Einzige, der wenn er Erbe wird, von Gesetz wegen nicht für die Schulden haftet.

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre bei untitulierten Forderungen, 10 Jahre bei gekündigten Girokonten und 30 Jahre bei titulierten Forderungen.

Solange werden Sie nach dem Erbfall abwarten müssen was passiert, das kann Ihnen niemand sagen. Es wird auch niemand sagen, dass Sie vor den Schulden Ihres Onkels sicher sind.
Grüße, Susanne
Jdepp
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Re: Erbrecht wenn Onkel und Tante Ausländer sind

Beitrag von Jdepp »

Der ganze Quatsch übrigens um 30 Euro Kosten für die Ausschlagung zu sparen. Herzlichen Glückwunsch.
SusanneBerlin
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Re: Erbrecht wenn Onkel und Tante Ausländer sind

Beitrag von SusanneBerlin »

Also wer sind seine Verwandten usw...? Denke gar nix wissen die, die werden nix finden können.
Und wenn der Onkel kurz vor seinem Tod den Gläubigern sagt, wer seine Verwandten sind, um den Verwandten eins auszuwischen? Dann gucken sie dumm aus der Wäsche...
Grüße, Susanne
Viernacht
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Re: Erbrecht wenn Onkel und Tante Ausländer sind

Beitrag von Viernacht »

30€ Kosten sagen sie, ich denke dies sind nicht die einzigen Kosten? Hab da, was anderes gehört soll viel mehr sein, wer viel Schulden hat, kann auch ein kleines Vermögen besitzen.
Nehmen wir mal 500.000€ Schulden (Kredit, Rechnungen, Finanzamt, Steuer usw..) und Vermögen z.b Haus im Wert von 150.000€.

Würde Cousine, Vater und ich ausschlagen. Würden alle viel bezahlen müssen, wie viel weiß ich nicht. Lieber zahlt nur die Cousine die durch die Ausschlagung dazu kommen, Kann es bei 10.000€ liegen, wenn man dem Beispiel nimmt (siehe paar Zeilen weiter drüber)?

Den anderen Teil (das wir uns melden, Hallo wir sind die Verwandten vom Onkel) machen wir nicht, weil es keinen einzigen Beweis gibt ob wir Verwandten vom Onkel sind.

Wenn ich und meine Cousine Kinder bekommen werden die laut dem Gesetz auch Erben vom Onkel?
Die müssten dann auch ausschlagen oder wann hört es endlich auf damit?

-> Susanne
Wie soll das gehen? Wenn es keine Papiere darüber gibt, ob es wirklich mein Verwandter ist bzw der Bruder vom Vater. Oder werden die Gläubiger eine Anfrage beim Standesamt seines Staates anfragen? Ich denke sowas geht einfach nicht, andere Länder, andere Gesetze.
SusanneBerlin
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Re: Erbrecht wenn Onkel und Tante Ausländer sind

Beitrag von SusanneBerlin »

Hab da, was anderes gehört soll viel mehr sein, wer viel Schulden hat, kann auch ein kleines Vermögen besitzen.
Nehmen wir mal 500.000€ Schulden (Kredit, Rechnungen, Finanzamt, Steuer usw..) und Vermögen z.b Haus im Wert von 150.000€.
Der Nachlass ist aber insgesamt negativ, das heißt überschuldet. Die Schulden sind höher als das Haus wert ist.

Ein Erbe auszuschlagen, das weniger wert ist als Null, kostet 30€ Gebühren beim Nachlassgericht.
Wenn ich und meine Cousine Kinder bekommen werden die laut dem Gesetz auch Erben vom Onkel?
Die müssten dann auch ausschlagen oder wann hört es endlich auf damit?
Ja die müssen auch ausschlagen. Es hört nie auf. Alle zum Zeitpunkt des Todes lebenden Verwandten müssen ausschlagen oder sie werden Erben.

Wenn alle zusammen zum Nachlassgericht gehen und zusammen ausschlagen, kostet es einmal 30€ Gebühren.
Wenn es keine Papiere darüber gibt, ob es wirklich mein Verwandter ist bzw der Bruder vom Vater.
Wirkluch nicht? Wenn man sich in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anmeldet, muss man seine Geburturkunde vorzeigen. Auf der Geburtsurkunde steht, wer die Eltern sind.
Grüße, Susanne
Viernacht
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Re: Erbrecht wenn Onkel und Tante Ausländer sind

Beitrag von Viernacht »

Nehmen wir mal anders rum 500.000€ Vermögen (ein Haus so viel wert) und 150.000€ Schulden. Auch nur 30€?

Aber müssten dann nicht noch weitere Kosten kommen? Wie Friedhof und so? Welche Kosten wären es, wenn man selber nix, was beauftragt?

Das ist ja übel, also auch die Kinder meiner Kinder müssen es auch machen.

Sagen wir mal ich hätte Kinder müsste man schon bei der Geburt machen oder erst wenn die 18 werden?

Ich kenne mich nicht damit aus, aber Ausländer müssen glaube nicht machen und die Ausländerbehörde macht das. Aber ob dann die Einwohnermeldeamt von der Behörde für die Registrierung eine Geburtsurkunde fordern, ja keine Ahnung. Und wenn es so wäre müsste erstmal eine Verknüpfung stattfinden. Aber wenn Vater und Onkel unterschiedlich nach Deutschland eingereist sind und dann noch in anderen Städten, Zeit usw..
ich denke die haben nix darüber
SusanneBerlin
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Re: Erbrecht wenn Onkel und Tante Ausländer sind

Beitrag von SusanneBerlin »

Nehmen wir mal anders rum 500.000€ Vermögen (ein Haus so viel wert) und 150.000€ Schulden. Auch nur 30€?
Dann würde das Ausschlagen mehr kosten. Und man verzichtet auf ca. 250.000€ die man haben könnte, wenn man das Haus verkauft und davon die Schulden und die Erbschaftssteuer bezahlt.
Aber müssten dann nicht noch weitere Kosten kommen? Wie Friedhof und so? Welche Kosten wären es, wenn man selber nix, was beauftragt?
Die Beerdigung müssen bestimmte Verwandte auch dann bezahlen, wenn sie das Erbe ausschlagen. Das steht in der Bestattungsordnung des Bundeslandes, in dem der Onkel gelebt hat.
Sagen wir mal ich hätte Kinder müsste man schon bei der Geburt machen oder erst wenn die 18 werden?
Minderjährige, auch Babies erben genauso wie Erwachsene, aber sie könben nicht selber ausschlagen. Die Eltern müssen dann für sich selber und für die Kinder ausschlagen.
Ich kenne mich nicht damit aus, aber Ausländer müssen glaube nicht machen und die Ausländerbehörde macht das.
Nein die Ausländerbehörde macht das nicht. Ausländer, die in Deutschland leben erben genauso wie Deutsche. Die Erbausschlagung ist ein persönliches Recht, das kann man nur selber machen oder der gesetzliche Vertreter bei Minderjährigen. Das macht keine Behörde.
Aber ob dann die Einwohnermeldeamt von der Behörde für die Registrierung eine Geburtsurkunde fordern, ja keine Ahnung. Und wenn es so wäre müsste erstmal eine Verknüpfung stattfinden. Aber wenn Vater und Onkel unterschiedlich nach Deutschland eingereist sind und dann noch in anderen Städten, Zeit usw..
ich denke die haben nix darüber
Es wurde doch schon geschrieben, dass der Staat von sich aus keine Erben ermittelt, wenn es nicht erforderlich ist. Wovor man Angst haben muss, sind die Gläubiger, wenn die einen finden. Und die Gläubiger könnten theoretisch diese ganzen Informationen vom Onkel bekommen.
Grüße, Susanne
Viernacht
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Re: Erbrecht wenn Onkel und Tante Ausländer sind

Beitrag von Viernacht »

Es gibt bestimmt auch Leute, die wollen sich nicht darum kümmern verkaufen usw.. nur weil haus 500.000€ wert ist. Heißt ja nicht automatisch, das man für soviel es verkaufen kann.

Aber egal jetzt, wie hoch wären die Kosten für die Ausschlagung? 10% vom Vermögen mit Abzug der Schulden?

Wenn die Eltern es nicht machen? Z.b Kind ist geboren und die Frist ist abgelaufen, man kann es ja vergessen, wie Stress oder Freund schlägt die Mutter und daraus eben kommt die Depression und co..

Wie jetzt? Was meinen sie der Staat würde doch nach den Erben suchen, wenn es erforderlich ist?

Wie sollen die Gläubiger es herausfinden fragen die bei der Botschaft nach oder wie? Oder erpressen sich den Onkel, ob noch Verwandten existieren? Wie gesagt es gibt keine Papiere darüber, außer mit der cousine, was auch die tochter ist.

Und falls der onkel seine Eltern benennen würde sind die bestimmt schon lange verstorben oder wohnen eben nicht in Deutschland, sondern in deren Heimatland.

Ich denke nicht, dass die Gläubiger so viel Macht haben. Auch wenn unter den Gläubigern das Finanzamt und die Stadt selber steckt. Von irgendwelchen Dritten, wie Versicherungen Gesellschaften oder andere Firmen haben schonmal nix zu vermelden, die haben nicht so viel Macht.
SusanneBerlin
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Re: Erbrecht wenn Onkel und Tante Ausländer sind

Beitrag von SusanneBerlin »

Es gibt bestimmt auch Leute, die wollen sich nicht darum kümmern verkaufen usw.. nur weil haus 500.000€ wert ist. Heißt ja nicht automatisch, das man für soviel es verkaufen kann.
Ein Haus ist imner bloß so viel wert, wie der Höchstbietende zahlen würde. Man nennt das den Verkehrswert, und man kann den Verkehrswert auch durch Gutachten feststellen lassen ohne das Haus zu verkaufen.

Die Gerichtsgebühr ist viel weniger als 10% eher 1-2%. Es ist kein Prozentwert, sondern eine Tabelle je nach Nachlasswert. Laden Sie sich hier http://www.gnotkg.de/gebuehrentabelle.html die Gebührentabelle B herunter, schauen Sie in die Spalte 0,5 und verdoppeln Sie den Betrag.
Wenn die Eltern es nicht machen? Z.b Kind ist geboren und die Frist ist abgelaufen, man kann es ja vergessen
Wenn die Eltern das Erbe ausschlagen, dann können sie gleich für das Kind mitausschlagen. Vielleicht ist der Hintergrund dieser Frage dass Sie glauben, man muss bis in alle Ewigkeit das Erbe ausschlagen, bei jedem Kind das neu geboren wird. Das ist falsch, so war meine vorige Antwort nicht gemeint. Erbe kann nur werden, wer am Todestag des Erblassers lebt. Oder zumindest schon als Baby im Bauch der Mutter ist. Alle anderen Kinder die später geboren werden, sind sowieso keine Erben.
Grüße, Susanne
Viernacht
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Re: Erbrecht wenn Onkel und Tante Ausländer sind

Beitrag von Viernacht »

Hallo du, danke für die tolle Hilfe :)

Bin jetzt viel aufgeklärter
SusanneBerlin
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Re: Erbrecht wenn Onkel und Tante Ausländer sind

Beitrag von SusanneBerlin »

Bitteschön. :lol:
Grüße, Susanne
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