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- 18.12.22, 16:42
- Forum: Erbrecht / Schenkungsrecht
- Thema: Frage zum Verfahrensablauf, wenn ein Mitglied einer Erbengemeinschaft
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Frage zum Verfahrensablauf, wenn ein Mitglied einer Erbengemeinschaft
"quer schiesst" oder, resp., eben gar nicht schiesst ? Mal angenommen, beide Elternteile sind bei einem Unglück ums Leben gekommen, sie hatten zuvor kein Testament gemacht, aber schon öfter mal davon gesprochen: "Wir müssten eigentlich ...", denn sie haben einige Vermögenswerte g...
- 21.11.22, 09:31
- Forum: Erbrecht / Schenkungsrecht
- Thema: Kann ein Mitglied einer Erbengemeinschaft auf seinen Anteil
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- 21.11.22, 07:43
- Forum: Erbrecht / Schenkungsrecht
- Thema: Kann ein Mitglied einer Erbengemeinschaft auf seinen Anteil
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Re: Kann ein Mitglied einer Erbengemeinschaft auf seinen Anteil
Es scheint hier zZt also auch niemand sich so richtig auszukennen, denn man findet ja im Netz oft die Aussage, dass es durchaus möglich ist, aus einer Erbengemeinschaft auszutreten. Es ist nur dann nicht so einfach (wie FM hier auch schreibt), wenn es um Verbindlichkeiten geht, darum geht es hier ab...
- 20.11.22, 19:39
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- Thema: Kann ein Mitglied einer Erbengemeinschaft auf seinen Anteil
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Re: Kann ein Mitglied einer Erbengemeinschaft auf seinen Anteil
Weil zB die Frist versäumt wurde ? S. BGB § 1944.
Kein Testament. Gesetzliche Erben.
- 20.11.22, 07:53
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- Thema: Kann ein Mitglied einer Erbengemeinschaft auf seinen Anteil
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Re: Kann ein Mitglied einer Erbengemeinschaft auf seinen Anteil
Ja, das war doch genau die Frage:
Wie kann ein Mitglied einer Erbengemeinschaft auf seinen Erbteil verzichten ?
Wenn dieses Mitglied die Erbschaft fristgerecht ausgeschlagen hätte,
dann wäre es doch gar kein Teil der Erbengemeinschaft geworden.
Wie kann ein Mitglied einer Erbengemeinschaft auf seinen Erbteil verzichten ?
Wenn dieses Mitglied die Erbschaft fristgerecht ausgeschlagen hätte,
dann wäre es doch gar kein Teil der Erbengemeinschaft geworden.
- 19.11.22, 19:27
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- Thema: Kann ein Mitglied einer Erbengemeinschaft auf seinen Anteil
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- 19.11.22, 19:26
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- Thema: Kann ein Mitglied einer Erbengemeinschaft auf seinen Anteil
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Re: Kann ein Mitglied einer Erbengemeinschaft auf seinen Anteil
Was bedeutet denn der Wortlaut des § 2033 (1) BGB: "Jeder Miterbe kann über seinen Anteil an dem Nachlass verfügen. Der Vertrag, durch den ein Miterbe über seinen Anteil verfügt, bedarf der notariellen Beurkundung." Wenn man mal davon ausgeht, rein fiktiv, dass es einen Erblasser gibt, kei...
- 19.11.22, 14:12
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- Thema: Kann ein Mitglied einer Erbengemeinschaft auf seinen Anteil
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Kann ein Mitglied einer Erbengemeinschaft auf seinen Anteil
zugunsten eines anderen Mitgliedes der Erbengemeinschaft auf seinen Erbteil verzichten ?
Oder fällt der Erbteil dann zu gleichen Teilen an alle anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft ?
Vielleicht weiß das hier jemand ?
Oder fällt der Erbteil dann zu gleichen Teilen an alle anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft ?
Vielleicht weiß das hier jemand ?
- 12.11.22, 17:49
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- Thema: Wie wird eine Erbengemeinschaft rechtswirksam tätig?
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Re: Wie wird eine Erbengemeinschaft rechtswirksam tätig?
Wie könnte es sonst gehen ? Hast Du einen Vorschlag, CruNCC ? Die Kinder sind doch alle anständig erzogen worden und es gibt keine Streitereien untereinander, warum sollte da der/die Bevollmächtigte nicht korrekt abrechnen ? Davon ging der/die Erblasser/in ja offensichtlich auch aus, sonst hätte er/...
- 12.11.22, 10:16
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- Thema: Wie wird eine Erbengemeinschaft rechtswirksam tätig?
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Re: Wie wird eine Erbengemeinschaft rechtswirksam tätig?
Nein, niemand.
Nehmen wir mal an, ist ja alles fiktiv hier.
Nehmen wir mal an, alle vier Kinder hatten in den letzten Jahren nur wenig bis gar keinen Kontakt mehr zum verstorbenen Elternteil und auch nur wenig bis gar keinen Kontakt untereinander.
Nehmen wir mal an, ist ja alles fiktiv hier.
Nehmen wir mal an, alle vier Kinder hatten in den letzten Jahren nur wenig bis gar keinen Kontakt mehr zum verstorbenen Elternteil und auch nur wenig bis gar keinen Kontakt untereinander.
- 12.11.22, 09:56
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- Thema: Wie wird eine Erbengemeinschaft rechtswirksam tätig?
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Re: Wie wird eine Erbengemeinschaft rechtswirksam tätig?
... da ist es doch eher unrealistisch, dass alle vier Erben persönlich z.B. von Berlin, Hamburg, Stuttgart und München nach Frankfurt reisen (müssen), um 'gemeinsam' (persönlich, vor Ort) ein Konto zu kündigen ... ? Dann müssen sie eine notarielle Vollmacht erstellen lassen So etwas geht also auch ...
- 12.11.22, 00:40
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- Thema: Wie wird eine Erbengemeinschaft rechtswirksam tätig?
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Re: Wie wird eine Erbengemeinschaft rechtswirksam tätig?
... Kann jeder der vier damit zur Bank des Erblassers und dort die Konten auflösen ? Nein, das ist nur gemeinsam möglich. ... ... "gemeinsam" heisst genau wie ? Alle vier Erben gehen gemeinsam zur Bank (zu jeder Bank, bei der der Erblasser ein Konto hatte) und sagen da: "Guten Tag, w...
- 11.11.22, 22:13
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- Thema: Wie wird eine Erbengemeinschaft rechtswirksam tätig?
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Re: Wie wird eine Erbengemeinschaft rechtswirksam tätig?
Danke, CruNCC, für Deine schnelle Antwort. Gut, dann beantragen unsere vier Erben hier beim Gericht den Erbschein, darin steht: Sohn 1, Sohn 2, Tochter 1, Tochter 2 = vier Kinder = vier Erben zu je ein Viertel - und jetzt ? Wie geht es weiter ? Bekommt jeder der vier eine Ausfertigung des Erbscheins...
- 11.11.22, 21:04
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- Thema: Wie wird eine Erbengemeinschaft rechtswirksam tätig?
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Wie wird eine Erbengemeinschaft rechtswirksam tätig?
Mal so ganz allgemein gefragt: Wenn ein Erbfall eintreten sollte und der Erblasser z.B. Immobilien, Bankkonten, Aktien usw besass - und z.B. vier Kinder hatte (aber keinen Ehegatten) und kein Testament hinterlassen hat, dann sind die Kinder ja eine Erbengemeinschaft, alle zu gleichen Teilen. Wie wir...
- 25.08.22, 15:29
- Forum: Erbrecht / Schenkungsrecht
- Thema: Wertbestimmung eines Erbes
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