Formelles Baurecht und materielles Baurecht
Beschreibung: Häufig wird in diesem Forum gefragt, ob man für ein bestimmtes Vorhaben eine Genehmigung braucht und/oder ob man ein bestimmtes Vorhaben verwirklichen darf.
Kategorie: Öffentliches Bau- und Beitragsrecht
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Die Frage, ob für ein bestimmtes Vorhaben eine Baugenehmigung notwendig ist, ob ein anderes Verfahren zu durchlaufen ist oder ob ohne irgend einen vorherigen Behördenkontakt losgelegt werden kann, ist eine Frage des formellen Baurechts. Dies ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer – teilweise ganz unterschiedlich – geregelt und kann jeweils dort nachgelesen werden. Genehmigungsfreiheit bedeutet jedoch nicht, dass es keine Beschränkungen für die Zulässigkeit des Vorhabens gibt. Die Regelungen des materiellen Baurechts wie beispielsweise die Festsetzungen eines Bebauungsplanes und die Abstandsvorschriften der jeweiligen Landesbauordnung gelten in diesen Fällen ebenso.
Baut jemand ohne die erforderliche Genehmigung etwas, was auch materiell unzulässig ist, muss er mit einem Bußgeld wegen der Nichtbeachtung der Genehmigungspflicht und mit einer Beseitigungsverfügung oder einem Nutzungsverbot wegen des Verstoßes gegen das materielle Baurecht rechnen.
Baut jemand ohne die erforderliche Genehmigung etwas, was materiell zulässig ist, muss er ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen. Er kann aber das Vorhaben legalisieren, indem er das erforderliche Verfahren nachträglich durchführt. Ggf. wird ihn die Bauaufsichtsbehörde durch eine Verfügung zur Antragstellung verpflichten.