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- 11.10.19, 18:51
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- Thema: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen
Sie verstehen die simpelsten Zusammenhänge der hier gegebenen Antworten nicht und wollen über den §1631d diskutieren? :shock: :shock: Sonst noch was? Haben Sie noch ein Argument oder können Sie in ganzen verständlichen Sätzen erläutern, was Sie an meiner Aussage derart missverstehen konnten oder wo...
- 11.10.19, 18:47
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen
Na, ob das immer alles so eingehalten wird? Alleine die Anforderungen an einen Anästhesiearbeitsplatz sind schon umfassend und außerhalb einer Arztpraxis/Krankenhaus kaum zu realisieren.
https://www.operieren.de/e3224/e308/e331/e334
https://www.operieren.de/e3224/e308/e331/e334
- 11.10.19, 14:37
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen
Wieso sollen "jedwede Gesetze"? in §1631d BGB aufgeführt werden? Ich stehe bzgl. Ihrer Äußerungen gerade sehr auf dem Schlauch. Fakt ist: Die §1631d BGB enthält keinerlei Ausführungsbestimmungen, die irgendwie konkretisieren würden, was ärztliche Kunst ist und wo diese evtl. aufhört. Welch...
- 11.10.19, 14:05
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen
§1631d BGB, wovon sonst?
- 11.10.19, 11:18
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen
wie es das Gesetz verlangt Was das Gesetz ja hinreichend unbestimmt lässt. Soviel übrigens zu der stets postulieren "Rechtssicherheit", die §1631d BGB angeblich schaffe. Die gibt es nicht und jeder Beschneider muss latent damit rechnen, sich vor Gericht wiederzufinden. Die Bewertung der &...
- 11.10.19, 09:10
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- 19.09.19, 10:21
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen
Wer bei Körperverletzung an Kindern mit "Gewohnheitsrecht" argumentiert, der steht für mich ethisch und moralisch so fernab von allem, dass es mir die Sprache verschlägt. Ein Argument, bei dem ich nichts als Ekel verspüren kann. Wer so argumentiert ist Täter und hätte auch Züchtigung, Kind...
- 15.09.19, 13:19
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen
Er urteilt anhand allgemeiner und ansonsten völlig akzeptierter Bewertungen und Regelungen. Beschneidung ist die Ausnahme. Es gibt keine andere indikationslose Körperverletzung an Kindern die wir irgendwie akzeptieren würden. An den Genitalien schon gar nicht. Bei der Beschneidung schmeissen wir all...
- 13.09.19, 15:15
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen
Natürlich verharmlost hier niemand was. Es hat auch niemand vor eine Mauer zu bauen. Eine "ganz normale Beschneidung": https://www.wn.de/Muensterland/3955728-Prozess-am-Landgericht-Syrischer-Chirurg-angeklagt-Eine-ganz-normale-Beschneidung Ich würde sagen, der ganz normale Wahnsinn einer K...
- 12.09.19, 15:10
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen
Wieso? Man braucht sie nur in einen Lebensbereich verschieben, indem die Person eigenständig entscheiden kann. Nichts anderes wollen die streitbaren Kritiker der Beschneidung ja auch nicht. Zumal die unumkehrbare körperliche Verletzung und Markierung eine vollkommen andere Qualität hat, als die Tau...
- 11.09.19, 18:46
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen
Meiner Meinung nach, weil es eben letzten Endes doch um Religionsfreiheit bzw. Zugehörigkeit zu einer Religion geht. Ja, wir verzerren das Elternrecht bis zur Unkenntlichkeit, um damit im Namen der Religionsfreiheit etwas zu rechtfertigen, was die Religionsfreiheit nicht rechtfertigen kann. Großes ...
- 10.09.19, 19:22
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen
Auf Seiten der Eltern streitet aber nicht die Religionsfreiheit - die in keinem Fall Körperverletzungen Dritter erlaubt - sondern das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG (ggf. iVm. Art. 4 GG). Gut. Da sind wir uns dann ja schon einmal einig. Frage mich nur, warum dann hier andauernd mit...
- 08.09.19, 10:22
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen
Voraussetzung für eine Diagnose ist also das Vorliegen eines traumatischen Erlebnisses im Sinne der Definition. Genau das ist aber umstritten. Die Studie leitet nun aus den aktuellen Antworten der Probanden her, dass damals ein traumatisches Erlebnis vorgelegen haben muss, ergo es handelt sich um P...
- 06.09.19, 10:08
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen
Achja und fragen sie mal die Kirche. Die wird über ihre Aussage dass man die Taufe mit einem Austritt revidieren kann nur müde lächeln. Bei denen geht es nach der Devise: "Einmal Christ immer Christ". Ja und? Was interessiert es, was die Kirche da sagt? Rechtlich ist da nach einem Austrit...
- 05.09.19, 19:29
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen
dann heißt das, dass die gleiche Verletzung für Person A als "Verstümmelung" gilt, für Person B aber nicht, und beide Ansichten wären valide. Genau das heißt es. Niemand muss sich verstümmelt fühlen, wenn er das nicht so sieht, aber jeder hat das Recht sich so zu fühlen, wenn er einen der...