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- 10.04.19, 16:58
- Forum: Steuerrecht u. Steuerstrafrecht
- Thema: Semesterbeitrag als Verlustvortrag
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Re: Semesterbeitrag als Verlustvortrag
@bavarian tax collector: Vielen Dank. Also muss ich die Semestergebühren gar nicht angeben, hat ja keinen Sinn. @SusanneBerlin: Vielen Dank. Das meinte ich übrigens mit "Schmu". Ich vielen Studierendenzeitungen wird gesagt, man solle auf jeden Fall immer eine Steuererklärung abgeben, um di...
- 10.04.19, 16:18
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- Thema: Semesterbeitrag als Verlustvortrag
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Re: Semesterbeitrag als Verlustvortrag
SusanneBerlin & ktown Ich verstehe das ja bei Nicht-Studierenden, aber eine Frage ist ja explizit, wann es Studierende betreffen könnte. Oben wurde ja vin winterspaziergang zitiert: Wenn Studenten weniger Einnahmen als Ausgaben verzeichnen, entsteht ein steuerlicher Verlust Man muss also so weni...
- 10.04.19, 15:47
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- Thema: Semesterbeitrag als Verlustvortrag
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Re: Semesterbeitrag als Verlustvortrag
Wir diskutieren seit über einer Seite darüber, und Sie haben es immer noch nicht verstanden?. Ja, weil es absolut unrealistisch ist. Außer man geht nicht arbeiten oder erhält Gelder über Wege, sie steuerlich nicht erfasst werden oder nicht relevant sind oder man hat so hohe Ausgaben, dass ... sorry...
- 10.04.19, 15:33
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- Thema: Semesterbeitrag als Verlustvortrag
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Re: Semesterbeitrag als Verlustvortrag
Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass ich mich anscheinend beim Begriff "Verlustvortrag" geirrt habe. Ich will JETZT kein Geld ausgezahlt bekommen , sondern während des Studiums den Semesterbeitrag z u melden, um nach dem Abschluss diesen in einem Arbeitsverhältnis ggf. anders steuerli...
- 10.04.19, 15:33
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Re: Semesterbeitrag als Verlustvortrag
Das geht so nicht. Im Steuerrecht gilt das Zufluss bzw. Abflussprinzip, d.h. Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich in dem Jahr geltend zu machen, in dem sie anfallen (Ausnahme: Anschaffung von Gütern, die über mehrere Jahre zur Erzielung von Einkommen genutzt werden.) In diesem Fall also in 201...
- 10.04.19, 15:28
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Re: Semesterbeitrag als Verlustvortrag
Aber dann muss man auch keine Steuern dafür zahlen, somit kann die Rechnung auch nicht negativ werden.hambre hat geschrieben:Wenn es sich um einen Minijob handelt, dann vereinbart man einfach mit dem AG die pauschale Versteuerung. Bei pauschaler Versteuerung taucht der Minijob nämlich in der Steuererklärung nicht auf.
- 10.04.19, 00:53
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- Thema: Semesterbeitrag als Verlustvortrag
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Re: Semesterbeitrag als Verlustvortrag
Danke für eure Rückantworten. Ihr werdet lachen, wie viele meiner Kommilitonen noch u25 hier im Master sind. Die haben direkt zum 18. Geburtstag ein Auto bekommen, die Eltern zahlen Miete, Krankenkasse und überweisen das Kindergeld an der Kinder. Einige können sogar trotzdem noch mit BAföG etwas auf...
- 09.04.19, 06:32
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Re: Semesterbeitrag als Verlustvortrag
Anders würde das aussehen, wenn sie selbst nichts verdienen neben dem Studium. MIt anderen Worten: Wenn das Kind reiche Eltern hat, welche das Studium finanzieren und die Wohnung zahlen (oder das Gör noch zuhause wohnt und Kindergeld bis zum Masterabschluss kassiert wird), muss das Kind nicht neben...
- 07.04.19, 23:28
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Re: Semesterbeitrag als Verlustvortrag
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, sind Sie doch ohnehin verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Ja, natürlich. Nur normalerweise habe ich die Semestergebühren immer weggelassen, weil ich weit im Steuerfreibetrag war. Hat mir ja quasi nix gebracht. Macht man die Steuererklärung freiwillig, kann ...
- 07.04.19, 22:31
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- Thema: Semesterbeitrag als Verlustvortrag
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Re: Semesterbeitrag als Verlustvortrag
Verlustvortrag gibt's nur bei negativem zu versteuerndem Einkommen. Das ist nach Sachverhaltsschilderung nicht zu erwarten. Ach, ich dachte, das wird trotzdem irgendwie vermerkt? Es wird doch Studierenden immer dazu geraten, eine Steuererklärung selbst dann abzugeben, wenn man nur einen geringfügig...
- 07.04.19, 21:49
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- Thema: Semesterbeitrag als Verlustvortrag
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Semesterbeitrag als Verlustvortrag
Hallo zusammen! Ich sitze derzeit noch an meiner Steuererklärung für 2017. Ich bin Masterstudent und aufgrund meines hohen Alters freiwillig krankenversichert. Ich hatte 2017 Einnahmen aus nicht-selbstständiger Arbeit in Höhe von 6.553 Euro Brutto und 2.000 Euro aus meinem Gewerbe. Zusammen mit den ...
- 09.03.19, 11:14
- Forum: Verbraucherrecht
- Thema: Mehrere AGB: welche gelten?
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Re: Mehrere AGB: welche gelten?
Eine solche Klausel würde ich persönlich für angreifbar halten. Ein Vertragspartner soll im Vorfeld ein Persilschein abgeben? Das wird nicht funktionieren. Wieso? Es steht dir doch frei, einen Kaufvertrag mit einem Verkäufer abzuschließen. Wenn dir die AGB nicht gefallen, musst du halt woanders kau...
- 09.03.19, 02:45
- Forum: Verbraucherrecht
- Thema: Verweigerung Rückzahlung von Gutscheinen
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Re: Verweigerung Rückzahlung von Gutscheinen
Nö. Lesen sie bitte doch mal richtig. Auf der von mir verlinkten Seite steht, dass man gegen Bearbeitungsgebühr den abgelaufenen Gutschein gegen einen neuen auf dem Portal eintauschen kann. Daher bekommt man sein Geld nicht wieder, man kann den Wert des Gutscheins (z.B. 200 Euro) jedoch teilweise b...
- 09.03.19, 02:43
- Forum: Verbraucherrecht
- Thema: Mehrere AGB: welche gelten?
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Re: Mehrere AGB: welche gelten?
Wenn ich mir anschaue, wie oft ich in den letzten Monaten von Händlern, bei den ich registriert bin, aufgrund irgendwelcher Sachverhalte (Urteile oder andere Gesetzgebung bzw. Sachverhalte) neue AGB zugesandt bekam und manches mal nur einzelne Wörter verändert wurden, dann kann man verstehen, dass ...
- 08.03.19, 06:56
- Forum: Verbraucherrecht
- Thema: Essen im Restaurant deutlich kleiner als erwartet
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Re: Essen im Restaurant deutlich kleiner als erwartet
Darum fotografiere ich mein Essen immerktown hat geschrieben:Letztlich ist es doch ein subjektiver Eindruck den hier niemand bestätigen kann
