Sachlichen Beitragspflicht
Beschreibung: Entstehen der sachlichen Beitragspflicht im Straßenbaubeitragsrecht
Kategorie: Öffentliches Bau- und Beitragsrecht
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Feststellung des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht
Zutreffend wurde bereits auf die Wichtigkeit der sachlichen Beitragspflicht im Beitragsrecht hingewiesen (vgl. hierzu insbesondere die Beiträge von Herrn Bauer).
In Ergänzung hierzu ein etwas weitergehendes Ermittlungsschema in Frageform, wobei ggf. länderspezifische Besonderheiten zu beachten sind:
1. Wurde die Maßnahme entsprechend des Bauprogramms technisch vollständig ausgeführt (Datum der Fertigstellung)?
2. Ist eine Bauabnahme durch die Stadt erfolgt (wird üblicherweise als Aktenvermerk festgehalten - WICHTIG für NRW: Mit diesem Datum entsteht regelmäßig die sachliche Beitragspflicht und zwar unabhängig vom Vorliegen der letzten Unternehmerrechnung - OVG NRW vom 22.08.95, 15A3907/92!!)
3. Liegen alle Unternehmerrechnungen vor (Datum der letzten Unternehmerrechnung) - beachte: grds. nicht in NRW)?
4. Ist die Stadt Trägerin der Straßenbaulast?
5. Ist eine Teileinziehung durch entsprechende Verkehrsschilder deutlich gemacht worden (gilt nur beim Umbau zur Fußgängerzone oder zum verkehrsberuhigten Bereich!!)?
6. Es ist weiterhin zu prüfen, obseitens der Stadt eine entsprechende rechtsgültige Satzung vorliegt.
Wenn alle Merkmale gegeben sind, so ist die sachliche Beitragspflicht in der Regel mit dem spätesten Datum eingetreten. Im allgemeinen dürfte dies der Eingang der letzten Unternehmerrechnung sein. Ausnahme NRW (vgl. 2): hier ist grds. das Datum der Bauabnahme durch die Stadt maßgeblich!