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Was, wenn mein Gläubiger mit Klage droht, ich aber nicht sofort alles zahlen kann?

Beschreibung: Versuchen Sie einen Vergleich!

Kategorie: Insolvenzrecht

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Hallo,
wenn Herr Maier ein Prozeß wegen nicht bezahlter Leasingraten bevorsteht und er mit ziemlicher Sicherheit weiß das er verlieren wird, er zahlen möchte aber nicht kann (die dann anfallende Gesamtsumme), könnte Maier dann eine Teilzahlung vereinbaren?
Wenn ja mit wem? Direkt vor Gericht oder später mit dem Gläubiger?


Klage macht alles nur noch teurer!!! Es gibt keinen Anspruch auf einen Vergleich, aber der Gläubiger wird sich häufig drauf einlassen, denn Zahlung ist besser als EV oder Insolvenzantrag.

Deshalb gilt auch hier:
Es empfiehlt sich sofortige Kontaktaufnahme und Abgabe eines Vergleichsangebots, ggf. über einen RA (nicht vergessen, vom Amtsgericht Beratungsschein zu holen!). Schlagen Sie diesem ruhig einen sog. "Monte-Carlo Vergleich" vor, d.h. von geschuldeten 5 TEUR zahlen Sie bis zum ... 4 TEUR; tun Sie dies, wird der Rest erlassen!

Falls Klage schon anhängig, sollte Forderung zur Vermeidung weiterer Kosten anerkannt werden! Sie können, falls der Vergleich vorgerichtlich scheitert, diesen natürlich auch vor Gericht noch einmal zur Sprache bringen.