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Herabsetzung von Pfändungsfreigrenzen

Beschreibung: Darf ein Insolvenzverwalter Pfändungsfreigrenzen herabsetzen? Wie vorgehen, wenn er entpr. Antrag stellt (von Mitglied HugoBossi)

Kategorie: Insolvenzrecht

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Pfändungsfreigrenzen kann ein IV nicht willkürlich ändern!!! Er muss einen entsprechenden Antrag beim Insolvenzgericht stellen welches dann darüber befindet (§ 36 Abs. 4 InsO). Im konkreten Fall liegt wohl ein Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO vor, also die (teilweise) Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten. Zu einem solchen Antrag des IV MUSS(!) der Schuldner vom Gericht angehört werden. Da kann man seine Argumente schon vorbringen. Die Rechtsprechung ist in diesem Fall weit gefächert, d.h. es gibt Gerichte denen reicht schon eigenes Einkommen des Unterhaltsberechtigten in Höhe des Sozialhilfesatzes, andere setzen Einkünfte von mehr als 900,- EUR/mtl. voraus. Da müsste man beim zuständigen Insolvenzgericht mal nachfragen.

Wenn einem Schuldner "aus persönlichen oder beruflichen Gründen" erhöhte Aufwendungen hat kann er selbst auch einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen und zwar mit dem Ziel, dass ihm MEHR vom Arbeitseinkommen verbleibt als bei gewöhnlicher Anwendung der Pfändungsfreigrenzentabelle verbleiben würde (§§ 36 InsO; 850f Abs. 1 lit. a) ZPO. Ein Schuldner ist gut beraten entsprechende Belege zu sammeln und dem Insolvenzgericht vorzulegen.