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- 01.10.19, 09:21
- Forum: Verwaltungsrecht
- Thema: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht
Wenn eine Aufklärungsverfügung seitens des Gerichtes explizit angekündigt und dann durch die Parteien auch erwünscht und angemahnt wird. Schlussendlich aber nicht erlassen wird. Was bedeutet das denn nun eigentlich???? Danke für etwaige Rückantworten hier!
- 09.07.19, 20:14
- Forum: Verwaltungsrecht
- Thema: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht
Die Aktenlage wurde ja nach Gutdünken gestaltet und somit einseitig initiiert. Daher ist diese nicht realistisch und objektiv. Egal. In der Nichtzulassungsbeschwerde geht es um das Deutlichmachen von INSICH-Widersprüchen. Beispielsweise sind mal die "Äpfel" relevant und dann mal wieder nicht. Dann k...
- 22.02.19, 21:26
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Arbeitslosenversicherung
Kann sich ein Beamter gegen Arbeitslosigkeit versichern?
- 05.02.19, 21:48
- Forum: Verwaltungsrecht
- Thema: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht
In aller Regel muss für die Behördenseite vor dem Verwaltungsgericht auch kaum ein Zeuge benannt werden, weil das VG den Sachverhalt aus der komplett vorliegenden Aktenlage zum Sachverhalt kennt. Nur bei Unklarheiten werden hier ggf. noch Zeugen geladen. Ansonsten finden sich dort zumeist nur der J...
- 04.02.19, 10:57
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- Thema: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht
Eine Hausdurchsuchung wird als gegeben dargestellt. Hat es aber in Wirklichkeit überhaupt nicht gegeben!!!!????? Das wäre ein handfester Revisionsgrund, der voraussichtlich zur Zurückverweisung des Falles an das OVG führen wird. Wie gesagt, es war ein Beispiel. Noch ein Beispiel: Es wird eine Telef...
- 03.02.19, 23:43
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- Thema: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht
Jetzt verstanden. Danke!
Frage: Darf das OVG in seiner Begründung Fakten als gegeben angeben, die offensichtlich nicht stattgefunden bzw. existent sind????
Beispiel: Eine Hausdurchsuchung wird als gegeben dargestellt. Hat es aber in Wirklichkeit überhaupt nicht gegeben!!!!?????
Guten Abend!
Frage: Darf das OVG in seiner Begründung Fakten als gegeben angeben, die offensichtlich nicht stattgefunden bzw. existent sind????
Beispiel: Eine Hausdurchsuchung wird als gegeben dargestellt. Hat es aber in Wirklichkeit überhaupt nicht gegeben!!!!?????
Guten Abend!

- 01.02.19, 22:45
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- Thema: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht
Die Möglichkeit, dass das Berufungsgericht es genauso sieht wie die Vorinstanz gibt es immer. Dann hätte man ja gar keine Berufung einlegen brauchen. Wenn man vorher gewußt hätte, dass man verliert, hätte man man geklagt. Das ist wohl für alle Klagen zutreffend, nicht nur für das Erheben von Berufu...
- 01.02.19, 16:43
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht
Darf sich eigentlich die Berufungsinstanz die Gründe der ersten Instanz zu "eigen" machen, ohne die gesondert zu beleuchten???? Dann hätte man ja gar keine Berufung einlegen brauchen. Sie darf, wenn sie diese für zutreffend hält. Eine nochmalige Darlegung der Gründe ist damit überflüssig, weil sie ...
- 01.02.19, 09:58
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- Thema: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht
36 Stunden vor Fristablauf (Fünf Monatsfrist) ist dann die Urteilsbegründung doch noch fristgemäß eingegangen.
Darf sich eigentlich die Berufungsinstanz die Gründe der ersten Instanz zu "eigen" machen, ohne die gesondert zu beleuchten???? Dann hätte man ja gar keine Berufung einlegen brauchen.
Darf sich eigentlich die Berufungsinstanz die Gründe der ersten Instanz zu "eigen" machen, ohne die gesondert zu beleuchten???? Dann hätte man ja gar keine Berufung einlegen brauchen.
- 28.01.19, 09:34
- Forum: Speakers Corner, Ecke für Unsachlichkeiten
- Thema: Ist die BRD ein Unrechtsstaat????
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- 21.01.19, 22:51
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- Thema: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht
Muss natürlich heißen, dass das DV jetzt ins 11te Jahr geht. Gibt es eigentlich eine andere Frist zur Urteilsbegründung nach mündlicher Verkündung??? Außer der genannten 5 Monats Frist. Ist doch nicht normal, dass das Gericht bei so einem "klaren" Fall sich nahezu bis zum letzten Tag der Frist Zeit ...
- 17.01.19, 22:02
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht
Das DV geht jetzt inst elfte Jahr. Die zweite Instanz ist bei 2,5 Jahre. Meinte eigentlich, dass seit Verkündung des mündlichen Urteils noch kein schriftliches vorliegt. Zwei Wochen sind noch, dann ist es geschafft......!!! (5 Monate um). Absoluter Revisionsgrund. Hilft nur noch Daumen drücken. Gute...
- 15.01.19, 22:22
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht
Wünsche ein schönes Restjahr in 2019. 4,5 Monate nach der letzten Verhandlung noch kein Urteil. Normal? Ich halte das für Folter.
- 07.12.18, 13:17
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- Thema: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht
Muss bei einen solchen unterstellten Betrug der Schaden möglichst seriös und genau beziffert sein. Hier wird wohl die Musik spielen, nach den Gesetzen der Denklogik. (Hoffe, das ist Allgemein genug.......!!!!) :engel:[/quote] Beispiel: A (Behörde) hat mehrere vermeintliche Schadenssummen beim vermei...
- 06.12.18, 20:51
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht
Schnauze voll und Danke!!!!! Ähm. Wir machen hier ja keine Rechtsberatung. Deshalb sind so individuelle Statements nicht sinnvoll. Aber wenn Du allgemein umschreiben könntest, wie das OVG nach Lektüre der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes weiter vorgeht, fände ich das schon interessant. G...